Volltext: Geschichte des fürstlichen Hauses Liechtenstein

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die Urkunden, welche das Hofgericht (einen Hauptpunkt des Strei 
tes) betreffen, dem Bischof Georg von Trient übergeben werden, 
der sie bis zum Tage des Zusammentritts der sechzehn Schieds 
richter behalten werde. Ergehe über das Hofgericht vor dem 
Georgitag ein entscheidendes Urtheil, so solle der Bischof die 
Bnndesbriefe zerstechen und vernichten, die Hintergang- und 
Spruchbriese der früheren Zeit aber dem König Sigmund ein 
händigen^ erfolge dieses Urtheil bis zum Georgitage nicht, so 
gebe der Bischof die Briefe jeder Partei zurück. Georgs von 
Trient Bemühungen wurden wenigstens insoweit von Erfolg ge 
krönt, als, wenn auch kein eigentlicher Friede abgeschlossen wurde, 
doch wenigstens ein Waffenstillstand dem vielgeplagten Lande 
Ruhe verschaffte und zur großen Wohlthat wurde. Nichtsdesto 
weniger gelang es auf dem Landtage des nächsten Jahres 1409 
den vereinten Bitten und Verwendungen einer großen Anzahl 
Herren und der Universität nicht, von den Herzogen dem gefan 
genen Bischof Freiheit und die Rückkehr in sein Bisthum zu 
bewirken. Der Haß und der Vortheil Herzog Friedrichs, der 
das Bisthum durch seine Räthe verwaltete, war größer als das 
Verdienst Georgs. 
Doch gaben die Herzoge insoweit nach, daß man beider 
seits den Erzbischof Eberhard von Salzburg und außer ihm den 
Bischof Ulrich von Brixen, Bischof Ulrich von Lavant, Ulrich 
von Weißpriach, Schloßhauptmann in Kropfsberg, und Oswald 
Törringer, erzbischöflichen Hauptmann, zu Schiedsrichtern be 
stimmte. Es mochte vielleicht dazu beitragen, daß Georg den 
Herzog Friedrich und alle die Seinen, welche an der Mißhellig- 
keit schuld waren, in den Bann gethan hatte. Die Schiedsrichter 
kamen in Schwatz zusammen und fällten unter der Obmannschaft 
des Erzbischofs am 19. October 1409 den folgenden Spruch '): 
Vorerst solle der Herzog Friedrich den Bischof Georg gänzlich 
freilassen und ihm helfen und beistehen in Allem, wozu er von 
ll^Brandis, a. a. O. 300.
	        

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