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die Urkunden, welche das Hofgericht (einen Hauptpunkt des Strei
tes) betreffen, dem Bischof Georg von Trient übergeben werden,
der sie bis zum Tage des Zusammentritts der sechzehn Schieds
richter behalten werde. Ergehe über das Hofgericht vor dem
Georgitag ein entscheidendes Urtheil, so solle der Bischof die
Bnndesbriefe zerstechen und vernichten, die Hintergang- und
Spruchbriese der früheren Zeit aber dem König Sigmund ein
händigen^ erfolge dieses Urtheil bis zum Georgitage nicht, so
gebe der Bischof die Briefe jeder Partei zurück. Georgs von
Trient Bemühungen wurden wenigstens insoweit von Erfolg ge
krönt, als, wenn auch kein eigentlicher Friede abgeschlossen wurde,
doch wenigstens ein Waffenstillstand dem vielgeplagten Lande
Ruhe verschaffte und zur großen Wohlthat wurde. Nichtsdesto
weniger gelang es auf dem Landtage des nächsten Jahres 1409
den vereinten Bitten und Verwendungen einer großen Anzahl
Herren und der Universität nicht, von den Herzogen dem gefan
genen Bischof Freiheit und die Rückkehr in sein Bisthum zu
bewirken. Der Haß und der Vortheil Herzog Friedrichs, der
das Bisthum durch seine Räthe verwaltete, war größer als das
Verdienst Georgs.
Doch gaben die Herzoge insoweit nach, daß man beider
seits den Erzbischof Eberhard von Salzburg und außer ihm den
Bischof Ulrich von Brixen, Bischof Ulrich von Lavant, Ulrich
von Weißpriach, Schloßhauptmann in Kropfsberg, und Oswald
Törringer, erzbischöflichen Hauptmann, zu Schiedsrichtern be
stimmte. Es mochte vielleicht dazu beitragen, daß Georg den
Herzog Friedrich und alle die Seinen, welche an der Mißhellig-
keit schuld waren, in den Bann gethan hatte. Die Schiedsrichter
kamen in Schwatz zusammen und fällten unter der Obmannschaft
des Erzbischofs am 19. October 1409 den folgenden Spruch '):
Vorerst solle der Herzog Friedrich den Bischof Georg gänzlich
freilassen und ihm helfen und beistehen in Allem, wozu er von
ll^Brandis, a. a. O. 300.