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schadet ihrer Rechte und Privilegien. Damit der Kanzler in
dieses Vorgehen einwilligte und die Streitsache beigelegt werde,
verwendeten sich bei ihm die artistischen Magister Johann von
Rnspach und Johann von Bremen mit Zuziehung des theolo
gischen Professors Heinrich von Langenstein. Diese brachten endlich
eine vermittelnde Uebereinkunft zu Stande, nach welcher der
Kanzler den Tag und die Prüfungsmagister zu bestimmen hatte:
letztere sollten sodann die Geprüften der Facultät vorstellen zur
Approbirung und zur Anempfehlung für die Licenzertheilung
durch den Kanzler. Demgemäß wurde den pro lioontià ge
prüften artistischen Baccalarien am 3l. Mai 1385 in Gegen
wart des genannten theologischen Doctors Heinrich von Langen-
stcin als des Stellvertreters des Kanzlers der Licentiatengrad
ertheilt ').
Die Stellung zur Universität gab Georg auf, als er im
Jähre 1390 zum Bischof von Trient gewählt wurde und an
seinen Bischofssitz abging. Von dieser Zeit an war er einstweilen
ganz in die Tiroler Landesangelegenheiten und in die Affairen
seines Bisthums verwickelt, so daß er Familie und Heimat ent
zogen war. Nur im Jahre 1395 konnte auch er dem Unglück,
welches das ganze Haus betroffen, nicht ganz entgehen, denn
Herzog Albrecht hatte, wie wir das gesehen haben, ganz aus
drücklich seine Zustimmung zu dem Spruche verlangt, welche der
Familie den größten Theil ihrer Besitzungen entriß. Im nächsten
Jahre 1396 rief ihn Johann von Liechtenstein, sein Oheim, noch
einmal zum Schiedsrichter an in einem Streite mit Joseph von
Sternberg über verschiedene Güteransprüche. Der Spruch des
Bischofs Georg, den er zugleich mit Sterneck von Sternberg,
genannt von der Lucken, füllte, ist im liechtensteinischen Archiv
vorhanden^).
Das Bisthum Trient, das dem bisherigen Dompropsten
Georg allerdings eine höchst bedeutende und einflußreiche, eine
>) Aschbach, Gesch. der Wiener Univers. 112.
2 ) Liecht. Archiv F. 11.