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findet sich bei Duellius abgebildet *). Zu der wichtigen und
angesehenen Stelle eines Dompropsten von St. Stephan in Wien
war er aber bereits im Jahre 1383, damals wahrscheinlich noch
ziemlich jung, berufen worden. Er war der dritte in der Reihen
folge der Dompröpste. Mit dieser Stellung war er zugleich
Kanzler der neu errichteten und noch in werdender Vollendung
begriffenen Universität Wien. Als Kanzler hatte er über die
Beobachtung aller Gesetze und Einrichtungen, über das Leben
und Gedeihen der jungen Universität zu wachen, wie ihm auch
sonst mancherlei bestimmte Rechte zustanden, und er scheint sich,
was namentlich aus späteren Ereignissen hervorzugehen scheint,
die Zuneigung aller Angehörigen dieser gelehrten Anstalt erworben
und ein gutes Andenken bei ihnen hinterlassen zu haben. Es
konnte aber auch nicht ausbleiben, da die Universität erst im
Werden war, manche Bestimmungen, Gebräuche, Satzungen noch
nicht feststanden, sondern sich erst bildeten, daß der Dompropst
mit den Leitern und Lehrern in Competenzstreitigkeiten gericth.
So wünschte Herzog Albrecht III., daß die artistische Facultät
an die Baccalarien, die sich ordnungsmäßig um die Licenz be
worben und die Prüfung pro licentiatu bestanden hätten, die
Ertheilung des akademischen Grades vornähme. Dem Wunsche
des Herzogs entsprechend, machte der damalige Rector Johann
von Mcigen den artistischen Decan Stephan von Entzensdors
und den Universitätskanzler und Propst von St. Stephan Georg
von Liechtenstein mit der Sache bekannt, der letztere aber erhob
Widerspruch und es entstand zwischen ihm und der Facultät ein
Streit. Der Kanzler wollte die Magister bestimmen, welche die Prü
fung der Licentianden vornehmen sollten, cs behauptete aber die
Facultät zu dieser Bestimmung selbst das Recht zu haben. Sie gab
jedoch soweit nach, daß sie erklärte, für diesmal auf den besondern
landesfürstlichen Wunsch hin nachgeben zu wollen und dem Kanzler
die Wahl der prüfenden Magister zu überlassen, jedoch unbc-
>) Hist. ord. teilt. III. 127 (Tafel).