382
vom Herzog in demselben Jahre am 23. März'). Als Landeshaupt
mann ertheilte derselbe ihm, sowie den anderen herzoglichen Haupt
leuten in Krain und Oesterreich, desgleichen den Burggrafen und
Pflegern den allgemeinen Befehl, das Hochstift Bamberg zu schir
men und alle Eingriffe ans dessen Güter und Rechte zu verhin
dern. In Folge davon wendete sich Hartneid an den Edlen von
Hebenstreit und lud ihn mit dem folgenden Schreiben vor die
Gerichtsschrannc von Gratz: „Ich Hartneid von Liechtenstein,
Hauptmann in Steier, entbeut dem Hebenstreit meinen Dienst.
Ich empfehle Dir gar ernstlich von meines Herrn und meinet
wegen, daß du von dem nächsten Sonntag über acht Tag hersür
inich kommst und verantwortest dich gegen Herrn Otto von Ern-
fcls von der Forderung und Zuspruch wegen, so du hast gegen
den von Bamberg, und bringe auch dein Brief und Urkund,
oder was du darum genießen wollest. Wann mir mein Herr
der Herzog gar ernstlich darum verschrieben hat" 2). Das war
im Jahre 1392. Am 15. December desselben Jahres erhielt er
zu Bruck an der Mur einen ähnlichen Befehl, das Stift Rein
in seinen alten Rechten und Gränzen und Gerichten in Uebelbach,
den Netzthaleralpen, Jndendorf und Straßengel, im Liessing- und
Paltenthal wieder die Uebergriffe des Burggrafen von Gös-
ting und des Landgerichts Wolkenstein zu schützen 3 ). Wie lange
Hartneid das Ereigniß von 1395 noch überlebt hat, wissen wir
nicht; wahrscheinlich starb er alsbald darauf, jedenfalls vor seinem
Bruder Johann. Seine Gattin Afra von Wallsee überlebte
ihn aber um eine gute Zeit. Sic vermählte sich, wie schon oben
mitgetheilt, im Jahre 1397 wieder mit Alber Stuchs von Traut
mannsdorf, der bereits in erster Ehe mit Kunigunde von Liechten
stein, Wittwe Heinrichs von Hagenberg, verheirathet gewesen war.
Alber Stuchs starb aber schon zwischen 1403 und 1406.
>) Much ar, VII. 39; Lichnowskh IV. Rcgg. 2162.
2) Muchar VII. 45.
2) Mittheil, des hist. Ber. f. Steierm. V. 188; Muchar VII. 45.