Volltext: Geschichte des fürstlichen Hauses Liechtenstein

378 
hinzuweisen. Man hat daraus auf eine Einigung der Liechten 
steiner und Johanns des Hofmeisters insbesondere mit diesem 
Könige geschlossen und darin das Motiv für Herzog Albrecht 
und seine Rechtfertigung gesucht. Wäre das in Wirklichkeit der 
Fall gewesen und würden die Liechtensteiner dessen überführt 
worden sein, so hätten die Urkunden sicherlich darüber nicht ge 
schwiegen. Allerdings ist es richtig, daß Johann der Hoftneister, 
der Lehnsmann König Wenzels, bei diesem in großer Gunst stand, 
daß der König ihn gern nach Prag gezogen und stets bei sich 
behalten hätte, wie wir das schon gesehen haben, und es mochte 
der Herzog Albrecht daher immerhin unwillig über diese Gunst 
seines Hofmeisters bei seinem Gegner sein, über nicht die gering 
sten Andeutungen liegen darüber vor, daß diese Gunst zu irgend 
einem Schritte wider die Landesgesetze geführt habe, noch ist 
damals eine solche Klage geführt worden. Eben so wenig läßt 
sich irgend eine Andeutung dafür nachweisen, daß Johann von 
Liechtenstein bei der Gefangennehmung des Königs Wenzel im 
Jahre 1393, an welcher Herzog Albrecht wohl nicht unbetheiligt 
gewesen, auf die Seite des Königs getreten sei. Es ist sogar 
unwahrscheinlich, da er eben zn dieser Zeit in guten Beziehungen 
mit dem Markgrafen Jobst von Mähren stand, der mit Herzog Al 
brecht gegen den König Wenzel verbunden war. Wäre die Ungnade 
des Herzogs wegen illegaler Verbindung mit dem Könige erfolgt, 
so würden schwerlich die in Mähren gelegenen Güter des Hauses 
verschont geblieben sein, und noch viel weniger hätte Herzog Albrecht 
den Liechtensteinern gerade diejenigen Güter gelassen, welche mit den 
böhmisch-mährischen Lehen einen abgerundeten Complex bildeten. 
Wir müssen demnach eine solche Ursache, wie ein Bündniß 
gegen die Gesetze des Landes, vollständig zurückweisen; eine solche 
Schuld ist nicht bewiesen und kann nicht bewiesen werden; steift 
auch zu jenen Zeiten weder ausgesprochen noch angedeutet worden. 
Wir können im Gegentheil nur annehmen, daß es vielmehr 
eben das bei dieser Gelegenheit von Seiten Oesterreichs erlittene 
Unrecht war, welches von jetzt an die Liechtensteiner in die Arme
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.