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hinzuweisen. Man hat daraus auf eine Einigung der Liechten
steiner und Johanns des Hofmeisters insbesondere mit diesem
Könige geschlossen und darin das Motiv für Herzog Albrecht
und seine Rechtfertigung gesucht. Wäre das in Wirklichkeit der
Fall gewesen und würden die Liechtensteiner dessen überführt
worden sein, so hätten die Urkunden sicherlich darüber nicht ge
schwiegen. Allerdings ist es richtig, daß Johann der Hoftneister,
der Lehnsmann König Wenzels, bei diesem in großer Gunst stand,
daß der König ihn gern nach Prag gezogen und stets bei sich
behalten hätte, wie wir das schon gesehen haben, und es mochte
der Herzog Albrecht daher immerhin unwillig über diese Gunst
seines Hofmeisters bei seinem Gegner sein, über nicht die gering
sten Andeutungen liegen darüber vor, daß diese Gunst zu irgend
einem Schritte wider die Landesgesetze geführt habe, noch ist
damals eine solche Klage geführt worden. Eben so wenig läßt
sich irgend eine Andeutung dafür nachweisen, daß Johann von
Liechtenstein bei der Gefangennehmung des Königs Wenzel im
Jahre 1393, an welcher Herzog Albrecht wohl nicht unbetheiligt
gewesen, auf die Seite des Königs getreten sei. Es ist sogar
unwahrscheinlich, da er eben zn dieser Zeit in guten Beziehungen
mit dem Markgrafen Jobst von Mähren stand, der mit Herzog Al
brecht gegen den König Wenzel verbunden war. Wäre die Ungnade
des Herzogs wegen illegaler Verbindung mit dem Könige erfolgt,
so würden schwerlich die in Mähren gelegenen Güter des Hauses
verschont geblieben sein, und noch viel weniger hätte Herzog Albrecht
den Liechtensteinern gerade diejenigen Güter gelassen, welche mit den
böhmisch-mährischen Lehen einen abgerundeten Complex bildeten.
Wir müssen demnach eine solche Ursache, wie ein Bündniß
gegen die Gesetze des Landes, vollständig zurückweisen; eine solche
Schuld ist nicht bewiesen und kann nicht bewiesen werden; steift
auch zu jenen Zeiten weder ausgesprochen noch angedeutet worden.
Wir können im Gegentheil nur annehmen, daß es vielmehr
eben das bei dieser Gelegenheit von Seiten Oesterreichs erlittene
Unrecht war, welches von jetzt an die Liechtensteiner in die Arme