Volltext: Geschichte des fürstlichen Hauses Liechtenstein

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— Hiermit verlor das Haus Liechtenstein denn auch seine alten 
Stammsitze, das Schloß Liechtenstein über der Brühl, die Fa- 
milienhäuser in Wien sammt allem, was sich in denselben befand. 
Jetzt fehlte zum Schluß der Tragödie nur noch die Zustim- 
mung des Bischofs Georg von Trient. Am 9. April desselben 
Jahres gelobte auch dieser, wie ihm vorgeschrieben war, alles 
zu halten, was seine Vettern und Brüder den drei Spruch- 
richtern zugesagt hatten '). Für diejenigen, die an dieser Angclc- 
legenheit betheiligt gewesen waren, scheinen die Belohnungen nicht 
ausgeblieben zu sein, denn Pilgrim von Buchheim z. B. wurde 
Johanns Nachfolger als Hofmeister des Herzogs Albrecht und 
der Burggraf Friedrich von Nürnberg, für dessen gute Dienste 
die Liechtensteiner sich hatten bedanken müssen, erhielt von den ihnen 
abgesprochenen Gütern die Feste Himperg und ein Haus in Wien * 2 ). 
Soweit das Thatsächliche, wie es ans den Urkunden her 
vorgeht; über das Motiv der Handlungsweise Herzog Albrechts, 
über die Schuld und das Verbrechen der Liechtensteiner schweigen 
sie gänzlich. Wir stagen, wenn ein solches Verbrechen vorgelegen 
hätte, würde nicht Herzog Albrecht zu seiner eigenen Rechtferti 
gung, zur moralischen und juristischen Deckung seines Verfahrens, 
das gegenwärtig nur als eine Reihe von ungerechtfertigten Hand 
lungen erscheinen kann und aufgefaßt werden muß, dieses Ver 
brechen in die Urkunden, die gänzlich nach seinem Willen verfaßt 
wurden, mit aufgenommen haben? Statt dessen ist (als ein 
zigem Motiv) nur von seiner Ungnade und den daraus 
zwischen ihm und den Liechtensteinern entstandenen Mißhelligkeiten 
die Rede. Das übrigens erst nach erlittenem Unrecht abge 
schlossene Bündniß des Matthias von Liechtenstein mit dem 
Könige Wenzel und dessen Bruder, dem Markgrafen Johann von 
Brandenburg und Herzog von Görlitz scheint allerdings auf eine 
Verbindung mit König Wenzel, dem Gegner Herzog Albrechts, 
*) Lichnowêky IV. Regg. 2475; und S. 273. 
2 ) ? ichnow « ky IV. S. 273; Regg. 2464. 2465,
	        

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