Volltext: Geschichte des fürstlichen Hauses Liechtenstein

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Gefängniß geführt und darin gehütet haben, sowie gegen alle, 
die sonst mit Worten oder Werken dazu hülsreich und förderlich 
gewesen sind, oder die sonst an dieser ganzen Angelegenheit, wie 
sie bisher verlaufen, bctheiligt sind, gegen alle diese keinerlei 
Feindschaft und Unwillen zu hegen, gänzlich davon abzulassen, 
für sich selbst, ihre Erben und Nachkommen, ihre Freunde, Helfer 
und Diener; sie versprechen vielmehr fortan den Herzogen von 
Oesterreich dienstlich zu sein und gegen die Herren von Salzburg 
und Passau, sowie auch gegen alle die übrigen Herren lautere 
und treue Freundschaft zu halten; zur Pfandschaft dessen, daß sie 
unverbrüchlich alle Bestimmungen des Spruches ausführen, ins 
besondere auch gegen den Erzbischof von Salzburg und alle die 
anderen an dieser Angelegenheit etwa betheiligten Herren in 
keiner Weise etwas unternehmen, setzen sie alle die übrigen Güter, 
die ihnen noch in österreichischen Landen nordwärts der Donau 
gelassen sind, also Feldsperg, Ravenspurg, Mistelbach, Ringleins 
dorf, Ulrichskirchen, Ebelsperg, Riedeck u. s. w. Als eine Art von 
Bürgen, daß die Liechtensteiner alle Bestimmungen treu ausführen 
und halten werden, ist die Urkunde gesiegelt vom Grasen Hermann 
von Cilli, Heinrich von Wallsee, den beiden Brüdern Reinprecht 
und Friedrich von Wallsee und ihrem Vetter Ulrich, Alber Stuchs 
von Trautmannsdorf, Heinrich von Zelking, Ludwig von Eckertsau, 
Hans von Eberstorf, Erhärt von der Knnstatt, Benusch von 
Grawarn und Jan von Sternberg genannt von Luckau. 
Von demselben Tage ist auch die wirkliche Unterwerfungs 
urkunde datirt (7. Februar), darin die Liechtensteiner den Spruch 
annehmen und auf alle jene Güter Verzicht leisten, die ihnen 
abgesprochen worden sind, „alle Herrschaften, Festen, Märkte, 
Dörfer, Häuser, Weingärten, Bergrechte, Burgrechte, Zehnte, 
Leute und Güter, Gülten und Nutzungen, wie sie genannt sind, 
hier diesseits der Donau oberhalb und unterhalb der Enns"; des 
gleichen alle fahrende Habe, alle Briefe und Urbarbücher u. s. w. *). 
>) Diese Urkunde ist mit den vorher erwähnten abgedruckt bei Kurz, 
a. a. O. II. S. 298 ff. Beil. LXXXIII — LXXXVII.
	        

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