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Hartneids von Liechtenstein Kinder, und auch für die ehrbare
Kathrein, Reinprechts von Wallsec Hansfrau, um die Ungnade,
darin sie gegen uns den Herzog Albrecht gekommen sind, und
auch um alle ihre Herrschaften, Festen, Schlösser, Märkte, Dör
fer, Leute und Güter und fahrende Habe, die wir darum zu
unsern Händen genommen haben, sowie auch um alle anderen
Sachen, die sich bis auf den heutigen Tag zwischen uns verkaufen
haben, ohne Ausnahme, wie sie auch genannt sein mögen, uns
versprochen haben, ohne Widerrede alles das zu thun und zu
vollführen, was wir sprechen werden; so sind wir denn wohl
bedächtig darüber gesessen und sprechen das Folgende wissentlich
mit diesem Briefe aus: Zum ersten sollen uns, dem Herzog
Albrecht, und unsern Erben los und ledig sein unsre vier
Schlösser Heimburg, Weiteneck mit Persenbeug und Rechbcrg
und ihren Zugehörungen, Falkenstein mit seiner Zugehörung und
Stüxenstein mit seiner Zugehörung, die Feste zum Hof und
Buchberg mit allen Zugehörungen, die bisher Johann von Liech
tenstein inne gehabt hat; sodann sprechen wir zum zweiten, daß
uns dem Herzog Albrecht und unsern Erben fortan bleiben sollen
die folgenden Festen und Herrschaften, nämlich: Täufers, der
Stein bei Meran an der Etsch, die Festen Pernstein, Spielberg,
Werfenstein und Tulbingen, desgleichen Himperg, Schwabdorf,
Enzersdorf, St. Margarethen, Mitterndorf, Weissenberg, und
Schönau. Ferner sollen uns, dem Herzog Albrecht und unsern
Erben bleiben alle anderen Güter, es seien Märkte, Dörfer,
Häuser in der Stadt oder vor der Stadt zu Wien, der Werd
zu Wien, und alle Weingärten, Bergrechte, Burgrechte, Zehnte,
Nutzungen und Gülten und alle anderen Festen und Güter, wie
sie auch heißen mögen, die diesseits der Donau gelegen sind,
oberhalb und unterhalb der Enns, nichts ausgenommen; ebenso
soll uns unsern Erben alle fahrende Habe ohne Ausnahme, die
wir in unsere Hände genommen haben, verbleiben, desgleichen
alle Handfesten, Urkunden, Urbarbücher, die über die genannten
Herrschaften, Festen, Leute.und Güter vorhanden sind; alle Geld-