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sich erworben hatte und denen er fort und fort neue hinzufügte,
bis zum Jahre 1394 durch Verleihungen und Schenkungen un
ausgesetzt erkenntlich erwiesen; nichts deutet hin auf ein gespanntes
Verhältniß zwischen beiden. Plötzlich wird Johann nach Gmunden
vorgefordert, dort der Chronik zufolge von Pilgrim von Buch-
heim im Auftrage des Herzogs gefangen genommen und nach
dem Schlosse Pernstein abgeführt. Ein gerichtliches Verfahren
hat in Gmunden jedenfalls nicht statt gefunden. Dasselbe Schicksal
der Gefangenschaft traf auch die übrigen Mitglieder des Hauses,
denn es heißt in der einen urkundlichen Erklärung der Liechten
steiner: „darumb Sy (nämlich Albrecht und die anderen öster
reichischen Herzoge) uns auch mit unsern Leiben zu Ihren Handen
gefangen und genommen haben"'); es scheint aber, als ob
wenigstens Matthias, des älteren Hartneid Sohn, sich der Ge
fangenschaft entzogen habe. Dieser sah sich nämlich, während
Herzog Albrecht sich sofort aller liechtensteinischen Besitzungen,
aller ihrer Güter und Habe in den österreichischen Landen be
mächtigte, nach äußerer Hülfe um und schloß noch im Jahre 1394
am Mittwoch nach St. Niclastag ein Schutz- und Trutzbündniß
mit König Wenzel, dem deutschen Kaiser und Könige von Böhmen,
mit dessen Bruder Johann Markgrafen von Brandenburg und
Herzog von Görlitz und dem Pfalzgrafen Stephan Herzog von
Baicrn gegen die österreichischen Herzoge. Diese Urkunde, davon
das Original mit dem königlichen Siegel Wenzels und den beiden
anderen Siegeln sich noch im liechtensteinischen Archive 2) befindet,
enthält Folgendes: Die genannten drei Fürsten verpflichten sich
um der treuen Dienste willen, die sie sich von dem edlen Herren
Matthias von Liechtenstein versehen, sowie um der Gunst und
Gnade willen, die sie gegen ihn tragen und um derentwillen sie
ihn in ihren Schirm genommen haben, vom Datum des Briefes
an demselben Liechtensteiner mit allen ihren Landen, Leuten,
Herrschaften und Gebieten beizustehen in dem Kriege, den er
') Kurz, a. a. O. II. 306.
2) P. I.