Volltext: Geschichte des fürstlichen Hauses Liechtenstein

370 
sich erworben hatte und denen er fort und fort neue hinzufügte, 
bis zum Jahre 1394 durch Verleihungen und Schenkungen un 
ausgesetzt erkenntlich erwiesen; nichts deutet hin auf ein gespanntes 
Verhältniß zwischen beiden. Plötzlich wird Johann nach Gmunden 
vorgefordert, dort der Chronik zufolge von Pilgrim von Buch- 
heim im Auftrage des Herzogs gefangen genommen und nach 
dem Schlosse Pernstein abgeführt. Ein gerichtliches Verfahren 
hat in Gmunden jedenfalls nicht statt gefunden. Dasselbe Schicksal 
der Gefangenschaft traf auch die übrigen Mitglieder des Hauses, 
denn es heißt in der einen urkundlichen Erklärung der Liechten 
steiner: „darumb Sy (nämlich Albrecht und die anderen öster 
reichischen Herzoge) uns auch mit unsern Leiben zu Ihren Handen 
gefangen und genommen haben"'); es scheint aber, als ob 
wenigstens Matthias, des älteren Hartneid Sohn, sich der Ge 
fangenschaft entzogen habe. Dieser sah sich nämlich, während 
Herzog Albrecht sich sofort aller liechtensteinischen Besitzungen, 
aller ihrer Güter und Habe in den österreichischen Landen be 
mächtigte, nach äußerer Hülfe um und schloß noch im Jahre 1394 
am Mittwoch nach St. Niclastag ein Schutz- und Trutzbündniß 
mit König Wenzel, dem deutschen Kaiser und Könige von Böhmen, 
mit dessen Bruder Johann Markgrafen von Brandenburg und 
Herzog von Görlitz und dem Pfalzgrafen Stephan Herzog von 
Baicrn gegen die österreichischen Herzoge. Diese Urkunde, davon 
das Original mit dem königlichen Siegel Wenzels und den beiden 
anderen Siegeln sich noch im liechtensteinischen Archive 2) befindet, 
enthält Folgendes: Die genannten drei Fürsten verpflichten sich 
um der treuen Dienste willen, die sie sich von dem edlen Herren 
Matthias von Liechtenstein versehen, sowie um der Gunst und 
Gnade willen, die sie gegen ihn tragen und um derentwillen sie 
ihn in ihren Schirm genommen haben, vom Datum des Briefes 
an demselben Liechtensteiner mit allen ihren Landen, Leuten, 
Herrschaften und Gebieten beizustehen in dem Kriege, den er 
') Kurz, a. a. O. II. 306. 
2) P. I.
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.