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Parteien verglichen sich dann noch dahin, die Schulden und
andere Beschwerung, welche auf der Verlassenschaft ruhte, zu
gleichen Theilen zu tragen '). Dasjenige, was Hans von Buchheim
für seinen Theil geerbt hatte, nämlich den sechsten Theil, sodann
noch den Theil und Satz, den er an Marchegg gehabt hatte,
erkaufte im folgenden Jahre 1388 Johann von Liechtenstein für
6036 Pfund 2). Wir sehen ans diesem wie aus den vielfachen
Erwerbungen, die schon vorher mitgetheilt worden sind, wie be
deutend die Vergrößerung des liechtensteinischen Besitzes durch den
Hofmeister Johann gewesen sein muß. Vom Glück begünstigt,
erlangte er vieles durch Erbschaft, mehreres verlieh ihm der
Herzog um seiner Verdienste willen, das Meiste aber erwarb er
..wohl durch Kauf mit Hülse seiner Sparsamkeit und klugen Ver
waltung.
Auch Friedrich von Pottendorf hat später seinen Antheil
an dem Erbe an Johann von Liechtenstein und seine beiden
Brüder Hartneid und Georg im Jahr 1391 verkauft. Es war
dies sein Theil und Recht an der Stadt und der Feste Felds-
bcrg, die freies Eigen war, die Kirchenlehen, Kapellenlehen,
Altarlehen und andere geistliche Lehen daselbst; ferner das Gericht
daselbst mit Stock und Galgen, die Zehent zu Feldsberg mit
ihrer Zugehörung, welche österreichisches Lehen waren; sodann
sein Antheil an dem Hof zu Schrattenberg und das Holz genannt
der Theim, welches ein Lehen des Bischofs von Regensburg war;
endlich noch verschiedene andere Rechten und Zehnten oder An
theile daran, zu Ginzersdorf, zu Krut, zu Pottendorf, zu Rein
thal, Wetzelsdorf, Walterskirchen, Erdberg, der Meierhof zu
Feldsberg, ein Antheil an Drösing und an der Feste Weissenstein
und die Güter Warnstein und Freidegg, alles zusammen um
11.034 Pfund 60 Pfennige * 3 ). Einen anderen Antheil von Stadt
und Feste Feldsberg hatte Johanns Gemahlin Elisabeth von
>) Liecht. Archiv fol. 311. L. * 13.
2 ) R. 7.
3) Fol. 129. H. f S.