Volltext: Geschichte des fürstlichen Hauses Liechtenstein

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Graf erneuerte ferner den älteren Vasallenvertrag, den er nebst 
seinem Brnder Ulrich und seinem Vetter Bernhard im Jahre 1361 
mit Herzog Rudolf abgeschlossen hatte. In der That war nun 
mehr die Versöhnung, wenn auch noch nicht auf die Dauer, 
hergestellt. Johann von Liechtenstein, der Schiedsrichter von 
Seiten des Herzogs, hatte sich unstreitig ein großes Verdienst 
um denselben erworben, denn der Abschluß des Friedens, um den 
sich so viele und so mächtige Herren vergebens bemüht hatten, 
erfolgte ganz nach dem Wunsche des Herzogs, der das Hauptziel, 
die Oberherrlichkeit über die schaumbergischen Besitzungen, erreicht 
und anerkannt sah, und nicht durch Waffengewalt war dieser 
Erfolg herbeigeführt worden, sondern durch die Geschicklichkeit 
der Unterhändler und Schiedsrichter. 
Dieses errungene Resultat konnte rechtlich auch nicht wieder in 
Frage gestellt werden, als Graf Heinrich, seinem Charakter gemäß, 
neue Gewaltthätigkeiten und Hebergriffe beging. Er legte im Jahre 
1386 seinem Schlosse Neuhaus gegenüber auf der anderen Seite 
der Donau eine Befestigung an, um dadurch den Strom sperren 
und die Schisse und den Handel seinen willkürlichen Zöllen und 
Bedrückungen zu unterwerfen. Er steigerte die Abgaben von dem 
Schiffsverkehr und forderte sie auch an anderen Orten ein, wo 
ihm kein Recht zustand. Dem Vertrage gemäß hätte der Graf 
diese Angelegenheit wieder demselben Schiedsgericht, nämlich Jo 
hann von Liechtenstein und Johann von Abensberg, anheimstellen 
sollen, allein er verstand sich nicht eher dazu, als bis Reinprecht 
von Wallsee das Aufgebot des Landes sammelte, sich mit Hülfs- 
truppen des Bischofs von Passau vereinigte und damit zur Be 
lagerung des Schlosses Neuhaus schritt. Darnach wurden dann 
die beiden Schiedsrichter angerufen, welche denn auch am 25. Marz 
1386 einen Waffenstillstand vermittelten und für die Dauer des 
selben bis zum Abschluß des Friedens Folgendes festsetzten: Graf 
Heinrich von Schaumberg solle zunächst das Schloß Neuhaus 
an den jüngeren Grafen Johann von Leuchtenbcrg und an die 
beiden Schiedsrichter überantworten; darnach solle es Johann
	        

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