Volltext: Geschichte des fürstlichen Hauses Liechtenstein

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diesem Jahre, daß er zu Herzog Albrechts III. Hofmeister ernannt 
wurde, denn als solcher findet er sich von nun an beständig 
bezeichnet. Noch im Juni 1368 folgte er den Herzogen nach 
Steiermark, wo er bei der Ernennung Rudolfs von Liechtenstein 
Murau zum Marschall von Kärnthen zugegen war, und ging 
mit ihnen gegen Ende Juni zurück nach Wien, wo er aufs Neue 
Gelegenheit erhielt, in Geldsachen Bürgschaft zu leisten und Dienste 
zu erweisen l ). Im Jahre 1370 erwarb er eine für sein Haus 
wichtige Besitzung, nämlich den „Hof zu Eisgrub mit dem Thurm 
und aller Zugehörung", welcher zunächst durch Ortolf den Waisen 
von Eisgrub an ihn versetzt wurdet). 
Schon vorher war er (13. October 1369) in den Besitz 
der Herrschaft Falkenstein gekommen, welche ihm Herzog Albrecht 
pfandweise auf Lebenszeit überließt). Ohne Frage hängt diese 
Vergünstigung mit jenen Diensten zusammen, die Johann dem 
Herzog in seinen Geldverlegenheiten erwies. Er sah sich aber 
noch weiter belohnt oder wenigstens mit einem Vertrauen beehrt, 
das sich selten in der Geschichte zeigt. Die Herzoge Albrecht und 
Leopold waren damals, wie aus allem hervorgeht, in ihren 
Finanzverhältnissen höchst zerrüttet, sei es, daß sie bei ihrer großen 
Jugend selber für ihre Haus- und Hofhaltung zuviel gebraucht 
hatten, sei es, daß die Kriege, zumal der init Venedig, zu große 
Summen verzehrt und die Herzoge mit Schuldenlast überhäuft, 
sei es, daß sie eine verkehrte Finanzpolitik verfolgt hatten. Von 
letzterem Mißgriff zeugt namentlich das Verfahren, das sie schon 
seit mehreren Jahren gegen die Inden ihres Landes beobachteten, 
von denen sie Gelder erpreßten, die sie unterdrückten und ver 
folgten, selbst rechtlos machten, indem Edelleute von der Schuld 
zahlung an sie losgesprochen wurden. Diesen Bedrückungen zu 
entgehen, wanderten die Juden aus, wodurch die Steuerkraft des 
1) Lichno wsky IV. Regg. 869; Mittheilungen des hist. Vereins 
für Steierm. VI. Heft, 254 Nr. 159. 
*) Licht. Archiv B. 15. 
3 ) Urk. im Finanzministerium.
	        

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