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so wichtig war, daß Heinrich von nun an, zur Unterscheidung
von seinen beiden Brüdern von Rorau und St. Petronell, den
Beinamen von Nikolsburg annahm und daher auch wohl seine
Residenz von Schloß Liechtenstein auf jenes mährische, an der
österreichischen Gränze gelegene Schloß verlegte.
In der ersteren Urkunde, welche zu Brünn von: 14. Ja
nuar 1249 datirt, erklärt Ottokar (noch unter dem Namen Pre-
mysl), daß er es für angemessen halte, diejenigen zu belohnen,
welche sich um ihn und seinen Vater, den König Wenzel, Verdienste
erworben hätten; deßhalb gedenke er der ergebenen und treuen
Dienste, welche der edle Mann Heinrich von Liechtenstein ihm
und seinem Vater erwiesen habe, und schenke ihm und seinen
Erben die Villa Nikolsburg zum Eigenthum, sofern Wilhelm
von Dürnholz und sein Bruder Hermann darauf Verzicht leisten,
und niemand solle ihn und seine Erben in dem Besitz dieser
Villa verhindern oder belästigen. Als Zeugen erscheinen anwesend
der Bischof Bruno von Olmütz, Graf Otto von Planen, Haulo
von Löwenberg, Sdezlaus von Sternberg, verschiedene edle mäh
rische Herren und aus Oesterreich noch Pilgrim von Schwarzenau,
die Brüder Friedrich und Konrad von Gerlochs, die Brüder
Albert, Heinrich und Dietmar von Baumgartcn und noch mehrere
andere.
Die zweite Urkunde, am 17. November desselben Jahres
ebenfalls zu Brünn ausgestellt, lautet im Eingang der ersteren
gleich und enthält eine Erneuerung der Schenkung durch den
Markgrafen nur mit dem Unterschiede, daß erklärt wird, wie
Wilhelm von Dürnholz freiwillig auf Nikolsburg, das er vom
Markgrafen verlangt, Verzicht geleistet habe. Die Zeugen sind
wiederum österreichische und mährische Herren und theilweise die
selben, welche die erste Urkunde bezeugt haben ').
’) Beide Urkunden sind abgedruckt bei Dobner, Lion. bist. Boë-
miae IV. 262. 263, u. Boczek, (lockex Moraviae III. 103. 115; bezweifelt
von Böhmer, Regesta Imperii 1246—1313. 426; die Aechtheit vertheidigt
Lorenz, a. a. O. 85. Im liechtensteinischen Archiv waren diese Urkunden,