Volltext: Geschichte des fürstlichen Hauses Liechtenstein

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Maximilian die Hauptmannschaft in Görz, die Stadt und das 
Schloß daselbst übertragen habe und zwar mit dem Solde und 
der Burghut, wie solche Andreas von Liechtenstein inne gehabt 
und genossen habe, — Soweit unsere Nachrichten über Andreas. 
Möglicherweise haben wir in diesen Namen Bernhard, Bar 
tholomäus, Andreas eine Geschlechtsfolge zu sehen, die sich an 
Meinhard anschließt, was indeß reine Vermuthung ist. Dann 
dürfte auch vielleicht jener Dietmar, der im Jahre 1537 bei 
der großen Niederlage des kaiserlichen Generals Katzianer von 
den Türken gefangen genommen wurde ft, als Sohn des Andreas 
daran anzureihen sein. Auch zwei andere Namen Johann und 
Christoph Philipp kommen in demselben Jahre in vereinzelten 
Nachrichten vor ft. 
Endlich haben wir noch eines nur ganz irrthümlicher Weise 
entstandenen Erasmus von Liechtenstein zu gedenken, dessen wir 
aber nur erwähnen, um daran die ferneren Schicksale der Burg 
Liechtenstein zu knüpfen. In den Mittheilungen des historischen 
Vereins für Steiermark heißt es in einem Regest ft, daß Kaiser 
Friedrich am 6. Juni 1470 Schloß Liechtenstein bei Judenburg mit 
dem Landgericht daselbst von Erasmus von Liechtenstein erkauft habe. 
Nun wissen wir aber, daß beides nach Leonhards Tode crbschaftlich 
-an die Stubenberger gefallen war, und in der That war es auch 
ein Erasmus von Stubenberg, der beides wieder an den Kaiser 
verkaufte, wie aus richtiger Lesung der Urkunde hervorgeht ft- 
Hans von Stubenberg hatte die Belehnung mit allen Gerichten, 
welche zu Liechtenstein und Frauenburg gehörten, am 6. Dec. 
1443 durch Kaiser Friedrich zu Graz erhalten 5 ). Am 11. Febr. 
1463 theilten die Brüder Thomas, Wolfgang und Erasinns von 
Stnbenberg ihr väterliches Erbe und es fielen dabei dem letztge- 
') Preunhub er, Annales Stirienses 430. 
2) Muchar VIII. 427. 429. 
8 ) Heft IX. 293 Nr. 604. 
4 ) Lichnowskt, VII. Regg. 973; Archiv X. 421 Nr. 819. 820; 
Chmel, Regg. K. Friedrich IV. 4195; besonders Muchar VIII. 36. 
0 Noüzblatt 1859. 358 Nr. 478.
	        

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