Volltext: Geschichte des fürstlichen Hauses Liechtenstein

230 
mit den Karthäusern in Setz um eine jährliche Saumlast Oels 
in Judenburg. Diesen entschied Herzog Wilhelm am 26. October 
zu Graz für die Karthäuser *). Im Jahr 1404 bestätigte Herzog 
Leopold am 22. Juli zu Graz den von seinen Räthen zwischen 
dem Probste zu Seckau und Rudolf von Liechtenstein gefällten 
Urtheilsspruch, daß der letztere und seine Amtleute keine Gerichts 
barkeit über die Leute und Güter des Stifts zu pflegen haben, 
allein ausgenommen die Fälle, wo es um Blut und Tod geht^). 
Im Jahre 1410 am Sonntag nach Pfingsten wurde zu 
Judenburg der erwähnte Tausch zwischen Rudolf und seinen Vettern 
Bernhard und Achaz abgeschlossen. Rudolf gab ihnen die Stadt 
Zwettl mit Lehen und Mannschaft und mit allen Rechten, Ehren 
und Nutzen; dafür erhielt er von ihnen ihren Antheil an der 
Feste Frauenburg mit allen Rechten und Renten, ihren Antheil 
an dem Ort Hundsmarkt, Markt, Gericht, Burgrecht, Hofstätten 
und das Landgericht um Frauenburg, den Hof bei Frauenbnrg, 
Güter und Gülten im Amte St. Georgen ober Murau und ihre 
Antheile von den Mauthen an der Zeiring und in Judenburg 
mit Vorbehalt des Lösungsrechts der Schlösser und Gülten zu 
Gmünd und Rosenau b). 
Am 22. April 1414 wurde Rudolf zu Neustadt von Herzog 
Ernst mit einigen Gütern in Kaisers-Winkel, an der Latten, am 
Stain, im Schönthal, an der Maut, an der Mauer, in der 
Müschnitz und einem Zehent an der Mauer belehnt H. Diese 
Verleihung geschah vielleicht schon mit Rücksicht daraus, daß Rudolf 
noch in demselben Jahre den Herzog Ernst auf seiner Fahrt nach 
Palästina zu begleiten hatte. Außer Rudolf, von dessen Schicksalen 
auf dieser Fahrt wir freilich nichts erzählen können, nahmen an 
dieser Fahrt noch verschiedene andere Herren theil; unter ihnen 
Graf Paul von Forchtenstein, Leupold von Kreig, Ulrich von 
') Muchar, VH. 66; Lichnowsky, V. Regg. 360. 
2 ) Muchar, VII. 87; Lichnowsky, V. Regg. 636. 
3 ) Muchar, III. 114. 
4 ) Lichnowsky, V. Regg. 1459.
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.