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mit den Karthäusern in Setz um eine jährliche Saumlast Oels
in Judenburg. Diesen entschied Herzog Wilhelm am 26. October
zu Graz für die Karthäuser *). Im Jahr 1404 bestätigte Herzog
Leopold am 22. Juli zu Graz den von seinen Räthen zwischen
dem Probste zu Seckau und Rudolf von Liechtenstein gefällten
Urtheilsspruch, daß der letztere und seine Amtleute keine Gerichts
barkeit über die Leute und Güter des Stifts zu pflegen haben,
allein ausgenommen die Fälle, wo es um Blut und Tod geht^).
Im Jahre 1410 am Sonntag nach Pfingsten wurde zu
Judenburg der erwähnte Tausch zwischen Rudolf und seinen Vettern
Bernhard und Achaz abgeschlossen. Rudolf gab ihnen die Stadt
Zwettl mit Lehen und Mannschaft und mit allen Rechten, Ehren
und Nutzen; dafür erhielt er von ihnen ihren Antheil an der
Feste Frauenburg mit allen Rechten und Renten, ihren Antheil
an dem Ort Hundsmarkt, Markt, Gericht, Burgrecht, Hofstätten
und das Landgericht um Frauenburg, den Hof bei Frauenbnrg,
Güter und Gülten im Amte St. Georgen ober Murau und ihre
Antheile von den Mauthen an der Zeiring und in Judenburg
mit Vorbehalt des Lösungsrechts der Schlösser und Gülten zu
Gmünd und Rosenau b).
Am 22. April 1414 wurde Rudolf zu Neustadt von Herzog
Ernst mit einigen Gütern in Kaisers-Winkel, an der Latten, am
Stain, im Schönthal, an der Maut, an der Mauer, in der
Müschnitz und einem Zehent an der Mauer belehnt H. Diese
Verleihung geschah vielleicht schon mit Rücksicht daraus, daß Rudolf
noch in demselben Jahre den Herzog Ernst auf seiner Fahrt nach
Palästina zu begleiten hatte. Außer Rudolf, von dessen Schicksalen
auf dieser Fahrt wir freilich nichts erzählen können, nahmen an
dieser Fahrt noch verschiedene andere Herren theil; unter ihnen
Graf Paul von Forchtenstein, Leupold von Kreig, Ulrich von
') Muchar, VH. 66; Lichnowsky, V. Regg. 360.
2 ) Muchar, VII. 87; Lichnowsky, V. Regg. 636.
3 ) Muchar, III. 114.
4 ) Lichnowsky, V. Regg. 1459.