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dahin aus, daß man alles, was beiderseitig geschehen sei, völlig
dahin gestellt und abgemacht sein lasse, daß ferner die Gefangenen
zurückgestellt würden und ebenso Hermann Waldner alles zurück
gebe, was er dem liechtensteinischen Landrichter abgenommen habe,
nämlich ein Pferd, ein Panzer, zwei Armbrüste, ein Schießzeug,
ein Schwert, ein Küchenmesser und zwei Sporen.
Müssen wir hiernach wohl annehmen, daß Otto V. noch
im Anfang des Jahres 1415 am Leben war, so wird seiner im
Jahr 1420 als eines Verstorbenen gedacht in einem Theilvertrage
der stubenbergischen Brüder über die vom „verstorbenen Otten
von Liechtenstein und dessen Sohn Ulrich Otten gekauften Güter".
Mit diesen Gütern werden wir wohl wieder an den Versatz von
Murau durch Friedrich II. und die Geldangelegenheit Ottos vom
Jahre 1401 mit den Stubenbergern erinnert.
Im Uebrigen haben wir von Ulrich Otto wenig Nachrich
ten. Im Jahre 1414 belehnte ihn Pfalzgraf Heinrich in Kärn-
then mit dem Murauer Landgericht *). Am 14. October 1421
eignet Erzherzog Ernst zu Graz dem Propst Ulrich und dem
Kapitel zu Seckan die Täfern zu Predigern, die Ulrich Otto zu
Lehen gehabt und dem Kapitel verkauft hattet). Es scheint, als
ob er noch im Jahre 1426 gelebt habe, denn es findet sich eine
allerdings nur beiläufige Erwähnung, die aber nicht auf seinen
Tod schließen läßt 3).
In derselben Urkunde vom 24. Juni 1426, worin Cres
centia, Jakobs von Stubenberg Tochter, auf ihr Erbe verzichtet
mit Ausnahme dessen, was ihr liechtensteinischerseits zufallen
würde, finden sich noch mehrere liechtensteinische Namen erwähnt.
Crescentia nennt ihre Mutter Anna geborne Liechtenstein und
deren Bruder den bereits verstorbenen Hans. Aus anderen Um
ständen, die wir weiter unten berühren, ist zu schließen, daß diese
Anna nicht Ottos V. Tochter, sondern eine Tochter des Andreas
1 ) Urkunde in Murau.
2 ) Lichnowsky, V. Regg. 2042.
3 ) Notizblatt 1859. 332 Nr. 412.
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