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Vertretung seines Vaters bei der Huldigung auf dem Zollfelde
am Sonntag Lätare und empfing die Belehnung damit erst einige
Tage später. Nach den Regesten aber empfing Ulrich Otto die
Belehnung mit dem Erbmarschallamte bereits am Sonntag Lätare
und acht Tage später empfing ein (natürlich anderer) Ulrich das
Marschallamt. Wäre letzteres möglich, so dürfte dennoch, wie
der Wortlaut in der Anmerkung zu schließen erlaubt, bei den
Regesten ein Irrthum unterlaufen und Ulrich Otto allein es ge
wesen sein, auf den sich die Verleihung der Marschallswürde,
und zwar am Sonntag Judica, bezieht.
Wie dem auch sei, so entnehmen wir doch diesen Angaben mit
Sicherheit, daß Ulrich Otto, welcher bei dieser Gelegenheit zum
ersten Male genannt wird, ein Sohn Ottos war. Minder sicher
ist, wie wir ebenfalls zunächst daraus schließen müssen, daß dieser
Otto bereits im März des Jahres 1414 gestorben war. Wir
werden aber zweifelhaft in dieser Annahme und müssen den Fall
als möglich setzen, daß Otto V. hochbetagt seine Würden an sei
nen Sohn abgetreten habe, denn wir finden seiner noch eine, wie
es scheint, sichere Erwähnung vom 7. Februar folgenden Jahres ').
An diesem Tage schlichtete Graf Hugo von Montfort, Haupt
mann in Steier, eine Fehde, die mit blutigen Kämpfen, Gefängniß
und anderen Gewaltsamkeiten zwischen Otto von Liechtenstein,
seinem Sohn Ulrich Otto, ihrem Landrichter Asems zu Renten
einerseits und den Brüdern Otto Jakob und Wülfing von Stu
benberg und deren Burggraf zu Rotenfels Hermann Waldner
andrerseits geführt worden war. Der Graf von Montfort nennt
hier Otto von Liechtenstein seinen lieben Oheim und nichts läßt
schließen, daß er bereits gestorben sei; der Inhalt zwingt uns
vielmehr das Gegentheil anzunehmen. Ulrich Otto heißt aber be
reits Landmarschall in Kärnthen * 2 ). Der Schiedsspruch fiel übrigens
1) Notizbl. 1859. 298 Nr. 358.
2 ) Bei Muchlir VII. 135 findet sich dieselbe Angelegenheit erzählt;
hier ist aber irrthümlich Ulrich Otto in zwei Personen zerlegt, welcher Um
stand geeignet ist Verwirrung herbeizuführen.