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verzichteten die Erben am 1. November 1389 auf alle Ansprüche
an die Feste, die an den Herzog fiel >).
Bevor wir ans eine Nachkommenschaft Ulrichs II. eingehen,
stellen wir die Nachrichten über seine beiden Brüder zusammen.
Otto V. erscheint zuerst im Jahr 1379, also weitaus später
als sein älterer Bruder Ulrich. Die nächsten Nachrichten zeigen
ihn nur im Verein mit diesem und wir verweisen darauf zurück.
Im Jahr 1386 nennt ihn Muchar^) ebenfalls als besonders be
theiligt bei dem Vertrage, durch welchen Herzog Albrecht III.
nach dem Tode Leopolds die Alleinregierung bekam. Allein es
scheint ein Irrthum zu sein, denn in dem erwähnten Abdruck der
Urkunde bei Rauch steht Ulrich von Liechtenstein (neben Friedrich)
und nicht Otto. 1387 schloß er mit Johann von Liechtenstein-
Nikolsburg, Hans von Buchheim und den Pottendorfer Brüdern
für seine beiden Töchter Anna und Katharina einen Theilvertrag
in der bereits erwähnten Rauhensteinischen Erbschaftsangelegenheit
ab b). Wohl in derselben Sache geschah es, daß er im nächsten Jahre
mit den genannten Miterben gegen Rudolf von Wallsee Ansprüche
auf die zu Weißenberg gehörigen Güter machte, welchen Streit
ein Schiedsspruch Herzog Albrechts am 5. Juni schlichtete 4 ). Am
1. Oktober und 20. December 1388 bezeugt er den Verkauf von
Gütern von Seiten des Andreas von Perschach an das Stift
St. Lambrecht 5 ). Vom Jahre 1394 haben wir dann noch die
folgende Mittheilung, welche wir den oben erwähnten handschrift
lichen Auszügen ans dem Archiv des Finanz-Ministeriums ver
danken: . . . „gegeben zu Wien am St. Matthiastage des Apo
stels d. i. 24. Februar 1394 erscheint Elzpet von Buchheim,
Herrn Hansen von Liechtenstein zu Nikolsburg, des Herzogs
Albrecht zu Oesterreich Hofmeisters Hausfrau, Anna von Liechten
') Lichnowrkh, IV. Regg. 2192. 2193.
2) VII. 33.
3 ) Liecht. Archiv Repert. 6. e. 2.
4 ) Lichnowsky, IV. Regg. 2136.
5 ) Muchar, VII. 38.