Volltext: Geschichte des fürstlichen Hauses Liechtenstein

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Der eine Zusatz vermehrt die Zahl der Zeugen, indem 
Hormayr hinzufügt „Meinricus et Llricus de Lich 
tenstein“ und „Magister Leupolclus protonotarius noster;“ 
der andere bezieht sich auf die Datirung der Urkunde, für 
welche Wurmbrand einfach „data in Klobouk“ giebt, während 
Hormayr das erste Mal „in castris apud Klobouk“ drucken 
läßt, das andere Mal aber „in castris contra Tartaros apud 
Klobouk“. Daß dieser zweite Zusatz der Geschichte wider 
spricht und als ein eigenmächtiges Fabricat Hormayr's, wozu 
er seine Gründe hatte, betrachtet werden muß, hat schon Nieiller 
zur Genüge nachgewiesen, ! ) und ebenso auch die Unwahrschein 
lichkeit des Zusatzes „Magister Leupoldus protonotarius 
noster.“ 
Unter solchen Umständen kann auch aus dem anderen 
Zusatz „Heinricus et Ulricus de Lichtenstein“ keinerlei 
Schlußfolgerung gezogen werden; der Verdacht, der in dem 
einen Fäll fast zur Gewißheit erhoben ist, macht auch den 
andern haltlos und läßt ihn ebenfalls als eine Erfindung er 
scheinen, wodurch der Herausgeber für seine früher ausgespro 
chene Behauptung, daß Heinrich und Ulrich Brüder seien, eine 
Grundlage schaffen wollte. Den weiteren Zusatz „fratres“ 
wagte er nicht, weil er vermuthen konnte, daß man im Stande 
war, das Gegentheil nachzuweisen; damit wären denn alle seine 
Zusätze als Fälschungen offenbart worden. 2 ) 
Denn in der That weisen nicht nur „alle Umstände zu 
sammengenommen" auf das Gegentheil hin, sondern die Ur 
kunden, in welchen Heinrich mit einem oder den beiden anderen 
’) A. n. O. 
2 ) Die Vermuthung falscher Zusätze ist seitdem durch da« Wie- 
derauffinden des Originals im Wurmbrand'schen Archiv zu Steiersberg 
durch Anton Rechenmacher zur Gewißheit erhoben. Das Original enthält 
nichts von den Liechtensteinern und ist außerdeni datirt: in Globitz in 
nngaria..., und zwar vom Jahr 1236. Archiv für österr. Geschichte XXXV. 
243 ff.
	        

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