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Der eine Zusatz vermehrt die Zahl der Zeugen, indem
Hormayr hinzufügt „Meinricus et Llricus de Lich
tenstein“ und „Magister Leupolclus protonotarius noster;“
der andere bezieht sich auf die Datirung der Urkunde, für
welche Wurmbrand einfach „data in Klobouk“ giebt, während
Hormayr das erste Mal „in castris apud Klobouk“ drucken
läßt, das andere Mal aber „in castris contra Tartaros apud
Klobouk“. Daß dieser zweite Zusatz der Geschichte wider
spricht und als ein eigenmächtiges Fabricat Hormayr's, wozu
er seine Gründe hatte, betrachtet werden muß, hat schon Nieiller
zur Genüge nachgewiesen, ! ) und ebenso auch die Unwahrschein
lichkeit des Zusatzes „Magister Leupoldus protonotarius
noster.“
Unter solchen Umständen kann auch aus dem anderen
Zusatz „Heinricus et Ulricus de Lichtenstein“ keinerlei
Schlußfolgerung gezogen werden; der Verdacht, der in dem
einen Fäll fast zur Gewißheit erhoben ist, macht auch den
andern haltlos und läßt ihn ebenfalls als eine Erfindung er
scheinen, wodurch der Herausgeber für seine früher ausgespro
chene Behauptung, daß Heinrich und Ulrich Brüder seien, eine
Grundlage schaffen wollte. Den weiteren Zusatz „fratres“
wagte er nicht, weil er vermuthen konnte, daß man im Stande
war, das Gegentheil nachzuweisen; damit wären denn alle seine
Zusätze als Fälschungen offenbart worden. 2 )
Denn in der That weisen nicht nur „alle Umstände zu
sammengenommen" auf das Gegentheil hin, sondern die Ur
kunden, in welchen Heinrich mit einem oder den beiden anderen
’) A. n. O.
2 ) Die Vermuthung falscher Zusätze ist seitdem durch da« Wie-
derauffinden des Originals im Wurmbrand'schen Archiv zu Steiersberg
durch Anton Rechenmacher zur Gewißheit erhoben. Das Original enthält
nichts von den Liechtensteinern und ist außerdeni datirt: in Globitz in
nngaria..., und zwar vom Jahr 1236. Archiv für österr. Geschichte XXXV.
243 ff.