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Steier, und mit ihm Otto von Liechtenstein, sein Pfleger, und
Pilgrim von Burcheim schwören dem Rudolf von Liechtenstein,
Kämmerer in Steier, und seinem Bruder Otto von Liechtenstein
und dem Herdegen von Pcttau die Tochter Rudolfs von Liech
tenstein Elspet zu nehmen zu einer Choncn u. s. w. Da nun
ans dem obigen hervorgeht, daß Otto, der Pfleger der stuben-
bergischen Brüder, der Bruder Rudolfs war und es auch der
Zcitfolgc wegen nicht zulässig ist, an Rudolfs I. Söhne zu denken,
so muß wohl irgend ein Irrthum oder Versehen obwalten.
Von einem zweiten Bruder des gleichen Namens Otto wissen
wir sonst wenigstens nichts.
Die stubenbergische ErbschaftSangclegenheit scheint mit dem
Jahre 1333 und Rudolfs Entscheidung abgemacht gewesen zu
sein; später finden sich noch einige Nachrichten, die daran er
innern. So verkauft Otto von Goldeck, der Sohn Wülfings,
was ihm von seinem Vater aus der stubenbergischen Erb
schaft zugefallen war, am 6. Jänner 1340 auf Rath Ottos
von Liechtenstein d. i. noch Ottos III. an die drei Brüder
von Stubenberg. Mit Otto siegelt auch sein Sohn Rudolf
Otto ft. Eine zweite Urkunde vom 21. Juni desselben Jahres,
in welcher Rudolf von Liechtenstein als Rathgeber erscheint,
betrifft das ebenfalls zur Erbschaft gehörige Schloß Gutten-
b erg ft.
Doch wir kehren zu den speziellen Nachrichten über Ru
dolf I. zurück. Verschiedene Nachrichten über denselben lassen ihn
als den Erben seines Vaters oder vielmehr seiner Mutter in
Bezug auf das kuenringische Zwettl erscheinen ft. Dieser Ort
war also von der reichen Erbschaft auf den liechtensteinischen
Antheil durch Alheidis von Pottendorf gefallen. Im Jahre
1) Notizblatt 1859. 133. Nr. 105.
2 ) A. a. O. Nr. 106. 107.
b) Die Annales Austrio-Claravallenses sagen, gelegentlich der fol
genden Urkunde, gradezu von ihm: qui tune temporis civitatem Zwet-
lensem hereditate adierat. I. 656.