Volltext: Geschichte des fürstlichen Hauses Liechtenstein

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Obwohl die Urkunde somit den Schein der Echtheit für sich 
hat, glauben wir doch, daß irgendwie eine Fälschung oder ein 
Irrthum vorliegen muß, denn erstens ist es nach den übrigen 
Lebensnachrichten, wie eben auseinandergesetzt, höchst unwahr 
scheinlich, daß Rudolf schon so früh als Urtheilshelfer oder 
Zeuge vorkommen sollte, zweitens konnte er damals unmöglich 
den Titel Kämmerer von Steiermark führen, der seinem Vater 
erst 1286 zum erstenmal beigelegt wird, und drittens endlich 
war Ulrich von Liechtenstein, Rudolfs Großvater, damals 
bereits unzweifelhaft gestorben. Von einem anderen Rudolf 
und einem anderen Ulrich wissen wir zu dieser Zeit nichts, 
und selbst wenn sie existirt hätten, so würde immer noch der 
camerarius Stirie mit seiner unlösbaren Schwierigkeit übrig 
bleiben. Dazu kommt nun noch, daß derselbe Streit zwischen 
dem Hospital und einem anderen (?) Erchenger von Landesere 
bereits im Jahr 1211 stattgefunden hatte und damals durch 
Herzog Leopold VI. entschieden war, laut einer vom 18. Juli 
zu Graz datirten Urkunde, welcher Dietmar von Liechtenstein 
als Zeuge gedient hat. Diese zweite Urkunde scheint im 
Original nicht vorhanden zu sein; der Abdruck in den „Mit 
theilungen" i) ist nach einer im Jahre 1651 gemachten Abschrift 
im Archiv des Joanneums in Graz genommen, während 
Mciller in den Regesten * 2 ) den Abdruck in Hormayrs Archiv 
zu Grunde gelegt hat. Beide stimmen aber in der Schreibung 
der Namen durchaus nicht überein. Also genug der Gründe 
für uns, um von jener frühen Erwähnung Rudolfs von 
Liechtenstein oder der verspäteten seines Großvaters Ulrich 
völlig abzusehen. 
Die älteste Nachricht, welche uns der Reimchronist Otto 
kar, der Freund und Schützling ihres Vaters, mittheilt, betrifft 
beide Brüder zusammen und ertheilt ihnen gleich im Beginn 
») Heft IX. 217. 
2) 107.
	        

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