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Muchar fielen an das Stift St. Lambrecht die Lehengüter in
Kindberg, Kirchschachen und Gruben wieder zurück, womit der
Abt Burkhardt im allgemeinen Landgerichte den Dietmar von
Ossenberg und dessen Gemahlin Berchte belehnt hatte. Hermann
von Oberwels, Richter zu Knittclfeld, Permann der Unterrichter
(Subjudex) und die Bürgergemeinde stellten darüber die Urkunde
aus. Hieraus geht wohl hervor, daß dieser Dietmar kurz
vorher gestorben war, also nicht dieselbe Person sein kann
mit dem Dietmar, welcher 1279 schon todt war. Es kommt
noch hinzu, daß dieses zweiten Dietmar Gemahlin Berchte
heißt, während wir für des ersten Gemahlin den Namen
Gertrud finden 2 ).
War dieser zweite Dietmar, von dem uns weiter nichts
bekannt geworden, als daß er in demselben Jahr 1288 noch
als Landrichter in Steiermark aufgeführt wird 2 ), des ersten
Dietmar von Ossenberg Sohn, so dürfte dieser zwei Söhne
hinterlassen haben, denn wir sind schon einmal mit Dietmar
zusammen und zugleich mit Ulrich und dessen Sohn Otto einem
Gundacker von Ossenberg begegnet im Jahr 1258, als
Prinz Stephan von Ungarn die steirischen Landherren gegen
den Erzbischof Philipp von Salzburg aufrieft). Weiter wissen
wir auch nichts von Gundacker noch von anderen Angehörigen
und Nachkommen der Offenbergischen Linie des steirischen
Hauses Liechtenstein, und so dürfte sie, kaum begonnen, auch
mit dem zweiten Dietmar wieder ausgestorbcn sein.
Stellen wir nun die sämmtlichen Angehörigen des stei
rischen Hauses Liechtenstein zur Zeit Ulrichs des Minnesingers,
also im 13. Jahrhundert, zusammen, so ergiebt sich das fol
gende Verwandtschaftsverhältniß:
') VI. 55.
-) Fröhlich, II. 363.
3) Muchar, II. 332.
4 ) Muchar, V. 272; siche obeu. Reimchronik c. L. 64.
Falle. Liechtenstein. 6