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der König zum Marschalk des Heeres gemacht hatte, geschlagen
und gefangen genommen wurde, mußte er seinen Frieden mit
dem Könige machen '). So kam Ottokar in den vollen Besitz
der kärnthnerischen Erbschaft, wobei das Verdienst Ulrichs nicht
gering anzuschlagen ist.
Die Belohnung für dieses Verdienst war, daß ihn der
König im nächsten Jahre 1272 zum Marschalk und Landcs-
richter in Steiermark machte 2 ). Als solcher hielt er zu Kapfen
berg eine Gerichtsversammlung, welcher mit den übrigen Edel-
herren auch sein Sohn Otto beiwohnte. Vor ihm klagte der
Abt Gottschalk von St. Lambrecht über große Beschädigungen
seiner Stifsgüter durch Wülfing von Stubenberg und dessen
Leute und bewies das durch vorgelegte Urkunden; Wülfing
wurde zur Wiedererstattung vernrtheilt^).
So sehen wir Ulrich am Ende seines Lebens trotz der
siebcnzig Jahre, die er nunmehr zählen mußte, noch höchst be
deutungsvoll in die Geschichte seines Vaterlandes verflochten.
Die Kraft und Stärke, die er als jugendlicher Ritter tausend
fach im Turnier bewiesen hatte, die Fröhlichkeit seines Naturells,
welche die doppelte Gefangenschaft, die Liebesleiden und die
Mühen und Anstrengungen des Kriegslcbens nicht hatten zer
stören können, die Schwungkraft seines Geistes waren ihm
treu geblieben bis in das hohe Alter. Noch die letzten Jahre
zeigen ihn als den siegreichen Führer in der Feldschlacht, als
den höchsten Richter in seinem Vaterlande.
Zum letzten Male sehen wir ihn mit Ottokar zusammen
in Wien noch in dem Jahre, in welchem er Landesrichter
war, im Jahr 1272. Am 2. Sept. bezeugt er dort eine Be-
stätignngsurkunde für das Nonnenstift zu Mahrenberg^) und
') Lichuowsky, Gesch. des Hauses Habsburg l. 208; Rheim
chronik o. I-XXXIX.
r) Muchar III. 16. 332.
3) Muchar V. 349.
Muchar V. 349.