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sammlung, welche überhaupt nur siebzehn Stimmen zählte; in
der erweiterten Versammlung, im Plenum von neunundsechzig
Stimmen, hatte es eine Stimme für sich. Der Artikel 13 der
deutschen Bundesacte setzte fest, daß in jedem Bundesstaat eine
landständische Verfassung bestehen solle. Diese Bestimmung er
füllte der Fürst Johann durch die Verfassung vom 9. No
vember 1818, welche eine Vertretung des Landes aus der Geist
lichkeit und der Landmannschaft (da es Adel und Städte nicht
gab) hervorgehen ließ. Am 12. October 1817 war auch der
Fürst Johann durch ausdrückliche Erklärung der am 26. Sep
tember zu Paris geschlossenen „heiligen Alliance" beigetretcn').
Diese politischen Angelegenheiten, in welchen es selbstver
ständlich dem Fürsten Johann nach der Beschaffenheit seines
Fürstenthums nicht gegeben war, bedeutsam einzugreifen, waren
es auch nicht, welche die zweite Hälfte seines Lebens, die Friedens
zeit, vorwiegend und mit Vorliebe beschäftigten. Er war einer
seits Landwirth und Verwalter im großen Stil geworden, anderer
seits liebte und förderte er Kunst und Wissenschaften.
Schon zu jener Zeit, da sein Leben sich fast in den un
aufhörlichen Feldzügen erschöpfte und er nur nach die Herrschaft
Loosdorf (nebst Laa), welche ihm, als dem zweiten Sohne, durch
Verfügung des Fürsten Franz zugefallen warZ, schon zu dieser
Zeit widmete er der Landwirthschaft und insbesondere der Hebung
dieser seiner in Niederösterreich gelegenen Herrschaft die größte
Pflege und Aufmerksamkeit. Er war nicht nur bestrebt, sie zu
einem schönen und angenehmen Aufenthalte zu machen, sondern
auch zu einer einträglichen Musterwirthschaft. Er veränderte den
Garten nach dem Stile und Geschmack der Zeit, legte Teiche
an, baute Tempel und Einsiedeleien und machte große Anpflan
zungen, die aber zugleich Nutzen tragen sollten und auch Nutzen
brachten. Es wurde z. B. zur Baumzucht eine Million junger
st Liechtenst. Archiv a. a. O.
st Siehe oben 286.