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') E. 62.
eine halbe Million als Fideicommiß für seine drei jüngeren
Söhne Anton Florian, Philipp Erasmus und Hartmann aus
geschieden hatte. Diese Summe hatte aus Baarschaften und
Capitalien bestanden mit Inbegriff der ostfriesischen Schuld-
forderung von 82,500 Gulden, welche später der Primogenitur
abgetreten worden, so daß nur 417,500 Gulden übrig geblieben.
Diese Summe bildete den Gegenstand des Vertrags. Beide
Brüder Joseph Wenzel lind Emanuel verpflichteten sich dieses
von ihnen besessene Fideicommiß nach ihrem Tode den nachge-
bornen Prinzen aus ihrem Allodialvermögen auszahlen zu lassen.
Ueber diese Summe und andere, welche die Primogenitur
zu zahlen hatte, traf Fürst Emanuel noch weitere Bestimmun
gen für den Fall, daß er selber zur Primogenitur gelangen
würde (28. Mai 1761 J ). Von den 52,000 Gulden nämlich,
welche laut Verträgen das Majorat jährlich zu zahlen schuldig
sei, solle 1. der älteste Sohn Franz Joseph jährlich 25,000
Gulden erhalten; 2. die drei übrigen Söhne Karl Joseph, Johann
und Leopold je 7875 Gulden sammt dem Genuß der 417,500
Gulden, die er und sein Bruder gegenwärtig besäßen; 3. sollten
diese drei jüngeren Söhne die 170,000 Gülden vom Verkauf
der Herrschaft Lipto-Ujvar erhalten zu gleichen Theilen; 4. sollte
nicht er, Emanuel, sondern sein Sohn Franz Joseph zum Majorat
gelangen, so solle derselbe statt der 25,000 Gulden 11,375 er
halten nebst dem Antheil der 170,000 Gulden von der Herr
schaft Lipto-Ujvar, wohingegen in solchem Falle die dem Fürsten
Emanuel zukommende Hälfte der 417,500 Gulden den drei nach-
gebornen Söhnen allein zufallen solle; 5. sollte weder er noch
sein ältester Sohn zur Primogenitur gelangen, so solle dieser
von allem 3 / 4 , die anderen Söhne nur i / i haben.
Fürst Emanuel gelangte nicht mehr zur Primogenitur. Er
starb am 15. Januar 1771, ein Jahr vor dem Tode seines
älteren Bruders. Zu seinen Besitzungen hatte auch Loosdorf