Volltext: Geschichte des fürstlichen Hauses Liechtenstein

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Die nächste urkundliche Erwähnung nennt beide Brüder 
Ulrich und Dietmar zusammen. Sie ist schon vom Jahre 1227. 
In diesem Jahr stifteten zu Graz am 17. November der 
Erzbischof Eberhard von Salzburg und Herzog Leopold von 
Oesterreich einen Vergleich zwischen dem Bischof Eckbert von 
Bamberg nnd Herzog Bernhard von Kärnthen, in welchem 
die Brüder als Zeugen erscheinen ft. Für das Jahr 1230 
erwähnt Hormayr einer Zeugenschaft Ulrichs bei Rückstellung 
von Zehnten zu Poseyl nach Seckau durch den Erzbischof 
Philipp von Salzburg ft. Gegen Ende des Jahres 1231 hielt 
der Salzburger Erzbischof Eberhard II. ein zahlreiches Kapitel 
in Friesach und entschied dort am 2. December über die An 
sprüche Reimberts von Mureck auf die Admonter Zehnten zu 
Gamnar und Obdar, wobei Ulrich zugegen warft. Im näch 
sten Jahre 1232 bestellte ihn derselbe Erzbischof mit anderen 
Herren zum Schiedsrichter in einem Streit zwischen dem Ritter- 
Otto von Graßwien und dem Stifte Admont ft. Am 4. 
September desselben Jahres treffen wir ihn mit seinem Bruder 
noch einmal zu St. Lambrecht, dießmal selbst im Streit mit 
dem Stift St. Lambrecht um Besitzungen bei Lassing, auf welche 
sie Ansprüche erhoben. Nach der Entscheidung aber, die damals in 
Gegenwart der Herzogin Wittwe Theodora, welche sich bei dem 
Tode Leopolds nach dem Städtchen Judenburg in Steiermark 
zurückgezogen hatte, und in Gegenwart vieler Herren und Pfarrer 
getroffen wurde, entsagten die Brüder allen diesen Ansprüchen ft. 
sein, so viel Wahrscheinlichkeit sie sonst für sich hat oder aber, es müßte 
Muchar in seiner Angabe irren. 
1) Archiv für Kunde österr. Geschichtsqnellen XXVII 174. 175. (An 
kershofen, Urkunden z. Gesch. Kärnthens); Meiller, Regg. 141. Nr.223. 
2 ) Hormayr, Taschenbuch III. Jahrgang, 40. Anstatt 1230 soll es 
aber wohl heißen 1250, da die Regierungszeit des Erzbischofs Philipp in 
die Jahre von 1247 bis 1256 fällt. 
3 ) Muchar V. 126. 
*) Muchar V. 127. 
5 ) Muchar V. 129; Archiv für Kunde sto. XXXII. 169.
	        

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