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Noch in demselben Jahre (1740) sollte der Fürst eine andere
Bestimmung erhalten. Kaiser Karl VI. hatte ihm den Posten
eines Generalgouverneurs der Lombardei angeboten, und der
Fürst war mit dieser neuen Stellung einverstanden, aber die
Sache verzögerte sich in außerordentlicher Weise, zunächst wohl
durch den Tod des Kaisers, der am 20. October 1740 starb.
Zu dieser Zeit war der Fürst noch in Paris, und er hatte so
nnt den Tod seines Herrn dem französischen Hofe anzuzeigen.
Bon Amelot erhielt er dafür die schriftliche Versicherung, daß
Seine allerchristlichste Majestät, der König von Frankreich, den
in der Erbfolgesache vormals mit dem Erzhause eingegangenen
Vertrag heilig halten wolle und bereit sei, der neuen Regierung
hiervon überzeugende Proben bei aller Gelegenheit zu geben ').
Cardinal Fleury hatte ebenfalls ihm schriftlich und mündlich
dieselben Versicherungen gegeben, er selber, Fleury, bewahre das
Andenken für alle die Güte, womit der Kaiser ihn geehrt habe,
und der König werde alle Verpflichtungen treu beobachten, welche
er mit betn kaiserlichen Hofe eingegangen.
Der Fürst hatte vorher schon sein Abberufungsschreiben
in einer Abschiedsaudicnz überreicht gehabt, auf welches der König
am 2. October 1740 an den Kaiser geantwortet hatte. In
diesem Schreiben heißt es vom Fürsten, daß er sich während
seines Aufenthaltes am französischen Hofe die größte Hochachtung
erworben habe; sein Streben sei immer dahin gegangen, ihre
Einigkeit zu unterhalten und zu befestigen. Cardinal Fleury
schrieb ihn: (am 1. October), daß die Souveräne sich glücklich
schätzen müßten, Diener wie er zu haben. Im December traf
des Fürsten Nachfolger, ein Herr von Wasner, in Paris ein.
Der Fürst blieb aber dennoch länger als ein Jahr, wohl weil
unter der neuen Regierung und den drohenden Gefahren des
Vaterlandes seine Bestimmung wieder unsicher geworden war.
Pferde, Wagen und vieles Gepäck waren nach Mailand vornus-
y Denkschriften der kais. Akademie l. 183.