Volltext: Geschichte des fürstlichen Hauses Liechtenstein

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Noch in demselben Jahre (1740) sollte der Fürst eine andere 
Bestimmung erhalten. Kaiser Karl VI. hatte ihm den Posten 
eines Generalgouverneurs der Lombardei angeboten, und der 
Fürst war mit dieser neuen Stellung einverstanden, aber die 
Sache verzögerte sich in außerordentlicher Weise, zunächst wohl 
durch den Tod des Kaisers, der am 20. October 1740 starb. 
Zu dieser Zeit war der Fürst noch in Paris, und er hatte so 
nnt den Tod seines Herrn dem französischen Hofe anzuzeigen. 
Bon Amelot erhielt er dafür die schriftliche Versicherung, daß 
Seine allerchristlichste Majestät, der König von Frankreich, den 
in der Erbfolgesache vormals mit dem Erzhause eingegangenen 
Vertrag heilig halten wolle und bereit sei, der neuen Regierung 
hiervon überzeugende Proben bei aller Gelegenheit zu geben '). 
Cardinal Fleury hatte ebenfalls ihm schriftlich und mündlich 
dieselben Versicherungen gegeben, er selber, Fleury, bewahre das 
Andenken für alle die Güte, womit der Kaiser ihn geehrt habe, 
und der König werde alle Verpflichtungen treu beobachten, welche 
er mit betn kaiserlichen Hofe eingegangen. 
Der Fürst hatte vorher schon sein Abberufungsschreiben 
in einer Abschiedsaudicnz überreicht gehabt, auf welches der König 
am 2. October 1740 an den Kaiser geantwortet hatte. In 
diesem Schreiben heißt es vom Fürsten, daß er sich während 
seines Aufenthaltes am französischen Hofe die größte Hochachtung 
erworben habe; sein Streben sei immer dahin gegangen, ihre 
Einigkeit zu unterhalten und zu befestigen. Cardinal Fleury 
schrieb ihn: (am 1. October), daß die Souveräne sich glücklich 
schätzen müßten, Diener wie er zu haben. Im December traf 
des Fürsten Nachfolger, ein Herr von Wasner, in Paris ein. 
Der Fürst blieb aber dennoch länger als ein Jahr, wohl weil 
unter der neuen Regierung und den drohenden Gefahren des 
Vaterlandes seine Bestimmung wieder unsicher geworden war. 
Pferde, Wagen und vieles Gepäck waren nach Mailand vornus- 
y Denkschriften der kais. Akademie l. 183.
	        

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