Volltext: Geschichte des fürstlichen Hauses Liechtenstein

73 
nahm. Seinem Vorgänger Hans Adam') war es durch die 
Erwerbung der reichsunmittelbaren Herrschaften Schellenberg und 
Vaduz nur gelungen, Sitz und Stimme im schwäbischen Kreise 
zu erhalten, nicht aber auf der Reichsfürstenbank zu Regens 
burg. Vielleicht hätte er auch das erreicht, wenn nicht der Tod 
ihn seinen Bestrebungen zu früh entrissen hätte. Sobald der 
Fürst Anton Florian Chef und Regierer des Hauses geworden 
war, begann er das Bemühen von Neuem und zwar mit besserer 
Aussicht auf Erfolg, da er vom Kaiser persönlich mit allem 
Nachdruck unterstützt wurde und man ihm von Seiten der 
Fürsten als dem obersten Minister des Kaisers weniger Wider 
stand entgegensetzte. Der Kaiser mochte die Unterstützung umso 
lieber gewähren, als er sich demselben für alles, was er für ihn 
und mit ihm gethan und erduldet hatte, verpflichtet fühlen 
mußte. . 
So ersloß denn schon ain 5. December 1712 ein Gut 
achten beider höheren Reichscollegien auf dem Reichstage zu 
Regensburg, welches die Einführung des Fürsten Liechtenstein 
in den Reichsfürstenrath befürwortete, nachdem die kaiserliche 
Mittheilung in dieser Angelegenheit erst am 20. April desselben 
Jahres vorausgegangen war. Es hieß in demselben, daß der 
Fürst Anton Florian von Liechtenstein in Ansehung seiner statt 
lichen und vortrefflichen Verdienste, welche er sich um kaiserliche 
Majestät, das heilige römische Reich und das gemeine Wesen er 
worben habe, für sich und seine männlichen Erben zu Sitz und 
Stimme in dem Reichsfürstenrath zu admittiren, daß ihm der 
Sitz auf der weltlichen Bank anzuweisen und er der Observanz 
gemäß zu introduciren sei. Es wurde jedoch die ausdrückliche 
Verwahrung gemacht, daß dasjenige, was mit dem gegenwärtigen 
Falle aus besonderer Ursache geschähe, niemals zu Consequenzen 
führen solle. Es solle ferner der Fürst Reverse ausstellen wegen 
Anschaffung fürstenmäßiger unmittelbarer Reichsgüter, sowie wegen 
>) S. Bd. II. 343 ff.
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.