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nahm. Seinem Vorgänger Hans Adam') war es durch die
Erwerbung der reichsunmittelbaren Herrschaften Schellenberg und
Vaduz nur gelungen, Sitz und Stimme im schwäbischen Kreise
zu erhalten, nicht aber auf der Reichsfürstenbank zu Regens
burg. Vielleicht hätte er auch das erreicht, wenn nicht der Tod
ihn seinen Bestrebungen zu früh entrissen hätte. Sobald der
Fürst Anton Florian Chef und Regierer des Hauses geworden
war, begann er das Bemühen von Neuem und zwar mit besserer
Aussicht auf Erfolg, da er vom Kaiser persönlich mit allem
Nachdruck unterstützt wurde und man ihm von Seiten der
Fürsten als dem obersten Minister des Kaisers weniger Wider
stand entgegensetzte. Der Kaiser mochte die Unterstützung umso
lieber gewähren, als er sich demselben für alles, was er für ihn
und mit ihm gethan und erduldet hatte, verpflichtet fühlen
mußte. .
So ersloß denn schon ain 5. December 1712 ein Gut
achten beider höheren Reichscollegien auf dem Reichstage zu
Regensburg, welches die Einführung des Fürsten Liechtenstein
in den Reichsfürstenrath befürwortete, nachdem die kaiserliche
Mittheilung in dieser Angelegenheit erst am 20. April desselben
Jahres vorausgegangen war. Es hieß in demselben, daß der
Fürst Anton Florian von Liechtenstein in Ansehung seiner statt
lichen und vortrefflichen Verdienste, welche er sich um kaiserliche
Majestät, das heilige römische Reich und das gemeine Wesen er
worben habe, für sich und seine männlichen Erben zu Sitz und
Stimme in dem Reichsfürstenrath zu admittiren, daß ihm der
Sitz auf der weltlichen Bank anzuweisen und er der Observanz
gemäß zu introduciren sei. Es wurde jedoch die ausdrückliche
Verwahrung gemacht, daß dasjenige, was mit dem gegenwärtigen
Falle aus besonderer Ursache geschähe, niemals zu Consequenzen
führen solle. Es solle ferner der Fürst Reverse ausstellen wegen
Anschaffung fürstenmäßiger unmittelbarer Reichsgüter, sowie wegen
>) S. Bd. II. 343 ff.