Volltext: Liechtenstein in Europa

herbeiführte — der zunächst allzu weite Mantel der Souveränität bedurfte gleichsam der Auffüllung. Diese erleichterte die Distanzie­ rung zur Habsburger Monarchie, weil die Lage zwischen ihr und der Schweiz die wachsende Eigenständigkeit begünstigte. Die allmähliche Modernisierung. Liechtensteins trug schliesslich auch zu einer Politisierung des Landes bei. Waren die Unruhebewegungen von 1809 und auch noch von 1831/32 von einer traditionalistisch- konservativen Grundlinie gekennzeichnet, so wurde diese in den Revo­ lutionsjahren 1848/49 umgebogen in die Forderung nach einer grund­ legenden Reform. Es ist kein Zufall, dass auch für Liechtenstein in diesen Sturmjahren mit Peter Kaiser ein «Erwecker» auftrat. Gerade die Revolutionsjahre machten deutlich, wie die geographische Lage durch das politische Spannungsfeld zwischen Deutschem Bund und Österreich ergänzt wurde, eine Belastung und zugleich eine Chance Liechtensteins. Der Durchbruch der Revolutionsjähre hatte noch grundsätzliche und dogmatische Züge getragen. In der Abwehr von Reaktion und Neoabsolutismus brach sich im Land ein Pragmatis­ mus Bahn, der zur Verfassung von 1862 führte. Dabei gaben politi­ scher Rahmen und Spielregeln des Bundes dem Fürstentum nicht nur Rückhalt, sondern auch Legitimation, seine konstitutionelle Ausfor­ mung zu finden. Zugespitzt gesagt, die konsequente und steigende Einbindung in den Bund machte Liechtensteins Souveränität zu mehr als einem schönen Schein. Andererseits wird am Beispiel Liechten­ steins sehr deutlich, dass auch der Bund einem Verdichtungsprozess unterlag. Hinzu trat aber noch ein weiteres Spannungsfeld. Anders als in allen übrigen deutschen Bundesstaaten war der Fürst fern, regierte er das Land über seine Wiener Hofkanzlei, bedeutete der souveräne Teil seiner Besitzungen nahezu nichts für die Einkünfte seines Hauses — das Fürstentum Liechtenstein aber behielt seinen Stellenwert für die Rolle seines Landesherrn am Hof bei. Als Souverän war der Fürst von Liechtenstein der erste unter dem Wiener Hofadel. Liechtenstein war also der einzige Bundesstaat ohne Residenz. Dies klammerte manche sonst typischen Entwicklungen aus, es gab kein kostspieliges barockes oder biedermeierliches höfisches Leben, keine Adelsgesell­ schaft in Vaduz. Damit entfielen auch grosse finanzielle Lasten — und im übrigen behauptete Liechtenstein seine bäuerliche Tradition, ein atypischer Vorgang, der das Land durchaus geprägt hat. 104
	        

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