Anschluss an das grössere Österreich auf, das mancherlei Vorteile ver sprach: eine intensivere Staatlichkeit, bessere wirtschaftliche Bedin gungen, vielleicht auch weniger drückende Lasten. Balzers und Trie- sen wurden Ausgangspunkt der Motionen — einen Moment lang schienen die Gemeinden das Heft in die Hand zu bekommen. Sie wählten Deputierte, und am 12. Juni 1809 trug der Eschner Richter Johann Allgäuer die Forderungen dem Landvogt vor, die im wesent lichen gegen den Spätabsolutismus Schupplers gerichtet waren. Der wendige und mutige Landvogt wehrte den Vorstoss ab — geschickt suchte er die Bewegung zu kanalisieren: je ein Beauftragter der obe ren und der unteren Landschaft sollten Einblick in die Verwaltung von Kredit und Steuern erhalten: ein Heilmittel aus der Apotheke des Alten Reiches, angepasst einer veränderten Situation40. Schuppler hatte in seinen Massnahmen Entwicklungen nachzuholen gesucht, die anderswo schon früh im 18. Jahrhundert in Angriff genommen worden waren. Dass diese Massnahmen den Untertanen wenig annehmlich waren, hing wohl auch mit der Tatsache zusam men, dass die Feudallasten nicht abgeschafft worden waren. Hier zeigte sich abermals die Janusköpfigkeit der liechtensteinischen Rhein bundzeit; eingeklemmt zwischen Vorarlberg, das von den bayerischen Modernisierungsmassnahmen erfasst worden war, und der Schweiz, wo gerade Napoleon mit den radikalen Neuerungen der Helvetik gebrochen hatte41,
waren hier nur vorsichtige Massnahmen möglich, bot sich ein mittlerer, josephinischer Weg der Reform an. Es kam hier zu keiner Kontinuität zwischen der altständischen und der früh parlamentarischen Verfassung42 — dafür bildete sich damals der Vor 40 Vgl. die noch unter den Bedingungen des Alten Reiches gefundenen Konflikt regelungen in Hohenzollern-Hechingen und Schaumburg-Lippe, um nur zwei Beispiele zu benennen, die sich wahrscheinlich bei weiterem Fortschreiten der Forschung noch erheblich ergänzen liessen. Vgl. Press, Landesvergleich. — C. H. Hauptmeyer, Die Bauernunruhen in Schaumburg-Lippe. Landesherr und Bauern am Ende des 18. Jahrhunderts, in: Niedersächsisches Jahrbuch für Lan desgeschichte 49 (1977), S. 149—207. 41 Vgl. zuletzt: D. Frei, Mediation, in: Handbuch der Schweizer Geschichte 2, 1977, S. 841—870 (Literatur!). 42 V. Press, Landtage im Alten Reich und im deutschen Bund. Voraussetzungen ständischer und konstitutioneller Entwicklungen 1750—1830, in: Zeitschrift für Württembergische Landesgeschichte 39 (1980), S. 100—140. — Ders., Land stände des 18. und Parlamente des 19. Jahrhunderts, in: H. Berding und H.-P. Ulimann (Hg.), Deutschland zwischen Revolution und Restauration, 1981, S. 133—157. — Ders., Altständische Wurzeln des modernen Parlamentarismus. Formen der Repräsentation zwischen Altem Reich und Modernem Staat, demn. in: Mitteilungen des österreichischen Staatsarchivs 37 (1984). 61