Volltext: Liechtenstein in Europa

Vorbemerkung Das Fürstentum Liechtenstein ist am 23. November 1978 dem Euro­ parat beigetreten. Es hat am 8. September 1982 die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten ratifiziert. Sie ist somit für das Fürstentum Liechtenstein am 8. September 1982 in Kraft getreten. Unter Ziffer I 
(Herbert Wille) werden Gedanken staats- und rechts­ politischer Natur vorgetragen, die bei der parlamentarischen Be­ handlung der EMRK wegbegleitend gewesen sind. Verfassung und EMRK stehen in einer Wechselbeziehung, auf die näher eingegangen wird. Dabei gelten die Ausführungen sowohl befürwortenden als auch kritischen Argumenten. In Ziffer II 
(Marzell Beck) wird die Eigenart und Bedeutung der EMRK schwerpunktmässig beleuchtet und werden ihr Kontroll­ mechanismus, die Wirkungen der Entscheidungen ihrer Kontroll­ organe und ihre Auslegung im Blickpunkt der Untersuchungen ste­ hen. In diesem Teil wird auch die Frage geprüft, ob der EMRK in Liechtenstein Verfassungsrang zukommt und die bisherige Recht­ sprechung des Staatsgerichtshofes zur EMRK dargestellt. 228
	        

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