Volltext: Liechtenstein in Europa

vertreten und vom Stimmrecht Gebrauch machen, was nicht ohne Einfluss auf die Arbeit des Europarates bleibt. Natürlich muss hier­ bei von den natürlichen Gegebenheiten ausgegangen werden, was auch heisst, die verschiedenen Grössenverhältnisse der Mitgliedslän­ der einzukalkulieren. Der Beitritt Liechtensteins zum Europarat hat auch politische Her­ ausforderungen gebracht. Der Europarat ist auch eine Plattform, von der aus immer wieder versucht wird, die Politik der Mitgliedsländer zu beeinflussen. Jede Mitgliedsregierung und auch jeder Abgeordnete in der Parlamentarischen Versammlung haben ihre eigenen Vorstel­ lungen über die Zusammenarbeit in Europa, die nicht immer iden­ tisch sind. Ebenso wird häufig versucht, internationale Organisatio­ nen als Forum zur Durchsetzung nationaler Interessen zu verwenden. Es werden daher häufig Meinungen in Strassburg publikumswirksam geäussert und Empfehlungen durch Mehrheitsentscheide verabschie­ det, die den nationalen politischen Interessen oder Ansichten einzel­ ner Mitgliedsländer zuwiderlaufen. Oft sehen sich Mitgliedsländer in der Unmöglichkeit, den in Strassburg geäusserten Erwartungen zu entsprechen. Man kann wohl sagen, dass jedes Mitgliedsland ab und zu sozusagen auf die Anklagebank kommt. Bei Liechtenstein ist es vor allem die Frage des Frauenstimmrechts, und wie bei einigen anderen Mitgliedsstaaten die Ausländerpolitik und manchmal auch das Holdingwesen. Diese unterschiedlichen Auffassungen und die Wahrscheinlichkeit, ab und zu in Minderheit versetzt zu werden, ist eine unabänderliche Komponente des Entscheidungsmechanismus einer internationalen Organisation und insbesondere der europäischen Zusammenarbeit. Soll eine gewisse Dynamik erhalten bleiben, ist dies auch zu begrüssen. Dieser Entscheidungsprozess und diese Mei­ nungsäusserungen auf internationaler Ebene können auch Anlass zu gesunder Selbstkritik auf nationaler Ebene sein. Den schwierigsten Stand im Europarat hat Liechtenstein zweifels­ ohne bei der Frage des Frauenstimmrechts. Es gibt kein objektives Kriterium, mit dem man das Fehlen des Frauenstimmrechts begrün­ den kann, und man wird nicht darum herumkommen, diese Situa­ tion als Unrecht zu bezeichnen. Liechtenstein ist die einzige Demo­ kratie auf der Welt, in der die Frauen nicht stimmen dürfen. Gerade in einer Organisation, die die Verteidigung der Menschenrechte als eine ihrer ersten Prioritäten sieht, muss dieses fehlende Recht auf 217
	        

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