Volltext: Liechtenstein in Europa

parates und von der wichtigen Rolle, die er in den letzten 30 Jahren für die europäische Zusammenarbeit gespielt hat. 2. Aufbau Jeder europäische Staat, der das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit an­ erkennt, seinen Bürgern die Menschenrechte und Grundfreiheiten garantiert sowie demokratisch organisiert ist, kann dem Europarat beitreten. Die beiden Organe des Europarates sind das Ministerkomitee und die Parlamentarische Versammlung, denen ein Generalsekretär mit seinen Mitarbeitern zur Seite steht. a) Ministerkomitee Das Ministerkomitee ist das eigentliche Leitungsorgan des Europa­ rates. Einzig das Ministerkomitee kann verbindlich für die Organi­ sation sprechen; es setzt die Arbeitsprogramme und den jährlichen Haushalt fest und nimmt die Texte internationaler Verträge («Euro­ päische Ubereinkommen») an, die für alle Staaten, von denen sie ratifiziert wurden, verbindlich sind. Das Ministerkomitee besteht aus den Aussenministern der 21 Mit­ gliedsstaaten. In der Regel treten die Aussenminister zweimal jähr­ lich in Strassburg zu einer nichtöffentlichen Sitzung zusammen, um allgemeine politische Fragen zu besprechen, Richtlinien für die Arbeit des Europarates festzulegen und sonstige wichtige Fragen, die die Organisation betreffen, zu entscheiden. Der Vorsitz wechselt im halbjährlichen Turnus. Zwischen diesen Sitzungen der Aussenminister treten Delegierte der Minister — ständige Regierungsvertreter, die beim Europarat akkredidiert sind6 — in der Regel jeden Monat zu­ sammen,7 um die laufenden Geschäfte zu erledigen. 0 Diese Ständigen Vertreter bzw. Ministerdelegierten sind mit wenigen Ausnah­ men Karrierediplomaten. 18 der 21 Ständigen Vertreter residieren in Strassburg und haben teilweise einen grösseren Mitarbeiterstab. Die Vertreter von 3 Mit­ gliedsländern (Irland, Island, Malta) haben ihre Büros in den jeweiligen Haupt­ städten. 7 Durchschnittlich tagt das Ministerkomitee auf seinen verschiedenen Ebenen wäh­ rend 60 Tagen im Jahr. 199
	        

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