listen, Zusammenarbeit im Bereich der Kultur, im Bereich der Bil dung etc.); — schliesslich
Folgen der Konferenz. Die Schlussakte enthält also in umfassender Weise gemeinsame Aus sagen und Entschlüsse der Teilnehmerstaaten, wodurch der Entspan- nungsprozess in Europa verwirklicht werden kann. Sie ist in diesem Sinn ein substanzielles Dokument. Was versteht man unter ihrer Ausgewogenheit? Die Schlussakte ent hält grundsätzlich drei Teile, nämlich: — Sicherheit, —1 Zusammenarbeit, — humanitärer Bereich, ferner den vierten Punkt: — Folgen der Konferenz. Diese drei Teile stehen in einem ganz bestimmten Zusammenhang. Der
erste Korb «Sicherheit» ist politisch. Er garantiert nämlich den «politischen Bestand» jedes Teilnehmerstaates unabhängig von seiner Grösse, Lage, wirtschaftlichen Entwicklung oder seinen gesellschaft lichem System. Jedermann weiss, was damit gemeint ist. Die Sowjet union hatte stets grösstes Interesse an diesem Korb. Er ersetzt ihr so zusagen einen Friedensvertrag, Anerkennung der in Europa bestehen den Grenzen, ja Anerkennung der in den verschiedenen Staaten be stehenden «Systeme». Aber auch die Staaten Westeuropas haben ein Interesse an Garantien für ihr Bestehen und das Bestehen ihrer Ord nung. Die Sowjetunion^ in Kenntnis dieses , Interesses, versucht aus dem ersten Korb stets jene Argumente zu schöpfen, die die Fortent wicklung eines neuen, nicht eindeutig marxistischen, gemeinsamen, Verhältnisses zwischen den Teilnehmerstaaten und ihren Bewohnern verhindern. Der
zweite Korb ist scheinbar unpolitisch, wirtschaftlich. Es handelt sich um Massnahmen,-die die Produktion und den Austausch von Gütern zum gegenseitigen Vorteil stimulieren sollen. In Wirklichkeit 170