Volltext: Liechtenstein in Europa

gen zwischen den Teilnehmerstaaten und der Gewährleistung von Bedingungen 
berücksichtigen, unter denen ihre Völker frei von jeder Bedrohung oder Beeinträchtigung ihrer Sicherheit in Frieden leben können.»21 Wohl wird hier das umfassende Ziel einer Friedensordnung für alle 35 Teilnehmerstaaten sehr schön angesprochen. Aber leider müssen wir KSZE-Texte lesen lernen. Warum heisst es, dass dieses Ziel nur «berücksichtigt» werden soll? Warum lässt sich die Kommission von diesem Ziel bei der Ausarbeitung ihrer Vorschläge nicht einfach leiten? Hellhörig geworden, entdecken wir in diesem zweiten, dem wichtig­ sten Abschnitt des Blauen Buches einen merkwürdig angelegten Wech­ selschritt: — Sicherheit für alle, aber vor allem für jeden Teil, — Kooperation ja, aber soweit es einem jeden nützt, — menschliche Kontakte und Informationsfreiheit, ja, aber nur «un­ ter gegenseitig annehmbaren Bedingungen». Je weiter wir in der Analyse des Textes fortschreiten, um so mehr be­ merken wir die in der «Tagesordnung und Aufgabenstellung» der zukünftigen KSZE eingebauten Bremsen und Rücksichten. Dies zeigt sich bei den meisten Abschnitten im einzelnen, bei einigen vielleicht auch erst dann, wenn man bemerkt hat, dass sie als Ganzes irgendwo von einer Reserve umgeben, sozusagen in Klammern gesetzt worden sind. Diese Reserven erfolgen im Namen der Staatsräson. Sie schützen, ohne dass das offen gesagt wird, das bisher Erreichte, in der gegebenen Situation also vor allem die Interessen der Grossmächte. Sie signalisieren die Marge, die Bandbreite, den Verhandlungsspiel­ raum, der durch die «guten Absichten» der KSZE nicht überschritten werden darf. Deutlich wird dies gleich beim' Prinzipienkatalog, bei der Auflistung der 
zehn Gebote der KSZE für gutes zwischenstaat­ liches Verhalten unter den Teilnehmern. Diese zehn Prinzipien «sind gleichermassen 
vorbehaltslos zu achten und anzuwenden, um allen 21 Blaues Buch, Punkt 13, Hervorhebung durch den Verfasser. 162
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.