fallen lassen und sich bereit erklären, diesen Gedanken wenigstens näher zu prüfen. Wir sehen in den Jahren 1970/71 eine wichtige Phase für die Entwick lung des Konferenzgedankens. Damals müssen die Gegenvorschläge der im Nordatlantikvertrag verbundenen westlichen Demokratien zum sowjetischen Konferenzprojekt wenigstens in ihren Grundzügen vorgelegen haben. Ebenso müssen diese Gegenvorschläge damals den Staaten des Warschaupaktes zur Prüfung bekannt gegeben worden sein. Die Gegenvorschläge müssen umfasst haben: — Den Namen einer Reihe von Prinzipien guten zwischenstaatlichen Verhaltens, wie sie ursprünglich von der Sowjetunion ins Gespräch gebracht worden waren und wie wir sie heute in der Prinzipien erklärung der Helsinki-Schlussakte finden; — Das Prinzip der souveränen Gleichheit, und als sein auf das Ver handlungsverfahren angewandter Ausdruck das Prinzip des Konsen sus; — Die wesentlichen Elemente des heute sogenannten dritten Korbes, nämlich: freier Fluss der Informationen und menschliche Kontakte; — Und schliesslich schon der Hinweis auf den Teilnehmerkreis: etwa 35 Staaten. Damit war 1971 neben der Teilnahme von USA und Kanada indirekt auch die Teilnahme der europäischen Klein staaten angesprochen.11 Der Sowjetunion ging es zu jenem Zeitpunkt eigentlich nur um die Anerkennung der in Europa bestehenden Grenzen. Als weitere Kon ferenzziele suchte sie wirtschaftliche Zusammenarbeit, sowie wenn möglich die Einrichtung eines «ständigen Organs» der Sicherheitskon ferenz zu erreichen — letzteres wohl um von da aus ein Wort beim europäischen Einigungsprozess mitreden zu können.12 Doch ihre 11 Zur Aufzählung der Vorschläge siehe Pierre Harmel, Auf der Suche nach neuen Formen Europäischer Sicherheit, Europa-Archiv 5/1971, Seite 39ff. 12 Siehe Marshall D. Shulman, Sowjetische Vorschläge für eine Europäische Sicher heitskonferenz (1966—1969), Europa-Archiv 1976, Seite 1. 151