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schon Mehr üls einmal erklärt, die Einladungen zu den. Ver-
? wchltungÄratssitzungen seien dukchSie. erfolgt, yber die.Pflicht
'sie'abzuhalten.war rni^Reglement vorgesehen-. Wie oft waren
sie notwendig? ' ? .
Thöny: Monatlich einmal.
Präsident: Waren diese Einladungen durch Sie im Ein-
vernehmen des Präsidenten gemachi? worden oder ivar cS
■ Ihnen.freküberlassen. sieeinzuberufen oder nicht?'
- ? Thöny: m habe den Präsidenten. immer telephonisch
- angerufen; ob -es Lhm passe , die Sitzung zu huben. Dan», je
nach seiner Aussage, habe ich die'Mitglieder verständigt. ;
- - Präsident: Sie -haben bis Ende April 198E''regckniähig
Sitzungen gehübt'?- n - -
" Thöny: Id'.,-- . '
' ' Präsident:' Wicviele-'iuonätlich?
Thöny: 1—2, in der Regel 2.
' StaatZaNwalt: Es muh ei» Unterschied gemacht werden
' zwischen MrwaltungZrat und Ausschuß. '
Verteidiger: NaÄ; dein Reglement versammelt sich -der
Verwaltiingsrat auf Einladung des Präsidenten. -
. Ich-möchte fragen. ob, als Sie verhaftet wurden. leine
Kontrolle der Münzlisten und keine Abnahme dieser Bestände
erfolgt ist. Sodas; Sie nach Monaten erst darüber gefragt
- wurden.: ;'
- Thöny: Das stimnit einesteils. Die Schwcizersranken
' sollen aufgenommen worden sein, der Bestand der fremden
' Sorten aber erst drei Monate später, als der neue Verival-
tuNgSrat das Amt angetreten hat. kontrolliert. Bis dahin
wurden fremde Sorten nicht kontrolliert.
Staatsanwalt: Sie sagen. eS sollen die. schiveizerischeii
Frankenkoirti gewesen sein? Waren Sie nicht dabei?
Thöny i Nein.
. Verteidiger: Hat überhaupt keine Uebernahme stattge
funden von Ihnen an ein anderes Crgaii.
Thöny:. Nein.
Verteidiger: Ist nicht unmittelbar nach Aufdeckung der
- Begangenschaft durch die Kontrollstelle eine genaue Ueberprü-
fung deS ganzen Bankinstitutes vorgenommen worden?
Thöny-: Ich weis; nicht, ich iveis; nicht, was gemacht wor-
■ den ist.
Ich habe-nur einmal einen Bericht gesehen von der Kon
trollstelle. ich glaube. am 90. August 1928. da lvare» ver
schiedene Sache». was den Tatsache» nicht.entsprach.
Präsident: Die Akten liegen hier. -
Aber die Kontrollstelle hat eine ganz genaue Ueberprü-
fnng der Bücher vorgenommen.
Verteidiger: Ich wollte feststelle», das; sofort bei der
Verhaftung der Kassasturz in Gegenwart des Thöny nicht
vorgenommen wurde und speziell die fremden Münzsorten
nicht kontrolliert worden, find. Das ist so.
In Bezug auf die Revision in ächte ich fragen: Ist es
richtig, das; gelegentlich der Revision durch die Kontrollstelle
auch Kaufgeschäfte zuhanden einer Bank offeriert worden,sind.
Zum Beispiel für Bureaumobiliar?
Thöny : Das stimmt. - Ich meine Herr Hächler hat. sehr
' viel Mobiliar in das Regierungögebäude geliefert, Maschinen.
- Schreibtische. Kassen. Schränke und Verschiedenes. -
Verteidiger: Also das von der Regierung eingesetzte Kon
trollorgan Hai. gleichzeitig Geschäfte über Lieferung von-Bu
reaumaterialien mit Ihnen gemacht?
Thöny: Ja.
Verteidiger: Die Anklage sagt. Sie hätten sich den fa.l-
:chen Anschein gegeben. zur Vertretung ermächtigt -gewesen
,»feilt Waren tatsächlich Sie allein berechtigt und verpflichtet,
die Anstalt nach außen und den Verkehr mit der Kundschaft
zu vertreten, gemäß Art. 27 und 70 lit. a des R'eglemcnteS.
Nach dem Gesetze lvar es auch so. das steht im Reglement-
gesetz. ' .
Präsident: War für wichtige Geschäfte eine Kollek
tivunterschrist vorgesehen? Und-haben Sie unter wichttgen
Geschäften nur die Unterzeichnung der Kassaobligationen ver
standen?
Thöny: Wie das dazumal gemeint war. kann ich nicht
sagen, ich weiß nur, das; jeder einzelzeichnu.ngsberechtigt ist.
Nach dem Beschlusse, nian hat dazumal nicht gesagt, für dieses
Geschäft müssen zwei Unterschriften sein, für jenes Nicht.
Präsident: Ja waren Sie der Auffassung, daß die ur
sprüngliche Bestimmung, wonach wichtige Geschäfte trotz dem
Kollektivgeschäft überholt ivorden sei.
Thöny: Die Eintragung in das Handelsregister ist später
erfolgt.
Präsident: Waren Sie der Meinung, daß Sie überhaupt
in allen Dingen allein zeiichungsbercchtigt seien?
. Dr. Budschedl: Steht im Geschästsrcglement nicht drin.
..nur was ausdrücklich da ist" ?
Thöny: Es steht nirgends etwas davon, daß für wich
tige Geschäfte eine Kollektivbestimmung notwendig ist.
Präsident: Ich denke, es ist am einfachsten, ich bitte das
Zirkular da von Thöny?.
Verteidiger: Ich bitte um Ansknnst, ob nicht Mitglieder
vom Verwaltnngsrate und von der Kontrollstelle vorschrifts
widrig Kredit in Anspruch genommen haben.
Thöny: Das-stimmt auch.
Verteidiger: Wollen Sie nicht vielleicht, was Sie wissen,
mitteilen?
Thöny: Ich weiß, daß ein Verwaliungsratsniitglied. den
Namen will ich nicht nenne». Kredit in Anspruch genommen
hat und das; ich mehr als ein Jahr lang Arbeit gehabt habe,
bis ich Deckung erhalten konnte. Daß Walser Kredit in An
spruch nahm ohne Deckung.- stimmt auch.
Verteidiger: Hatte Walser nicht in allen Kreisen des Vol
kes. im Verwaltungsrat, im Landtag, in der Regiernng das
allergrößte Ansahen und man darf wohl sagen, einen entschei
denden Einfluß besessen? .
Thöny: Ja das hat er.
. Staatsanwalt: Es tut mir leid, in diesem Falle Stellung
.nehmen zu müssen. Cs ist nicht angängig, dös; dein Angeklag
ten die Antivort mit der Frage schon in den Mund gelebt
wird. Das Gesetz verbietet suggestive Fragen.
•» Präsident: Herr Staatsanwalt, das stimmt. Ich habe dem
Verteidiger gegenüber eine gewisse Befragung zugestanden,
weil er-Hie Verteidigung des Angeklagten übernommen hat.
Verteidiger: Ich glaube, es hätte nichts geändert', ivenn
ich gefragt hätte, was für ein Ansehen hat Herr -Walser als
Politiker gehabt?
Thöny: Nein.
Verteidiger: Also welches Ansehen hatte Herr -Walser
als Politiker und >vie war die Meinung der weiteren Kreise
des Volkes im Landtag, in der Regierung, bis zum Regie
rungschef hinauf in bezug auf die Fähigkeiten und die Ver
trauenswürdigkeit" des Herrn Walser als Geschäftsmann?
Thöny: Walser war der Führer der Bolksp'artei. er war
eine der Hauptpersonen bei der Volkspartei, bei weiten Krei
sen des Volkes.