Volltext: Stenographischer Verhandlungs-Bericht aus dem Kriminalprozess gegen Franz Thöny, Niko Beck, Anton Walser und Rudolf Carbone

- 35 - 
Bei den gegenständlichen Begangenschaften 
handelt es sich im Wesentlichen um die beiden Ver 
brechen des Betruges im Winne der §§ 197, 201a,' 
Md, sowie der Verbrechender Veruntreuung im Sin 
ne des Z 183 St. G. 
'< Betrug ist die listige Erregung oder Benützung 
Fes Irrtums eines anderen, durch welchen derselbe 
Fzu einem Verhalten bestimmt wird, welches nach 
! Absicht des Täters zur Schädigung irgend einer Per 
son führen soll. 
F 
[ Demnach bilden die Tatbestandsmerkmale des Be- 
- truges 
s 
I 1. als Tathandlung eine List; 
\ 2. als Folge der List die Erregung oder Er- 
i Haltung des Irrtums eines anderen, 
3. als Ausfluß des Irrtums ein Verhalten des. 
| Getäuschten, durch welches nach Absicht des 
■ Täters irgend wer geschädigt werden soll, 
\ 
1 4. als Objekt der beabsichtigten Schädigung ein 
Recht irgend einer Person. 
. _ Sowohl hinsichtlich der im Urteilstenor aufge- 
\ führten Wechselbegebungen als auch der dort aufge 
rührten Bürgschaftserklärungen bestanden die listigen 
Handlungen des Haupttäters Franz Thöny in der Heim 
lichkeit, Nichtbuchung, im Beseitigen, Unterdrücken und 
Vernichten von Korrespondenzen und Urkunden, die 
ihm gar nicht. gehörten. . 
Zufolge dieser listigen Handlungen wurde bei der 
gesetzlichen Gesamtvertretüng der Sparkassa, Verwal 
tungsrat, Kontrollstelle, Regierung und Landtag, irr 
tümlich der Glaube erweckt, daß keine die gesetzliche 
Kompetenz des Verwalters überschreitende und der. 
Genehmigung des Verwaltungsrates bedürftige Ver 
pflichtungen für die Sparkassa in Frage stehen. Die 
ser Irrtum wurde in gleicher Weise wie die Erregung 
erzeugt wurde, aufrechterhalten. 
Als Ausflusses des ' Irrtum ergab sich ein in 
aktives Verhalten der getäuschten Sparkassavertretung. - 
' durch welches das Institut der Landeskasse an sei 
nen Rechten und seinem Vermögen Schaden gelitten 
:M- !' ; ■: ■ . ! i?i J 
An den Tathandlungen des tzaupttäters Franz 
Thöny haben in einer in § 5 St.-G. beschriebenen 
Art und Weise durch Einleitung der Uebeltat, durch 
i absichtliche Herbeischasfung von Mitteln, Hintanhal 
tung von Hindernissen, durch Vorschubgeben, durch 
- Hilfeleistung, durch Beitrag zur sicheren Vollstrek- 
kung, sowie über nach vollbrachter Tat zu leistende 
; Hilfe und Beistand und über einen Anteil an Ge 
winn und Vorteil Walser Anton, C a r b o n e Ru- 
: dolf und Beck Niko als Mittäter teilgenommen. 
: 
i 
..■■■: 
Entgegen der Behauptungen der Angeklagten, daß' 
ihnen eine Schädigungsabsicht gegenüber der Opar 
und Leihkasse ferngelegen habe, kam der Gerichtshof 
zur Ueberzeugung, daß sie den .schädigenden Erfolg 
ihrer Handlungen erkannten. und. erkennen muß 
ten. Sie wollen den Willen gehabt haben, Geschäfte 
zu tätigen, auf Risiko und Gefahr der Landesbank, 
um einige Passiv-Posten bei der Landesbank' zu dek- - 
ken und dadurch dem Lande. Nutzen zuzufügen. 
- Betrachtet man aber die Art und Weise .jener 
Betätigungen, so kann diesem vorgegebenen Willen 
kein Glaube zugemessen werden. - 
Alle vier Angeklagten waren im Verhältnis zu 
den Summen, mit denen sie auf Gefahr der Spar 
kassa geradezu herumwarfen, als vermögenslos zu be-. 
zeichnen: man erwäge insbesondere die Ungeklärtheit 
und Unsicherheit der einzelnen betätigten Geschäfte, 
des Liquergeschäftes, der rumänischen Klassenlotteritz, 
der Industria Romana de^ Filme (Film-Gesellschaft),. 
der Banca Agricole di Rumania. der Firma Com- 
merziale^ als Reklame-Büro, der Fischerei-Pachtun 
gen. der Finanzierung des Wolfszennen-Liegenschafts- 
Kaufes, der Dia-Carbone-Lampen-Patentsache, des 
Coburg-Geschäftes, hes Rathe-Steinförde- und Ni 
ttogengeschäftes, sowie der Darlehensgewährungen an 
Carboe, Justus Alexander, Dr. Goldfinger 
und Kapferer und anderer, zur Teil obskuren Exi 
stenzen. 
Ferner ziehe man in Erwägung, die unkaufmän 
nische und irreguläre Führung dieser .Geschäfte; die 
ungewöhnliche Art der Geldbeschaffung und abnor 
male Höhe der Zins- und -Provisionszahlungen, den 
großen Aufwand für Reisen nach Bukarest, Ber 
lin, Budapest, Wien, Mannheim-, Düs 
seldorf, Paris und London (Carbone), Ba-. 
sel. Wiesbaden, Zürich usw. und schließlich den 
monatelangen Aufenthalt Walsers und Becks im Aus 
lande. ' 
Ueberdies bedenke man die Verschwendung der 
Gelder durch Gewährung von ungedeckten und be 
dingungslos, ohne bestimmte Abmachungen und Si 
cherstellung gegebene Darlehen an Alexander Justus, 
Dr. Goldfinger, Carboné, Niko Beck, Waldemar Mill- 
ner und Kapferer. Man ziehe ferner in Betracht, 
den imensen Geldverbrauch für die Reisen und den 
Aufenthalt von Familienmitgliedern im Auslande, die 
Bösgläubigkeit, älso der dolus, ergibt sich aus dem 
leichtfertigen, die Spar- und Leihkasse nicht im ge 
ringsten schonenden Aufwands. 
Carbones Lebensweise ist bereits hinreichend ge 
kennzeichnet und sein Hang zur Geldverschleuderung 
wiederholt dargestellt. 
Wenn Walser Anton seine ganze Familie für ein 
halbes Jahr in nobler Fahrt nach Bukarest kom 
men läßt unb zwar dies zu einer Zeit, bis zu welche« 
er nicht bloß seinem, schon vor Beginn, der Machen 
schaften der Landcsbank verursachten Schäden noch'
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.