Volltext: Stenographischer Verhandlungs-Bericht aus dem Kriminalprozess gegen Franz Thöny, Niko Beck, Anton Walser und Rudolf Carbone

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' in die Hände des Justizrates Dr. Bvllert.. Os han 
delt sich um Blanko-Akzepte, welche Ipstizrat Bollert 
für die Investing- Corporation G.m.b.H. ausstellte 
. und girierte und sie alsdann dem Alexander Justus 
treuhänderisch übergab, der ihm versprochen habe, 
genaue Mitteilung über die eingesetzten Beträge und 
Verfalldaten, sobald die Diskontierung durchgeführt 
sei, zu machen und den Erlös für die Investing- Cor 
poration zur Verfügung zu stellen. Bollert will bei 
der Aushändigung der Akzepte an Justus zur Bedin- 
gung gemacht haben, daß die Gesamtsumme-der aus 
zuschreibenden Wechselbeträge die Höhe von zwei 
' Millionen Reichsmark nicht übersteigen dürfen er will 
dann von Justus und Carbone keinen Bericht mehr 
erhalten haben, bis am 1. März 1928, als ihm Wer 
ner Schmidt aus Wien telefonisch mitteilte, daß die 
von der Investing- Corporation ausgestellten 12 Blan 
ko-Akzepte nicht nur aus 2 Millionen, sondern aus 
^RM. 2.150.000.— ausgestellt worden- seien und zwar 
in folgenden Beträgen: 
1. RM. 200.000 per 18. 2. 1928" ' 
2. RM. 100.000 per 3. 5. 1928 
3. - RM. 200.000 per 6. 5. 1928 
4. RM. 200.000 per 9. 5.--1928 
5. . RM. 200.000 per 18. 5. 1928 
6. RM. 200.000-per 1. 2. 1928 - 
7. RM. 100.000 per 1. 2. 1928 : 
8. . RM. 100.000 per 1. 2. 1928 
9. RM- -250.000 per 10. 2. 1928 
10. RM. 250.000 per 11. 2. 1928 
11. ' -RM. 200.000 per 18. 2.'-1928 
12. RM. 150.000 per 26. 2. 1928 
- RM. 2.150.000 — 
Die Akzepte 1 — 5 sind von der Berliner Polizei- 
bei Zustizrat Dr. Bollert beschlagnahmt worden und 
liegen bei den Berliner Requisitionsakten dieses Pro 
zeßaktes ; ,bie Akzepte 6 —12 lugen bei Justus und 
sind von Niko Beck der Sparkassa- Sanierungskom 
mission zurückgegeben worden. 
Sämtliche Akzepte sind unbelastet zurückgegeben 
worden. Aus dieser Transaktion dürfte also der Lan 
desbank, abgesehen von .den -Bezügen, welche die 
Beschuldigten im Zusammenhang dieser Transaktion, 
aus Mitteln der. Landesbank durch Spesen etc. ge 
macht haben,' keim Schade resultieren,, hingegen be 
stand eine quantitativ sehr hohe Gefährdung der Lan 
desbank. 
Trotzdem ein Schade wie vorerwähnt nicht entstan 
den ist, liegen auch bei diesem Geschäfte für alle Ange 
klagten die Merkmale des Betruges vor, dessen Voll 
bringung lediglich durch Dazwischentreten eines fremden 
Hindernisses unterblieben ist. Das Coburg-Geschäft war 
von Vorneherein bei der völligen Unvertrautheit der 
Angeklagten mit der einschlägigen Gesetzgebung der 
Tschechoslovakei und der Praxis des tschechischen Bo- 
denämtes sowie bei der Höhe der erforderlichen Mittel 
ein höchst riskantes, has die Sparkassa in die Gefahr 
hoher Verluste bringen konnte. 
Ein besonderes Risiko bezw. Gefährdung der Lan- 
desbnnk lag auch darin, daß, falls das Geschäft wohl 
angefangen oder auch, fortgesetzt, aber nicht definitiv 
durchgeführt worden wäre, die Gefahr hätte entstehen 
können, daß bereits bar. geleistete Vorauszahlungenn 
nicht- mehr hereinzubringen gewesen wären, trotz der 
Bestimmung des §.5 des Vertrages, laut welchem 
in einem solchen Falle die Vorauszahlungen zurück 
zuzahlen wären, weil die Investing?Corporation über 
Geldinittel nicht.-verfügte. 
gÿëf 
Der Gerichtshof gelangte auf Grund des Beweis 
verfahrens zur Ueberzeugung, daß alle Angeklagten 
sich über die hohe Gefährdung der Sparkassa vollkom 
men im Klaren sein mußten. Insbesondere die Verein 
barung, daß die Akzepte nicht in der Nähe Liechten 
stein plaziert werden dürfen, und die Vernichtung der 
meisten auf das'Geschäft bezüglichen. Urkunden kenn 
zeichnet die beabsichtigte Verheimlichung dieser Aktion 
vor den Augen der zur Aufsicht und zur Kontrolle 
berufenen Organe. Der durch nichts begründete Op 
timismus .Walsers, .der in jedem noch so obskuren 
Geschäfte die Quelle ungeahnter Reichtümer erblickte, 
vermag, nicht.-darüber hinwegzutäuschen," daß er als 
erfahrener, und wie ihm bestätigt wurde, weitblickender 
Geschäftsmann wissen mußte, daß durch, derartige Ge 
schäfte der Kredit,, ja der ganze Bestand der Sparkassa 
aus dem Spiele stand. 
Die Leichtfertigkeit, mit welcher mit-.fremden Gel 
dern. d.h. mit Geldern der Spar-und-Leihkassa Liech 
tensteins hier gewirtschaftet wurde,- ergibt sich schon 
daraus, daß dem Rechtsberater- in der oben beschrieb- 
benen Coburger Angelegenheit Rechtsanwalt Dr. Nor 
bert Eisler in Prag für die Dauer der Verhandlungen 
ein monatliches Salär von RM. 15.000.— zugestan 
den wurde. 
Demselben wurden 4 Wechsel, darunter 2 auf zusam 
men M 300.000 in Verwahrung gegeben. Da er sich mit 
Her bloßen Verwahrung nicht begnügte u. auf einnes die 
ser Akzepte von Alexander Justus bereits M 5.000.— 
gezogen worden waren, wurde ihm ein neuer Wechsel 
über Frs- 25.000.— zum Diskont übergeben. Aus 
dessen Erlös zunächst Frs. 10.000.— an Walser nach 
Rumänien überwiesen wurden, Frs. 7.500.— abzüg 
lich der Diskontspesen erhielt. Dr. Eisler (davon 5000 
für den Bezug des Alexander Justus) und Frs. 2.500 
-Niko-Beck zur Deckung verschiedener Spesen.
	        

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