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' in die Hände des Justizrates Dr. Bvllert.. Os han
delt sich um Blanko-Akzepte, welche Ipstizrat Bollert
für die Investing- Corporation G.m.b.H. ausstellte
. und girierte und sie alsdann dem Alexander Justus
treuhänderisch übergab, der ihm versprochen habe,
genaue Mitteilung über die eingesetzten Beträge und
Verfalldaten, sobald die Diskontierung durchgeführt
sei, zu machen und den Erlös für die Investing- Cor
poration zur Verfügung zu stellen. Bollert will bei
der Aushändigung der Akzepte an Justus zur Bedin-
gung gemacht haben, daß die Gesamtsumme-der aus
zuschreibenden Wechselbeträge die Höhe von zwei
' Millionen Reichsmark nicht übersteigen dürfen er will
dann von Justus und Carbone keinen Bericht mehr
erhalten haben, bis am 1. März 1928, als ihm Wer
ner Schmidt aus Wien telefonisch mitteilte, daß die
von der Investing- Corporation ausgestellten 12 Blan
ko-Akzepte nicht nur aus 2 Millionen, sondern aus
^RM. 2.150.000.— ausgestellt worden- seien und zwar
in folgenden Beträgen:
1. RM. 200.000 per 18. 2. 1928" '
2. RM. 100.000 per 3. 5. 1928
3. - RM. 200.000 per 6. 5. 1928
4. RM. 200.000 per 9. 5.--1928
5. . RM. 200.000 per 18. 5. 1928
6. RM. 200.000-per 1. 2. 1928 -
7. RM. 100.000 per 1. 2. 1928 :
8. . RM. 100.000 per 1. 2. 1928
9. RM- -250.000 per 10. 2. 1928
10. RM. 250.000 per 11. 2. 1928
11. ' -RM. 200.000 per 18. 2.'-1928
12. RM. 150.000 per 26. 2. 1928
- RM. 2.150.000 —
Die Akzepte 1 — 5 sind von der Berliner Polizei-
bei Zustizrat Dr. Bollert beschlagnahmt worden und
liegen bei den Berliner Requisitionsakten dieses Pro
zeßaktes ; ,bie Akzepte 6 —12 lugen bei Justus und
sind von Niko Beck der Sparkassa- Sanierungskom
mission zurückgegeben worden.
Sämtliche Akzepte sind unbelastet zurückgegeben
worden. Aus dieser Transaktion dürfte also der Lan
desbank, abgesehen von .den -Bezügen, welche die
Beschuldigten im Zusammenhang dieser Transaktion,
aus Mitteln der. Landesbank durch Spesen etc. ge
macht haben,' keim Schade resultieren,, hingegen be
stand eine quantitativ sehr hohe Gefährdung der Lan
desbank.
Trotzdem ein Schade wie vorerwähnt nicht entstan
den ist, liegen auch bei diesem Geschäfte für alle Ange
klagten die Merkmale des Betruges vor, dessen Voll
bringung lediglich durch Dazwischentreten eines fremden
Hindernisses unterblieben ist. Das Coburg-Geschäft war
von Vorneherein bei der völligen Unvertrautheit der
Angeklagten mit der einschlägigen Gesetzgebung der
Tschechoslovakei und der Praxis des tschechischen Bo-
denämtes sowie bei der Höhe der erforderlichen Mittel
ein höchst riskantes, has die Sparkassa in die Gefahr
hoher Verluste bringen konnte.
Ein besonderes Risiko bezw. Gefährdung der Lan-
desbnnk lag auch darin, daß, falls das Geschäft wohl
angefangen oder auch, fortgesetzt, aber nicht definitiv
durchgeführt worden wäre, die Gefahr hätte entstehen
können, daß bereits bar. geleistete Vorauszahlungenn
nicht- mehr hereinzubringen gewesen wären, trotz der
Bestimmung des §.5 des Vertrages, laut welchem
in einem solchen Falle die Vorauszahlungen zurück
zuzahlen wären, weil die Investing?Corporation über
Geldinittel nicht.-verfügte.
gÿëf
Der Gerichtshof gelangte auf Grund des Beweis
verfahrens zur Ueberzeugung, daß alle Angeklagten
sich über die hohe Gefährdung der Sparkassa vollkom
men im Klaren sein mußten. Insbesondere die Verein
barung, daß die Akzepte nicht in der Nähe Liechten
stein plaziert werden dürfen, und die Vernichtung der
meisten auf das'Geschäft bezüglichen. Urkunden kenn
zeichnet die beabsichtigte Verheimlichung dieser Aktion
vor den Augen der zur Aufsicht und zur Kontrolle
berufenen Organe. Der durch nichts begründete Op
timismus .Walsers, .der in jedem noch so obskuren
Geschäfte die Quelle ungeahnter Reichtümer erblickte,
vermag, nicht.-darüber hinwegzutäuschen," daß er als
erfahrener, und wie ihm bestätigt wurde, weitblickender
Geschäftsmann wissen mußte, daß durch, derartige Ge
schäfte der Kredit,, ja der ganze Bestand der Sparkassa
aus dem Spiele stand.
Die Leichtfertigkeit, mit welcher mit-.fremden Gel
dern. d.h. mit Geldern der Spar-und-Leihkassa Liech
tensteins hier gewirtschaftet wurde,- ergibt sich schon
daraus, daß dem Rechtsberater- in der oben beschrieb-
benen Coburger Angelegenheit Rechtsanwalt Dr. Nor
bert Eisler in Prag für die Dauer der Verhandlungen
ein monatliches Salär von RM. 15.000.— zugestan
den wurde.
Demselben wurden 4 Wechsel, darunter 2 auf zusam
men M 300.000 in Verwahrung gegeben. Da er sich mit
Her bloßen Verwahrung nicht begnügte u. auf einnes die
ser Akzepte von Alexander Justus bereits M 5.000.—
gezogen worden waren, wurde ihm ein neuer Wechsel
über Frs- 25.000.— zum Diskont übergeben. Aus
dessen Erlös zunächst Frs. 10.000.— an Walser nach
Rumänien überwiesen wurden, Frs. 7.500.— abzüg
lich der Diskontspesen erhielt. Dr. Eisler (davon 5000
für den Bezug des Alexander Justus) und Frs. 2.500
-Niko-Beck zur Deckung verschiedener Spesen.