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sich und Millner bestritten haben will. Ebenso will
er für Deckung privater Auslagen RM. 20.000.—
mit spezieller Zustimmung des Beck und Thöny ver
wendet haben. Beck und' Thöny bestreiten, Carbone
je die Erlaubnis hiezu gegeben zu haben.
Carbone lehnte in allen diesen Fällen jedwede
böse Absicht ab, behauptet in allen Transaktionen nur
vollkommen legale Bankgeschäfte gesehen zu haben - u.
gibt überdies noch vor, er habe sowohl von Niko Beck
als auch von Thöny Franz jeweilen die Zustimmung
zur Entnahme aller oben angeführten Beträge aus
den der. Sparkassa aus den Diskontierungen zuge
flossenen Geldern gehabt.
Thöny und Beck bestreiten dies auf das eutschie-
denste, auch bei Gegenüberstellung und verweisen da
rauf, daß sie zur Entnahme so großer Beträge die Zu
stimmung niemals hätten geben können.
! Daß von vorneherein derart große Beteiligungs-
\ gelber zugesichert worden wären, konnte der Gerichtshof
j. nicht als glaubwürdig ansehen, dazu kommt, daß vor
I der Diskontierung der zwei mal Frs. 186.000.— bei
| der Buße- Bank Carbone an Franz Thöny gm 2.
Juli ¡1927 die zugegebenermaßen- vollkommen unrich
tige und unwahre Mitteilung gemacht hatte, er habe
von einer amerikanischen Gesellschaft der General -
Electrik- Company eine Offerte, von 1Millionen
Dollar für seine Dia- Carbone- Bogenlampen- Pa
tente, er wolle aber mit diesem Betrage einen Vertrag
noch nicht- abschließen, weil er mehr zu bekommen er-
s warte.
| Carbone erschien am 16. 17. Juli 1927 mit.Wäl-
! demar Millner, welcher nach Geständnissen der An
geklagten mit einem Grenzschein zu Unrecht in die
Schweiz und nach Liechtenstein gekommen war, in Va°
! duz, wo ihm nach den Angaben des Angeklagten Thöny
l und des Angeklagten Niko Beck mit aller Deutlich-
; feit und Unmißverständlichkeit die tatsächliche und recht
liche Lage der.Sparkassa und ihres Verwalters mit-
- geteilt wurde.
Da die Verwertung der Dia -Carbone- Patente
als außerordentlich gewinnbringend geschildert wurde,
! wobei- übrigens Carbone bewußt unrichtige Angaben
1 über die ihm zustehenden Verfügungsrechte hinsicht
lich der Patente gemacht hatte, verstand sich Thöny
ldazu, ihm aus den Diskonterlösen Geld zur Verwer
tung dieser Patente zur Verfügung zu stellen. Dies
: hat auch der Gerichtshof als der Tatsache entsprechend
angenommen, Hiegegen aber als festgestellt erachtet,
' daß die Verwertung der von Carbone betrügerisch er
worbenen Geldbeträge eine andere wurde, als die
von Carbone versprochene und zugesagte; insbeson-
- ders zur Abdeckung privater Verbindlichkeiten Car-
bones, zur Zahlung ungeheurer Provisionen, so ins
besondere an Waldemar Millner, um denselben da
für zum Schweigen zu bringen, daß er Thöny offenbar
- übertriebene Angaben über seine Anrechte am Bogen
lampen- Patent gemacht habe; ferner zur Führung
eines außerordentlich luxuriösen Lebenswandel, Ge
lage, Anschaffung von Autos in Berlin, Wiederver
kauf nach kurzer Zeit und Anschaffung eines neuen
Wagens u. s. w.
Es hat also der Gerichtshof als erwiesen ange
nommen, daß Carbone sich der listigen Vorstellungen
und Handlungen Thönys und Becks und der Schädi
gungsabsicht dieser beiden voll bewußt war, ferner
durch sein eigenes Geständnis, daß. er durch absicht
liche Herbeischaffung von Mitteln, Hintanhaltung von
Hindernissen Vrschub gegeben. Hilfe geleistet und zur
sicheren Vollstreckung des Verbrechens beigetragen und
außerdem über einen Anteil am Gewinn und Vorteil
sich einverstanden hat.
Zu dieser Ueberzeugung mußte der Gerichtshof
umsomehr kommen, als sich im Zuge der Verhandlun
gen herausstellte, daß die Eingaben Carbones über sei
ne Beteiligung an den von seinem Vater ererbten
Lampenpatente, tatsächlich auf Unwahrheit beruhen.
Zu dieser Ueberzeugung mußte der Gerichtshof insbe-
sonders auch konrmen, weil aus den, wenn auch viel
leicht nicht in allen Punkten vollkommen zutreffenden
Zeugenaussagen Dr. Steiner und Frau Gertrud Car
bone- Quinke deutlich zu ersehen ist, daß er, (Carbone)
in seilten Verfügungsrechten über die Patente zum
'allermindesten weitgehend beschränkt war. Carbone
selbst mußte dies in der Schlußverhanhlung zugeben
indem er auf Befragen erklärte, er hätte ohne seine
Schwester und seine Mutter hinsichtlich der Dia- Car
bone Lampenpatente nichts unternehmen können, wohl
pber könne er inhibieren.
Die ans den Vertragsabschriften mit KörtiNg-
Mathiesen und mit der A.E.G. abgeschlossenen Ver
träge gezogenen Folgerungen erwiesen sich aus den
verlesenen Aktenstücken znm allergrößten Teil als un
richtig. Damit aber warcir die Grundlagen für die Be
hauptung Carbones, er- sei guten Glaubens gewesen
erschüttert und konnte der Gerichtshof keine Zweifel
mehr darüber haben, daß Carbone bewußt in Täu-
schungs- und Schädiguugsabsicht gehandelt hatte.
Im Herbste 1927 war Niko Beck in Berlin. Nach
seinen Angaben wollte er, weil er das Vertrauen in
Carbone verloren hatte, unter Umgehung seiner Per
son mit der Busse-Bank verhandeln.
Gartenbauunternehmer Rathe in Steinförde,ei-
nem kleinen Dörfchen in Mecklenburg- Strelitz, woll
te ein Darlehen von Frs. 123.-000.— aufnehmen,
das nun auch, wie die übrigen verlustreichen Geschäfte
nur von größtem Vorteile sein sollte für die Spar
kassa. Beck trat im Einverständnis mit Thöny diesem
Geschäfte bei und übergab der Buße- Bank .einen
Wechsel über Frs. 250.000.—, wovon die Hälfte zur
Finanzierung Rathes, die andere Hälfte zur Verfü
gung der Spärkassa verbleiben sollte. Tatsächlich wurde
auch ein Betrag von rund RM. 90.000.— der Spar
kassa gutgeschrieben. Auf einem Sperrkonto bei der
Buße- Bank soll diese Gutschreibung erfolgen. Der
Betrag sollte später nach dem bei der Schlußver-