Volltext: Stenographischer Verhandlungs-Bericht aus dem Kriminalprozess gegen Franz Thöny, Niko Beck, Anton Walser und Rudolf Carbone

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gen an den Fischereibezirksadministra- 
. tor entrichtet worden. Bei der Weiter 
veräußerung der Fischereipachten seien 
Verluste von Lei.230.000 eingetreten 
Daß der Sparkassa durch da's Lotterieprojeki ein 
Schade erwachsen müsse, mußten Walser und Thöny 
schon aus. der zeitlich beschränkten Kreditgewährung 
erkennen. Daß in der kurzen Zeit, die zur Verfügung 
stand, nicht mühelos Riesengewinne aus der Lotterie 
in ihre Tasche fließen werden, muß für die beiden An 
geklagten Walser und Thöny wohl leicht zu. erkennen 
gewesen sein, zumal ja schon die Kontrolle über das 
Unternehmen in Rumänien der sprachlichen Schwie 
rigkeiten und der dort herrschenden Verhältnisse, wie 
nicht weniger der großen Entfernung wegen als äus 
serst schwer durchführbar sich erweisen mußte. 
So erreichte auch der tatsächliche Schade, den Pie 
Sparkasse aus diesen fehlbaren Begangenschaften er 
litt, wenn auch infolge erzielten Ausgleiches mit dem 
Barmer Bankverein zwar nicht gerade die Höhe der zu 
Lasten der Sparkasse durch Thöny eingegangenen Ver 
pflichtungen aber - immerhin die beträchtliche Summe 
von Frs. 240 971.25. 
Walser hatte, wie aus seiner eigenen Schilderung 
hervorgeht, sich selbst überzeugen können, wie viel in 
dem fremden Lande, dessen Sprache er nicht verstand, 
Geld aufging, ohne etwas zu erreichen und trotzdem 
hat er sich in weitere, äußerst gewagte Spekulationen 
eingelassen, zu deren Gründung bezw. Erwerbung er 
in voller Kenntnis der Rechtswidrigkeit von der Spar 
kassa verbürgten Geldes verwendete u. zw. wie er" 
selbst sagt, lediglich aus dem Grunde, um, nachdem 
die -Erwerbung der Klassenlotterie sich immer in die 
Länge zog, nicht untätig sich in Rumänien aufhalten 
zu müssen. 
Er tat dies entgegen seinem ursprünglichen Plane, 
sich lediglich zur Erwerbung einer KlassenlotterieKon- 
zession nach Rumänien zu begeben, gegen seine Zu 
sicherung Franz Thöny gegenüber und auch entgegen 
der mit dem Barmer Bankverein hinsichtlich des Dar 
lehens von RM. 300.000 vereinbarten Zweckbestim 
mung und obwohl er erkannt haben mußte, daß nach 
seinen bisherigen Erfahrungen Schaden für die Spar 
kassa entstehen werde. 
Walser mußte sich doch selbst sagen, daß solche 
glänzenden Geschäfte, deren er bedurft hätte, um al 
lein die von ihm bis dahin schon der Landesbank ver 
ursachten Schäden wieder gutmachen zu können, falls 
sie überhaupt vorhanden gewesen wären, jedenfalls 
längst schon' von Anderen, vielleicht gar von seinem 
„ in ehrlicher Treue „ergebenen Mitarbeiter Georg 
Bauer getätigt worden wären, ohne auf seine (Walsers) 
Ankunft in Rumänien zu warten. 
Walser hatte Thöny vorgegeben, er benötige grös 
sere Beträge für Rumänien zur Erwerbung der Lot- 
teriekonzession und zu Schmierzwecken und der ru 
mänische Staat verlange auch Sicherheiten. 
Der Umstand, daß Walser dem aus dem von der 
Landesbank durch Thöny beim Barmer Bankverein 
verbürgten.Darlehensbetrag erübrigenden Rest vonca. 
Frs. 2001.000.— zu anderen Zwecken verbrauchte ,. 
läßt schließen, daß Walser 'schon damals sich über das 
Scheitern seines Klassenlotterieplanes in Rumänien 
klar war, da er sonst diesen , erheblichen Betrag .nie 
hätte verausgaben dürfen, weil ja für den Fall als 
wirklich die Erwerbung der Konzession hätte durchge 
führt werden okönnen, keine anderen Geldmittel mehr 
zur Verfügung gestanden wären, es wäre denn, daß 
Walser dort schon daran gedacht hätte, den Kredit der 
Landesbank durch Thöny in unbegrenzter Weise-zu 
beanspruchen. 
Es kann dieses Gebühren nicht anders aufgefaßt 
werden, wie als wohlbewußte rücksichtslose .Absicht, 
die Mittel der Sparkasse für sich zu verwenden und 
ihr dadurch' Schaden zuzufügen, denn Walser konnte 
nie daran denken, aus -eigenen Mittel bei Fälligkeit 
den.schon zum Teil durch die Belastung der Sparkassa 
allein entstandenen Schaden wieder gutzumachen und. 
andere Mittel befanden sich -nur in ungewisser wei 
ter Ferne. 
Da Thöny bei seinen leichtfertigen, gesetz- und 
reglementwidrigen Kreditgewährungen und seinen oh 
nehin knappen Mitteln sehr in die Enge geriet, sollte 
weiterhin Geld beschafft werden. Die bisherigen Ma 
chenschaften fanden daher ihre weitere Fortsetzung. 
Zwischen den drei Angeklagten, Walser, Beck und 
Thöny wurden nach ihren übereinstimmenden Angaben 
in der Wohnung des Angeklagten Thöny in Vaduz 
Beratungen gepflogen, wie- die. ungedeckten Konti zum 
mindest vor den Augen der Kontrolle abgedeckt wer 
den könnten. Allem Anschein nach fand Beck einen 
Ausweg. Er wußte anzugeben, daß bei einer Schwei 
zerischen Bank die Abdeckung von Passivposten zum 
mindest für kurze Zeit mit Wechseln erfolgt sei. Of 
fenbar ist hieraus der Plan gereift, diesen Weg zu 
versuchen, worauf Walser Thöny um Uebersendung 
von Wechselsormularen ersuchte. Thöny aber erklärte, 
keine Wechselformulare in Vorrat zu haben, worauf 
Walser dann zusammen mit Niko Beck nach Zürich 
( — und von dort über Berlin nach Bukarest — ) fuhr 
sich dort Wechselblankette verschaffte, dieselben, blanko 
unterfertigte und dann Beck übergab, damit dieser 
die weitere Unterschrift Thönys nomine der Landes- 
bank einhole und dann auf Grund dieses Wechsels 
Geld beschaffe. 
Einer dieser Wechsel über frs. 100.000.— wurde 
bei Johann Friedrich Zwiky in Malans unterge 
bracht und einen zweiten in der Höhe von Frs. 50.000 
vermochte Beck durch Vermittlung seines Bruders Be 
nedikt im. Jänner 1927 bei der Rhätischen Bank in 
Chur unterzubringen. Die Geldbeträge wurden nach 
den Angaben der Angeklagten Thöny und Beck zur 
teilweisen Abdeckung der oben angeführten Verlust 
konti bezw. Kredite an die früheren . Mitglieder der 
Zentrofag verwendet. Da die Rhätische Bank in die
	        

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