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gen an den Fischereibezirksadministra-
. tor entrichtet worden. Bei der Weiter
veräußerung der Fischereipachten seien
Verluste von Lei.230.000 eingetreten
Daß der Sparkassa durch da's Lotterieprojeki ein
Schade erwachsen müsse, mußten Walser und Thöny
schon aus. der zeitlich beschränkten Kreditgewährung
erkennen. Daß in der kurzen Zeit, die zur Verfügung
stand, nicht mühelos Riesengewinne aus der Lotterie
in ihre Tasche fließen werden, muß für die beiden An
geklagten Walser und Thöny wohl leicht zu. erkennen
gewesen sein, zumal ja schon die Kontrolle über das
Unternehmen in Rumänien der sprachlichen Schwie
rigkeiten und der dort herrschenden Verhältnisse, wie
nicht weniger der großen Entfernung wegen als äus
serst schwer durchführbar sich erweisen mußte.
So erreichte auch der tatsächliche Schade, den Pie
Sparkasse aus diesen fehlbaren Begangenschaften er
litt, wenn auch infolge erzielten Ausgleiches mit dem
Barmer Bankverein zwar nicht gerade die Höhe der zu
Lasten der Sparkasse durch Thöny eingegangenen Ver
pflichtungen aber - immerhin die beträchtliche Summe
von Frs. 240 971.25.
Walser hatte, wie aus seiner eigenen Schilderung
hervorgeht, sich selbst überzeugen können, wie viel in
dem fremden Lande, dessen Sprache er nicht verstand,
Geld aufging, ohne etwas zu erreichen und trotzdem
hat er sich in weitere, äußerst gewagte Spekulationen
eingelassen, zu deren Gründung bezw. Erwerbung er
in voller Kenntnis der Rechtswidrigkeit von der Spar
kassa verbürgten Geldes verwendete u. zw. wie er"
selbst sagt, lediglich aus dem Grunde, um, nachdem
die -Erwerbung der Klassenlotterie sich immer in die
Länge zog, nicht untätig sich in Rumänien aufhalten
zu müssen.
Er tat dies entgegen seinem ursprünglichen Plane,
sich lediglich zur Erwerbung einer KlassenlotterieKon-
zession nach Rumänien zu begeben, gegen seine Zu
sicherung Franz Thöny gegenüber und auch entgegen
der mit dem Barmer Bankverein hinsichtlich des Dar
lehens von RM. 300.000 vereinbarten Zweckbestim
mung und obwohl er erkannt haben mußte, daß nach
seinen bisherigen Erfahrungen Schaden für die Spar
kassa entstehen werde.
Walser mußte sich doch selbst sagen, daß solche
glänzenden Geschäfte, deren er bedurft hätte, um al
lein die von ihm bis dahin schon der Landesbank ver
ursachten Schäden wieder gutmachen zu können, falls
sie überhaupt vorhanden gewesen wären, jedenfalls
längst schon' von Anderen, vielleicht gar von seinem
„ in ehrlicher Treue „ergebenen Mitarbeiter Georg
Bauer getätigt worden wären, ohne auf seine (Walsers)
Ankunft in Rumänien zu warten.
Walser hatte Thöny vorgegeben, er benötige grös
sere Beträge für Rumänien zur Erwerbung der Lot-
teriekonzession und zu Schmierzwecken und der ru
mänische Staat verlange auch Sicherheiten.
Der Umstand, daß Walser dem aus dem von der
Landesbank durch Thöny beim Barmer Bankverein
verbürgten.Darlehensbetrag erübrigenden Rest vonca.
Frs. 2001.000.— zu anderen Zwecken verbrauchte ,.
läßt schließen, daß Walser 'schon damals sich über das
Scheitern seines Klassenlotterieplanes in Rumänien
klar war, da er sonst diesen , erheblichen Betrag .nie
hätte verausgaben dürfen, weil ja für den Fall als
wirklich die Erwerbung der Konzession hätte durchge
führt werden okönnen, keine anderen Geldmittel mehr
zur Verfügung gestanden wären, es wäre denn, daß
Walser dort schon daran gedacht hätte, den Kredit der
Landesbank durch Thöny in unbegrenzter Weise-zu
beanspruchen.
Es kann dieses Gebühren nicht anders aufgefaßt
werden, wie als wohlbewußte rücksichtslose .Absicht,
die Mittel der Sparkasse für sich zu verwenden und
ihr dadurch' Schaden zuzufügen, denn Walser konnte
nie daran denken, aus -eigenen Mittel bei Fälligkeit
den.schon zum Teil durch die Belastung der Sparkassa
allein entstandenen Schaden wieder gutzumachen und.
andere Mittel befanden sich -nur in ungewisser wei
ter Ferne.
Da Thöny bei seinen leichtfertigen, gesetz- und
reglementwidrigen Kreditgewährungen und seinen oh
nehin knappen Mitteln sehr in die Enge geriet, sollte
weiterhin Geld beschafft werden. Die bisherigen Ma
chenschaften fanden daher ihre weitere Fortsetzung.
Zwischen den drei Angeklagten, Walser, Beck und
Thöny wurden nach ihren übereinstimmenden Angaben
in der Wohnung des Angeklagten Thöny in Vaduz
Beratungen gepflogen, wie- die. ungedeckten Konti zum
mindest vor den Augen der Kontrolle abgedeckt wer
den könnten. Allem Anschein nach fand Beck einen
Ausweg. Er wußte anzugeben, daß bei einer Schwei
zerischen Bank die Abdeckung von Passivposten zum
mindest für kurze Zeit mit Wechseln erfolgt sei. Of
fenbar ist hieraus der Plan gereift, diesen Weg zu
versuchen, worauf Walser Thöny um Uebersendung
von Wechselsormularen ersuchte. Thöny aber erklärte,
keine Wechselformulare in Vorrat zu haben, worauf
Walser dann zusammen mit Niko Beck nach Zürich
( — und von dort über Berlin nach Bukarest — ) fuhr
sich dort Wechselblankette verschaffte, dieselben, blanko
unterfertigte und dann Beck übergab, damit dieser
die weitere Unterschrift Thönys nomine der Landes-
bank einhole und dann auf Grund dieses Wechsels
Geld beschaffe.
Einer dieser Wechsel über frs. 100.000.— wurde
bei Johann Friedrich Zwiky in Malans unterge
bracht und einen zweiten in der Höhe von Frs. 50.000
vermochte Beck durch Vermittlung seines Bruders Be
nedikt im. Jänner 1927 bei der Rhätischen Bank in
Chur unterzubringen. Die Geldbeträge wurden nach
den Angaben der Angeklagten Thöny und Beck zur
teilweisen Abdeckung der oben angeführten Verlust
konti bezw. Kredite an die früheren . Mitglieder der
Zentrofag verwendet. Da die Rhätische Bank in die