- 8 -
1. eines Wechsels von frs. 100.000
(Punkt 3 der Anklage)
b. dem Kreditbedürfnisse der Landwirtschaft, -es
Gewerbes und des Handels zu dienen,
2. eines Wechsels blanko ohne Einsetzung. des
Betrages (Punkt 4 der Anklage)
3. dreier Akzepte von frs. 50.000, frs. 50.000
und. frs. 100.000 begeben an Alexander Ju
stus. und dann andie Italienisch-Ungarische
und an- die Britisch- Ungarische Bank in Budä-
Pest, (Punkt 12 der Anklage)
c. - den Zahlungsverkehr der Landeskasse und der
Verwaltung der den Landesfonds und den
vom Lande verwalteten Stiftungen gehören
den Wertpapieren zu besorgen;
d. aus den erzielten Gewinnen Mittel für allge
meine Landeszwecke und zur Unterstützung
gemeinnütziger Werke des Landes aufzubrin
gen.
4. eines Akzeptes von frs. 50.000 bei Dr. Justus
der zurückgegeben wurde (Punkt 13 d. Ankla ge)
5. zweier Akzepte per frs. 250.000 und frs.
100.000 zusammen frs. :350.000, hinterlegt bei
. Notar Sümegyi (Punkt 14 der Anklage)
6. ein Akzept über frs. 10.800.—, begeben- bei
Nach Art. 3 sollte die Anstalt vom Lande mit
einem Dotationskapital u. zw. .zunächst mit einem
solchen von frs. 1.000.000 ausgestattet werden
(was aber nicht erfolgte).
Nach Art. 4 genießt.die Anstalt unbeschränkte
Landesgarantie.
der Sparkasse Kalofla, (Pkt. 16 d. Anklage) .Nach Art. 16. welcher die zugelaßenen Geschäfte
_ . . ... ' - .■ _ beschreibt, ist die Belehnung von Aktien im Punkte c)
7.. em Akzept von frs. 1000—, begeben an Ka- ausaeschloßen
pferer, (Punkt 17 der Anklage)
n
1
I !
I J
8. ein Akzept über frs. 20.000 per 19.9. 1928, gewährung.
Art. 17 —D enthalten die Grundsätze der Kredit-
(Punkt 18 der Anklage)
* ; i !’ ■ 1 • ■ • ■ fl
II die Vorenthaltung der dem Franz Thöny. an
vertrauten. Gelder u.zw.:
Nach Art. 21 wird die Anstalt unter. Mitwirkung
und unter Aufsicht des Landtages und der Regierung
durch eigene Organe verwaltet.
a. von frs. 15.000 gegeben an Walser, Die Verwaltungsorgane' der Anstalt sind:
b. von frs 63.000.— bezahlt an die Schweize- a. der Verwaltungsrat,
rische Genossenschaftsbank f. Walser-Brugger ^ Kontrollstelle.
c.
von RM. 39.000 - frs. 48.175 — bezahlt an
den Barmer Bankverein vorsätzlich veranlaßt,
durch absichtliche tzerbeischaffung. von Mitteln
Hintanhaltung der Hinderniße, Vorschub ge
geben, Hilfe geleistet, zu ihrer sicheren Voll
streckung beigetragen und sich mit Walser u.
Thöny über einen Anteil an Gewinn und
Vorteil - einverstanden, wodurch er ad I das
Verbrechen der Mitschuld am Betrüge und ad
II. das Verbrechen der Mitschuld an der Ver
untreuung begangen habe,
gemäß 8 201 Zl. 3 St.P.O.
. c.. der Verwalter.
Nach Art. 25 lith. h. obliegt dem Verwaltungs
rat die Beschlnßfaßung über alle Geschäfte, durch.wel
che die Mittel der Anstalt im Betrage von mehr als
frs. 1000.— engagiert werden: diese Bestimmung wur
de später durch einen Beschluß des Verwaltungsrates
oder des Verwaltungsratausschußes vom 9. Mai
1925 dahin abgeändert, daß an die Stelle von frs.
1000.— die Summe von frs. 1.500 treten soll, doch
ist die Rechtsgiltigkeit des bezüglichen Beschlusses
fraglich. ' > '
freigesprochen. .... Nach Art. 26 versammelt sich der Verwaltungsrat
mindestens einmal monatlich zu einer ordentlichen
' Begründung. . Sitzung; außerordentliche Sitzungen können vom Prä-
- . sidenten des Derwaltungsrates jederzeit einberufen -
Nach Gesetz betreffend die Spar-und Leih- werden. Nach Art.- 28 ist die Aufgabe der Kontroll
kasse für das Fürstentum Liechtenstein vom .stelle die einläßliche Prüfung des Geschäftsbetriebes
8. Februar 1923 L.G. Bl. Nr. 5 hat diese auf seine Uebereinstimmung sowohl mit den gesetzlichen
gemäß Art. 1 als eine Anstalt öffentlichen Vorschriften und den Vorschriften des Eeschäftsregle-
Rechtes zur Aufgabe: mentes wie mit den gesunden bankwirtschaftlichen. und
bankbetriebstechnischen Grundsätzen. Nach Art. 29
a. den Landeseinwohnern Gelegenheit zu gut ist der Verwalter der verantwortliche. Geschäftsführer
gesicherter Anlage ihrer Ersparniße zu bieten; der Anstalt. >. .