Volltext: Stenographischer Verhandlungs-Bericht aus dem Kriminalprozess gegen Franz Thöny, Niko Beck, Anton Walser und Rudolf Carbone

I als er in den Keller gehen mußte und als er dabei einen 
k Schluck «Most trinken wollte^ ist ihm der 'Zapfen ausge- 
l rutscht und es ist eine Menge Most hinausgefloffen. Nun 
' hat er furchtbar Angst bekommen, bis er diesen Zapfen 
, wieder hineingesteckt hat. Er hatte Angst, er werde ge- 
| straft. Nun hatte man vor dem Hause einen Behälter 
mit Wasser. £«t hat er nun, nachdem er selber ganz naß 
war, damit es die «Mutter nicht sofort merke, den braven 
Bülte,', markiert und hat den Wasserbehälter genomm'en 
und in das Haus getragen und ist! unglücklicherweise über 
• die Schwelle. gestolpert und hat alles ausgeleert imd 
sich selber naß gemacht. Der Erfolg war, daß die Mut 
ter ein furchtbares Mtleiden mit ihrem Buben hatte 
weil er so naß geworden ist und, es,so. gut gemeint hat. Er 
hat nicht «die Mutter getäuscht Und dadurch Schaden ver 
ursacht. Dadurch ist der Most nicht ansgeflossen, der 
war schon ausgeflossen. Er hat durch diese Handlung die 
« Mutter darüber getäuscht, daß vorher schon ein Schaden 
l verursacht worden ist. Er hat die Prügel, die er sonst 
l vielleicht bekommen hätte, auf diese Weise nicht bekommen. 
! Etwas Aehnliches hat Thöny gemacht. Wenn er Scha- 
I den zugefugt hat, so hat er Schaden zugefügt, indem er 
! Geld dem Herrn Walser gegeben hat, er hat Schaden zu 
gefügt, wenn er es getan hat, indem er Bürgschaft ge 
leistet hat. er hüt lÄhaden zugefügt, wenn er es getan 
hat, indem er die Wechsel gezeichnet hüt. Er ist dabei 
naß geworden und hat gemeint, daß das' entdeckt werden 
könnte in der Buchhaltung und da Hat er das zum 
Teil über das fiktive Konto Niko Beck gehen lassen und 
hat «dadurch die Entdeckung des bereits verursachten Scha 
dens verhindert Wenn ?r das nicht gemacht hätte, so wäre 
der Schaden doch dagewesen. Das ist dasjenige, was 
der Herr Staatsanwalt leider übersehen hat, und was 
richtigzustellen er nachher unterlassen hat. Er hat nur 
gesagt, er wäre in der Lage, eine ganze Menge von 
gesetzlichen Kommentaren und Entscheidungen zu bringen. 
Er hat einmal den List genannt. Als ich in der Früh 
um 5 Uhr erwachte, habe ich mir gesagt', es ist vielleicht 
doch gut, wenn ich zu den vielen Sachen, die ich schon 
habe, «auch noch den.List mitnehme., Durch dieses listige 
Vorhaben bin ich in der Loge, zu beweisen, daß der 
Herr Statsünwalt sich auch da irrt oder sich in Irrtum 
zu versetzen sucht, wobei ich sagen will, daß das deutsche 
und österreichische Recht sonst nicht völlig übereinstim 
men, aber in diesem Punkte stimmen sie' miteinander völ 
lig überein. List sagt im Paragraph 139 II Seite 667 in 
.der 25. Auflage: 
(Fortsetzung folgt.) 
Im Auftrage der sürstl. Regierung. 
Buchdruckerei Gutenberg, off. Handelsgesellschaft, 
- Schaan. —
	        

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