StenographWer
aus -em Kriminalprozeß gegen Lranz Thönp, Niko Heck, -lato« Valfer unö Ru-olf Carbone.
2ö. Ausgabe. . Samstag, 14. Dez. 1-20.
Nehmen sie den Vertrag der General Electric mit diesen
100 000 Lampen zu 1 Doll.pro Lampe, so kommen Sie auf rund
500,000' Franken. Nehmen Sie den Vertrag mit Pardon
Frankreich, -dann haben Sie die Summe von 10,000
Stück pro Jahr und kommen auf 40,000 Fr. rund,
wenn Sie - pro Lampe nur Fr. 4 einsehen. Sie haben
mit andern Worten in. einem Jahr von drei Patenten
rund eine Einnahmsquelle von Fr. 900,000, die andern
Länder nicht gerechnet und die ändern mit dieser Pa-
tentauswertung Möglichen Geschäfte nicht einbezogen. Mei
ne Karren, diese Summen sind also nicht so schrecklich, für
uns wohl, aber nicht im Lichte dieser Tatsachen und
wenn darauf die Leute ihre -Hoffnung bauten, so haben
sie in diesem Falle wahrhaft' nicht aus Sand gebaut.
Wenn also diese Leute, ich meine Beck >ünd Thöny ckuif die
Patente Abgestellt hätten, so haben Sie hier den Zessions
vertrag als Grundlage and bisher war immer noch für
eine Verständigung der Parteien ein Zessionsvertrag
maßgebend, wenn ein solcher gemacht wurde und nicht ir
gendwelches daneben noch vielleicht geführtes Gerede.
Einen Irrtum in dieser Richtung, eine Täuschung, kann ich
also nicht zugebm. Ich weih, Man verweist nun darauf,
daß Tarbone doch von einer festen Offerte von IV2
Mllionen -Dollar gesprochen hat. Er hat das in der Ein-
vÄnahMe. irgendwo erklärt und ich habe bei diesem
Anlatz wieder konstatieren Müssen wie manche Verwiv-
rung im Gedächtnis meines Klienten entstanden - ist. Ge
wiß ist einmal von dieser Offerte gesprochen worden, sie
haben -das niedergelegt in einem Brief vom 5. Sept.
1927, Aktenmappe VII, FaH. 17, Akt 10. Meine Ker
len, wenn Sie diesen Brief- lesen, dann begegnen Sie dort
diesem Ausdruck der festen Offerte - von UV» Millio
nen Dollar, von dem Tarbone ian Thöny schrieb. Al-
lein, meine Herren, dieser Ausdruck ist nachträglich ge
fallen, d'. h. nachdem die erste und zweite Wechseldis
kontierung erfolgt Hilft* durchgeführt war und nachdem
die dritte Wechseldiskontierung Won beschlossene Sache
war, weil sie ja dctzu zu dienen-hatte, die erste! Wechsel
diskontierung zu regeln und schon bei der leisten Diskontie
rung der Diskont vorausgezahlt werden Mußte. Man
kann nun nicht aus einer nachträglichen Erklärung vom
5. September, die .ca. am 8. September hieher gelangt
sein Mag, eine- Tausalität Herstellen für eine Sache, die
schon im August passiert ist. Und hätte mich Mein Klient
noch früher richtig instruiert, dann wäre ich sogar in der
Lage gewesen, Ihnen übrigens durch Zeugen nachzuwei
sen, wie diese Offerte entstanden ist und woher sie mei
nem Klienten zukam, um 'Ihnen zu beweisen, daß das
nicht einfach seinem Gehirne entsprungen ist in letzter
Stunde, sondern daß er effektiv von Amerika MS so
orientiert Worden ist. Es spielt dies vielleicht keine Rolle
und doch eine Rolle, wenn es sich -um den guten Glauben
meines Klienten in concreter Sache handelt. Also meine
Herren, Mit' diesem Argument der Festofferte kann man
niemals die Position meines Klienten aus den An
geln heben, da die Hingabe des Geldes an ihn ja' be
schlossen war, bevor er diese Festofferte erwähnen, konnte.
-Hütte Man schon damals 'von diesen l'V» !Millionen ge
wußt, als Thöny bezüglich Eeldhingabe an Tarbonä'und
dessen Benützung für Darlehen sich mit Tarbone ei
nigt^ so hätte man diesen Zessionsoertrag gar nicht ab
zuschließen brauchen, ja nicht .abschließen können. Dann
hätte man kein Darlehen bedurft seitens eine^Bank, zum
mindesten keine Wechselplazierung, wenn diese Geldquel
le der .Festofferte schon früher geflossen, wäre. Man
hätte. dann einfach im Zessionsoertrag diese Werte von
IV2 Millionen aufgeführt als abzuliefern oder man hätte
diesen Betrag gleich einkassiert. Weine Herren, .im Zu
sammenhange damit möchte ich Sie bitten auch das Urteil
Spettel vom Landesgericht Feldkirch, das Dr. Rittmeyer
auseinandersetzte, heranzuziehen. Wenn dort, bei jenem
Sachverhalt ein guter Glaube angenommen wurde, em
'Mangel der Schädigungsabsicht, fehlende Tausalität^
dann ist dies hier um das Zehn- und ZwaMgfache ge
boten. Dort der Erfinder, der die -Maschine kaum fertig
konstruiert hat, dort das Patent, das gerade naß von der
Druckerpresse kam, nichts war dort noch geschehen zur
Verwertung, keine KakMlation bestand, kein concreter Ge
winn war nachzuweisen.. Trotz all dieser Momente hat
man angenommen, daß bei jener Situation die. e-cha-
denSabsicht unbedingt gefehlt hat, daß der Erfinder den
guten Glauben habe haben können. Im Gegensatz zu
jenem 'Sachverhalt nmß immer wieder betont werden,
hier waren die Patente schon lange da, die Erfindung
funktionierte in allen Kulturstaaten der Welt, die Erfin
dung brachte effektiven, concreten Riesengewinn. War
Ms dieser Grundlage einer praktischen, viele Jahre langen
Erfahrung der' Optimismus, ja die felsenfeste Ueberzeu
gung meines Klienten nicht gerechtfertigt? Es hat die
Erfahrung bisher gezeigt, daß Man ruhig mit dieser
Ausbeutung der Patente weiterfahren, könne und in die
ser Richtung muß man daher, restlos Men Angeklagten,
die auf diese Tatsache sich gestützt, mehr als.güten
Glauben zusprechen und das. Fehlen, jeglicher Schädi-
gungsäbsicht. Warum sollte übrigens Tarbone Und die
Andern nicht daran haben glauben dürfen? Haben doch