Volltext: Stenographischer Verhandlungs-Bericht aus dem Kriminalprozess gegen Franz Thöny, Niko Beck, Anton Walser und Rudolf Carbone

StenographWer 
aus -em Kriminalprozeß gegen Lranz Thönp, Niko Heck, -lato« Valfer unö Ru-olf Carbone. 
2ö. Ausgabe. . Samstag, 14. Dez. 1-20. 
Nehmen sie den Vertrag der General Electric mit diesen 
100 000 Lampen zu 1 Doll.pro Lampe, so kommen Sie auf rund 
500,000' Franken. Nehmen Sie den Vertrag mit Pardon 
Frankreich, -dann haben Sie die Summe von 10,000 
Stück pro Jahr und kommen auf 40,000 Fr. rund, 
wenn Sie - pro Lampe nur Fr. 4 einsehen. Sie haben 
mit andern Worten in. einem Jahr von drei Patenten 
rund eine Einnahmsquelle von Fr. 900,000, die andern 
Länder nicht gerechnet und die ändern mit dieser Pa- 
tentauswertung Möglichen Geschäfte nicht einbezogen. Mei 
ne Karren, diese Summen sind also nicht so schrecklich, für 
uns wohl, aber nicht im Lichte dieser Tatsachen und 
wenn darauf die Leute ihre -Hoffnung bauten, so haben 
sie in diesem Falle wahrhaft' nicht aus Sand gebaut. 
Wenn also diese Leute, ich meine Beck >ünd Thöny ckuif die 
Patente Abgestellt hätten, so haben Sie hier den Zessions 
vertrag als Grundlage and bisher war immer noch für 
eine Verständigung der Parteien ein Zessionsvertrag 
maßgebend, wenn ein solcher gemacht wurde und nicht ir 
gendwelches daneben noch vielleicht geführtes Gerede. 
Einen Irrtum in dieser Richtung, eine Täuschung, kann ich 
also nicht zugebm. Ich weih, Man verweist nun darauf, 
daß Tarbone doch von einer festen Offerte von IV2 
Mllionen -Dollar gesprochen hat. Er hat das in der Ein- 
vÄnahMe. irgendwo erklärt und ich habe bei diesem 
Anlatz wieder konstatieren Müssen wie manche Verwiv- 
rung im Gedächtnis meines Klienten entstanden - ist. Ge 
wiß ist einmal von dieser Offerte gesprochen worden, sie 
haben -das niedergelegt in einem Brief vom 5. Sept. 
1927, Aktenmappe VII, FaH. 17, Akt 10. Meine Ker 
len, wenn Sie diesen Brief- lesen, dann begegnen Sie dort 
diesem Ausdruck der festen Offerte - von UV» Millio 
nen Dollar, von dem Tarbone ian Thöny schrieb. Al- 
lein, meine Herren, dieser Ausdruck ist nachträglich ge 
fallen, d'. h. nachdem die erste und zweite Wechseldis 
kontierung erfolgt Hilft* durchgeführt war und nachdem 
die dritte Wechseldiskontierung Won beschlossene Sache 
war, weil sie ja dctzu zu dienen-hatte, die erste! Wechsel 
diskontierung zu regeln und schon bei der leisten Diskontie 
rung der Diskont vorausgezahlt werden Mußte. Man 
kann nun nicht aus einer nachträglichen Erklärung vom 
5. September, die .ca. am 8. September hieher gelangt 
sein Mag, eine- Tausalität Herstellen für eine Sache, die 
schon im August passiert ist. Und hätte mich Mein Klient 
noch früher richtig instruiert, dann wäre ich sogar in der 
Lage gewesen, Ihnen übrigens durch Zeugen nachzuwei 
sen, wie diese Offerte entstanden ist und woher sie mei 
nem Klienten zukam, um 'Ihnen zu beweisen, daß das 
nicht einfach seinem Gehirne entsprungen ist in letzter 
Stunde, sondern daß er effektiv von Amerika MS so 
orientiert Worden ist. Es spielt dies vielleicht keine Rolle 
und doch eine Rolle, wenn es sich -um den guten Glauben 
meines Klienten in concreter Sache handelt. Also meine 
Herren, Mit' diesem Argument der Festofferte kann man 
niemals die Position meines Klienten aus den An 
geln heben, da die Hingabe des Geldes an ihn ja' be 
schlossen war, bevor er diese Festofferte erwähnen, konnte. 
-Hütte Man schon damals 'von diesen l'V» !Millionen ge 
wußt, als Thöny bezüglich Eeldhingabe an Tarbonä'und 
dessen Benützung für Darlehen sich mit Tarbone ei 
nigt^ so hätte man diesen Zessionsoertrag gar nicht ab 
zuschließen brauchen, ja nicht .abschließen können. Dann 
hätte man kein Darlehen bedurft seitens eine^Bank, zum 
mindesten keine Wechselplazierung, wenn diese Geldquel 
le der .Festofferte schon früher geflossen, wäre. Man 
hätte. dann einfach im Zessionsoertrag diese Werte von 
IV2 Millionen aufgeführt als abzuliefern oder man hätte 
diesen Betrag gleich einkassiert. Weine Herren, .im Zu 
sammenhange damit möchte ich Sie bitten auch das Urteil 
Spettel vom Landesgericht Feldkirch, das Dr. Rittmeyer 
auseinandersetzte, heranzuziehen. Wenn dort, bei jenem 
Sachverhalt ein guter Glaube angenommen wurde, em 
'Mangel der Schädigungsabsicht, fehlende Tausalität^ 
dann ist dies hier um das Zehn- und ZwaMgfache ge 
boten. Dort der Erfinder, der die -Maschine kaum fertig 
konstruiert hat, dort das Patent, das gerade naß von der 
Druckerpresse kam, nichts war dort noch geschehen zur 
Verwertung, keine KakMlation bestand, kein concreter Ge 
winn war nachzuweisen.. Trotz all dieser Momente hat 
man angenommen, daß bei jener Situation die. e-cha- 
denSabsicht unbedingt gefehlt hat, daß der Erfinder den 
guten Glauben habe haben können. Im Gegensatz zu 
jenem 'Sachverhalt nmß immer wieder betont werden, 
hier waren die Patente schon lange da, die Erfindung 
funktionierte in allen Kulturstaaten der Welt, die Erfin 
dung brachte effektiven, concreten Riesengewinn. War 
Ms dieser Grundlage einer praktischen, viele Jahre langen 
Erfahrung der' Optimismus, ja die felsenfeste Ueberzeu 
gung meines Klienten nicht gerechtfertigt? Es hat die 
Erfahrung bisher gezeigt, daß Man ruhig mit dieser 
Ausbeutung der Patente weiterfahren, könne und in die 
ser Richtung muß man daher, restlos Men Angeklagten, 
die auf diese Tatsache sich gestützt, mehr als.güten 
Glauben zusprechen und das. Fehlen, jeglicher Schädi- 
gungsäbsicht. Warum sollte übrigens Tarbone Und die 
Andern nicht daran haben glauben dürfen? Haben doch
	        

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