Volltext: Stenographischer Verhandlungs-Bericht aus dem Kriminalprozess gegen Franz Thöny, Niko Beck, Anton Walser und Rudolf Carbone

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seine Patente oorzütäuschen. versucht- In dieser Richtung 
rver-de ich Ihnen. noch anläßlich der Patentbesprechung 
nachweisen, daß von einer Vortäuschung keine Rede sein 
kann und keine war. Und', wenn -im Geständnis der 
Ausdruck wiederkehrt, mein ' Älierit habe. Beck absicht 
lich über die Patenksache iirre geführt, um für pri 
vate Bedürfnisse zur Schuldenzahlung Geld zu erhal 
ten, dann darf ich däriauf verweisen, was! in den Akten 
niedergelegt ist, daß Herr Beick erklärte, als ihm Car- 
bone das erste Mal von den Patenten erzählte, ,,ich 
stand der Tatentsache - mitztrjamsch gegenüber".. Und als 
es zur zweiten Wechseldiskontierung kommen sollte und 
er wieder vom' Patente sprach, hat Herr Beck erklärt, 
„mit dem -ampenpatent sei es nicht, weit her. Weil 
Thöny unbedingt Mittel brauchte"... „habe man die 
Wechsel gegeben". Ich darf an diese Momente erinnern. 
Ls ist also mit dieser Tausalität, mit dieser Jrrefüh 
rung auch nichts. Und nun -will ich Sie noch daran er 
innern, und das ist auch nicht uninteressant^ daß mein 
-Klient bei dieser Gelegenheit einen Schulozeddel von 
348,250.— Franken unterschrieb. Die Genesis dieses 
Schuldscheines hat Herr Beck glossiert in der Aktenmap 
pe II, Fasz. 2, Akt. 66, pag. 164—6 —. Da heißt es: 
„ich versetzte ihm in der Entrüstung einige Ohrfeigen 
und wollte mit Tarbone Schluß machen. Das war nun 
der Anlaß, wo ich von Tarbone die beiden Quittungen 
mir geben ließ."' Meine Herren, -Schuldgeständnisse,. dir 
.derart entstehen, sollten wir nicht alhu tragisch neh>- 
nlen,. was, . um mit diesem Geständnisse abzuschließen 
bleibt .davon übrig? Da sage ich Ihnen folgendes, daß 
es selbst nach. Auffassung, ehrlicher Auffassung, der Her 
ren Walser, Thöny und Beck nichts war. Unmittelbar, 
nachdem man durch dieses Geständnis meinen Klienten 
als Betrüger stygmatisieren wollte, schenkte man ihm sei 
tens dieser 1'eute das größte Vertrauen Md schickte ihn 
mit 12 Wechseln im Betrage von 2 Millionen GoldMark 
nach London zur Diskontierung: Kein Mensch glaubt,, daß 
diese Leute, die sich derart ein Geständnis unterschreiben 
setzen, ihm dieses - gewaltige Zutrauen geschenkt hätten, 
weM sie ihn in Tat und Wahrheit als Betrüger ange 
sehen ^ Hätten. Als Thöny von dieser -Mission hörte und 
'seine Verwunderung ausdrückte, da erklärte ihm Beck, 
rote es -Thöny ehrlich in der mündlichen Verhandlung 
gestanden hat, der Carbone ist doch ein aufrichtiger 
Mensch. Das ist hier erklärt worden. Aufrichtige Leute 
' sind doch keine Betrüger. Nun meine Herren, wenn ich 
noch rasch anfügen darf den sogen. Drohbrief vom 
4. Jänner, den auch der Herr Staatsanwalt angezo- 
.gen hat.. In dieser Richtung will ich nur Eines sagen 
.Schade, daß - der Herr. Staatsanwalt nicht da ist. Ich 
werde es ckber wiederholen, wenn er da ist weil cs. 
wichtig ist. Das, .was der Herr Staatsanwalt hier als 
Inhalt des Briefes behauptet hat, das steht gar nickst 
.im Briefe drin. -Ich bitte, diefun Brief im Wortkau 
.nachzulesen. Er ist zu finden Aktenmappe VIII, Mt. 3, 
pag. 31. Der Herr Staatsanwalt erklärt Ihnen wört- 
,' lich, daß mein Klient ein -schlechtes Gewissen gehabt und 
: , deshalb auch gedroht habe, er werde 'diese Machenschaf- 
- ten dem Verwaltungsrate bekannt geben.. Dieser Aus- 
' spruch ist das einzige Argument, kraft dessen, aus dem 
Drohbrief auf einen bösen Vorsatz, aus ein schlechtes Ee- 
§ Missen Meines Klienten geschlossen wird. Dieser Ausspruch 
steht aber gar nicht km Briefe drin i Das Ganze, was 
in diesem sogen. Drohbriefe steht, den mein Klient nicht 
einmal unterschrieben hat und der ihm vom Pulte weg 
gestohlen wurde, ist das, datz mein Klient drohte, einen 
andern Weg zu beschreiten. Worin besteht dieser an 
dere Weg? Das sagt er klar und deutlich, daß er den 
Abbruch der geschäftlichen Beziehungen mit Thöny und 
die Rückzahlung der Wechsel verlange. DaS ist scine gan 
ze Drohung, wobei er sagt, ich bedaure außerordent 
lich, diesen Weg beschreiten zu müssen. Dieser.Weg, ben 
er androht, ist eben der. keine weitern Wechsel mehr an 
derweitig zu plazieren. Er hat den Satz verbrochen: 
„Daß wir unter diesen Umständen , die Wechsel natür 
lich nur in solche Wege leiteten, daß Ihnen und uns 
keine Gefahr drohte, ist selbstverständlich...." Meine 
Herren, was heißt das im Zusammenhange anders, als: 
wir mußten, genau wie das Bankhaus Frankl es schrieb, 
wie Die Busse-Bank es bemerkte, bei der Plazierung der 
Wechsel vorsichtig sein, damit uns nicht Gefahr droht,- 
datz Leute von diesem unbekannten Institut die. Wech 
sel nicht mehr annehmen und daraus Schädigung und 
Blamage für uns und die Bank entstehe. Das ist basi 
Ganze. Aber in keiner Zeile und in keinem Zusam 
menhange ist irgendwie gedroht worden, man wistdei 
die Machenschaften des Thöny dem Verwaltungsrate 
bekannt geben. Es ist also ungerecht, in dieser Rich 
tung meinem Klienten irgend etwas zur Last legen zìi 
wollen. Nach diesen Ausführungen bleibt ja noch Ei 
niges zu sagen über die Tausalität und über die Pa 
lentsache. Diese Ausführungen find notwendig. angesichts 
dessen, datz der Untersuch mit diesem Aktenmaterial nicht 
arbeiten konnte, da ich selbst erst während der Verhand 
lung noch wichtige Belege erhallen habe. In diesel 
Richtung habe ich Verschiedenes vorzutragen. Es iji 
aber bald 12 Uhr und wenn der Herr Präsident nichts 
dagegen hat, möchte ich diese Ausführungen nachmit 
tags im Zusammenhange bringen. 
Präsident: Fortsetzung der Verhandlung tun 
1 Uhr. ; ! 1; \ 
i Präsident: Herr Dr. Ditscher hat-das Wort. 
Dr. Ditscher. Herr Präsident, meine -Herren! 
Sie wissen, datz beim Betrug die Tausalität eine Roll 
spielt und daß wir gerade beim österreichischen Rech 
eine dreifache Tausalität zu beachten haben, eine Kau 
salität zwischen List und Irrtum, zwischen Irrtum uni 
Verhalten des Getäuschten, zwischen dem Verhalten des 
Getäuschten und einen vom Täter beabsichtigten -Schaden 
Es sind auch in dieser Richtung von meinen verehrten Her 
ren Kollegen derart begründete Ausführungen geboten 
worden, daß ich vom'rein rechtlichen Gesichtspunkte aus 
mir wohl weitere Ausführungen ersparen kann. Abu 
ich möchte immerhin noch eine' Seite dieser Causalità 
kurz.streifen, weil sie. für meinen Klienten und für dm 
-verehrliche Gericht ein besonderes Interesse haben bütf 
te. Das ist ja das immer Wiederkehrende in der Straf 
Prozedur, daß Man ohne-, wie man sich ausdrückte, Pa 
tentvortäuschung seitens meines' Klienten kein Geld ge 
geben hätte, kein Geld ohne diese Deckung, ohne diese Si 
cherheit. -Wie steht es damit? Ich weiß, daß Tak 
bone in dieser Richtung eine Reihe von Angaben ge
	        

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