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sich einen Barvorschuß von Thöny geben ließ in der
Höhe von Fr. 15000.—, sodaß seine Belastungen schon
damals insgesamt Fr. 58000. - bei der Bank betrugen.
Was unmittelbar nach der ersten Rückkehr Walsers aus
Rumänien geschah, hat auch die persönliche Befragung
nicht einwandfrei ergeben. Es steht einfach fest, daß eines
schönen Tages, nachdem Walser wieder aus Rumänien
zurückgekehrt war, Dr. Rasche vom Barmer Bankverein
in Vaduz erschien, und mit Walser und Thöny Verhand
lungen pflegte. Es wurde nun versucht, in der persön
lichen Befragung eine Mitbeteiligung meines Klienten an
der Eingehung der Bürgschaft zu Grinsten des Barmer
Bankverein festzulegen. Ich miifj feststellen, daß eine Mit
schuld meines Klienten aus der persönlichen Befragung,
wie auch aus den Akten, nicht festgestellt werden konnte.
Thöny hat zwar behauptet,, daß Beck hier gewesen sei,
er hat auch behauptet, daß Beck im Hause gewesen sei,
in dem die Verhandlungen stattgefunden haben. Wie
dem auch sei: Ich stelle fest, daß mein Klient auf keinen
Fall über die Eingehung oder Nichteingehung der Bürg
schaft befragt wlirde, daß vielmehr die beiden Herren
Thöny und Walser, die ja doch die Deckung der Kredite im
Auge hatten, und die an die rumänische Sache fest glaub
ten, die Bürgschaft eingingen, weil sie hofften, der Kre
dit der Sparkasse würde nicht weiter in Anspruch ge
nommen werden müssen, indem die Beträge, die vom
Barmer Bankverein zur Verfügung gestellt werden, ohne
Weiteres aus dem Gewinn des Rumänien-Geschäftes ge
deckt werden könnte. Es steht also fest, daß mein Klient
bei der Eingehung dieser Bürgschaft nicht dabei war.
Insbesondere steht nun aber fest, daß in dem Mo
mente, als mein Klient von der Eingehung der Bürg
schaft zu'Gunsten des Barmer Bankvereins erfuhr, er im
gleichen Momente alles tat, um diese Bürgschaft aus der
Welt zu schaffen. Der Herr Staatsanwalt wollte daraus
in der Anklageschrift schließen, daß mein Klient schon da
mals nicht an das Rumänien-Geschäft geglaubt habe. Das
ist aber selbstverständlich nicht der Fall, sondern wenn. mein
Klient damals die Bürgschaft durch die Rückbürgschaft ge
deckt haben wollte, so ist das nur ein Allsfluß dessen, daß
cr erkannte, daß dieses Geschäft im Grunde genommen
nicht zu den Geschäften der Sparkasse gehörte. Die per
sönliche Befragung hat ergeben, daß mein Klient also so
fort, als er von der Bürgschaft des Barmer Bankvereins
erfuhr, mit einem eventuellen Rückbürgen oder Bürgen
zur Ausschließung der Landesbank sich in Verbindung
sitzte und zwar mit einem Anwälte aus Chur. Dieser
Herr war grundsätzlich bereit, weil er sich für die ganze
Angelegenheit in Rumänien interessierte/ Mein Klient
hatte von diesem Herrn den )Iaß in der Hand und die
beabsichtigte Reise nach Rumänien erfolgte m,e deshalb
nicht, weil offenbar aus Rumänien der Bericht kam, die
Sache sei noch nicht soweit gediehen. Mein Klient hat
sicher hier alles getan, um die Belastung der Landesbank
zu eliminieren.
Außer diesem Versuch bei dem Anwalt von Chur-
hat mein Klient auch weiter bei der Bank Würzweiler
durch Vermittlung des Hauser, den er von Zürich her
kannte, Beziehungen anzuknüpfen versucht, um von dieser
Bank zu erreichen, daß Sie das nötige Geld zur Ver
fügung stelle, ohne daß die hiesige Bank in Anspruch ge-
nommen werde. Ich erinnere daran, daß Würzweiler
ohne Weiteres für 500000 Mark 2. G. Farben-Industrke
Aktien deponierte, daß er damit seinen Willen zeigte,
einztlgreifen. Damit ist auch der Beweis erbracht, wie
ernst und seriös von Seite meines Klienten die Verhand
lungen waren. Er brachte es zu Stande, daß eine Er
klärung abgefaßt wurde, in welcher Schwarz und Würz
weiler sich grundsätzlich bereit erklärten, in das Geschäft
einzutreten. Diese Erklärung liegt bei den Akten. Aus
ihr geht hervor, daß von irgendwelcher Bürgschaft von
Seite der Landesbank für den Fall, daß Würzweiler das
Geld znr Verfügung stellte, keine Rede war. Es hätte
auch gar keinen Sinn gehabt, wenn mein Klient mit
Würzweiler Verhandlungen gepflegt hätte, bei denen er
die Bürgschaft der Landesbank für das Geld der deutschen
Gruppe offeriert hätte. Er hätte zwar vielleicht den Barmer
Bankverein eliminiert, tatsächlich aber wäre die Sache
im alten geblieben und die beabsichtigte Entlassung der
hiesigen Bank wäre nicht eingetreten. Des Weiteren steht
fest, daß Würzweiler in Rumänien war/ Aus einer Aus
sage des Walser (AM VI act. 320 Seite 984) geht her
vor, daß er kein Interesse mehr an Würzweiler hatte,
weil er das Geld vom Barmer Bankverein hatte. Ich
will nun nicht weiter darauf eingehen, ob das, was
Walser in dieser Aussage festgestellt hat, richtig ist. Ich
will nur konstatieren, daß mit der Anknüpfung von Ver
bindungen mit dem Anwalt in Chur und ebenso mit der
deutschen Gruppe Würzweiler mein Klient alles getan
hat, um die Haftung der Landesbank auszuschalten.
Nun kommen wir zur Angelegenheit der ersten Wechsel
begebungen. Da ist die erste von Zwicky-Malans im Betrage
von Fr. 100 000. Alls der persönlichen Befragung ist hervor-
gegangen, daß Thöny seine rulgedeckten Kredite gedeckt haben
wollte, die Kredite, die er an die Elektrochemie und andere,
arich diejenigeil, die er Walser gegeben hatte. Diese Kredite
wollte er wegen der Kontrolle gedeckt habeil. Hjer in Vaduz
milrde darüber Rat gehalteil, wie der Bank das nötige Geld
beschafft merdeil könnte, und man wlirde einig, daß Walser
. Wechsel geben sollte. Herr Dr. Glintli hat nun geglaubt, fest.
stellen zu können,- daß Beck derjenige gewesen sei, der als er
ster in Zürich dem Walser vorgeschlagen habe, die Sparkasse
sollte die Wechsel akzeptieren. Nlm ist richtig, daß mein Klient
lind Walser in Zürich verhandelt haben und daß Walser die
Wechsel persönlich als Aussteller unterzeichnete. Ich möchte
aber stark bezweifeln, ob Walser, der bei der Landesbank einen
nicht kleinen Kredit beansprucht hatte, jemals daran gedacht
hat, daß ein von ihm als Aussteller unterzeichneter Wechsel
ohne weiteres diskontiert merdeil könne. Vielmehr hat er doch
schon in deur Moment, als überhaupt von Wechselbegebung
gesprochen wlirde, sich klar darüber sein müssen, daß dies ohne
weitere Inanspruchnahme der Bank nicht geschehen könne.
So einfachen Gemütes war denn Walser nicht, wie behauptet
werden will. So war deiln die Wechselbegebung mit Akzept der
Landesbank schon bei der Besprechung in Vaduz beschlossene
Sache, ohne daß festgestellt werden könnte, ob nun gerade mein
Klient oder Walser oder Thöny der Anstifter der Wechselbe
gebung mar.
Betreffeiid Zwicky-Malails ist nicht ganz sicher festgestellt,
was dort gegailgen ist, teilweise alis dem Gründe, weil die
Aussagen des Zwicky nicht ganz zweifelsfrei' sind. Zwicky ist
hier aus guten Gründen nicht erschienen; in seinen Zeugen-