Volltext: Stenographischer Verhandlungs-Bericht aus dem Kriminalprozess gegen Franz Thöny, Niko Beck, Anton Walser und Rudolf Carbone

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sich einen Barvorschuß von Thöny geben ließ in der 
Höhe von Fr. 15000.—, sodaß seine Belastungen schon 
damals insgesamt Fr. 58000. - bei der Bank betrugen. 
Was unmittelbar nach der ersten Rückkehr Walsers aus 
Rumänien geschah, hat auch die persönliche Befragung 
nicht einwandfrei ergeben. Es steht einfach fest, daß eines 
schönen Tages, nachdem Walser wieder aus Rumänien 
zurückgekehrt war, Dr. Rasche vom Barmer Bankverein 
in Vaduz erschien, und mit Walser und Thöny Verhand 
lungen pflegte. Es wurde nun versucht, in der persön 
lichen Befragung eine Mitbeteiligung meines Klienten an 
der Eingehung der Bürgschaft zu Grinsten des Barmer 
Bankverein festzulegen. Ich miifj feststellen, daß eine Mit 
schuld meines Klienten aus der persönlichen Befragung, 
wie auch aus den Akten, nicht festgestellt werden konnte. 
Thöny hat zwar behauptet,, daß Beck hier gewesen sei, 
er hat auch behauptet, daß Beck im Hause gewesen sei, 
in dem die Verhandlungen stattgefunden haben. Wie 
dem auch sei: Ich stelle fest, daß mein Klient auf keinen 
Fall über die Eingehung oder Nichteingehung der Bürg 
schaft befragt wlirde, daß vielmehr die beiden Herren 
Thöny und Walser, die ja doch die Deckung der Kredite im 
Auge hatten, und die an die rumänische Sache fest glaub 
ten, die Bürgschaft eingingen, weil sie hofften, der Kre 
dit der Sparkasse würde nicht weiter in Anspruch ge 
nommen werden müssen, indem die Beträge, die vom 
Barmer Bankverein zur Verfügung gestellt werden, ohne 
Weiteres aus dem Gewinn des Rumänien-Geschäftes ge 
deckt werden könnte. Es steht also fest, daß mein Klient 
bei der Eingehung dieser Bürgschaft nicht dabei war. 
Insbesondere steht nun aber fest, daß in dem Mo 
mente, als mein Klient von der Eingehung der Bürg 
schaft zu'Gunsten des Barmer Bankvereins erfuhr, er im 
gleichen Momente alles tat, um diese Bürgschaft aus der 
Welt zu schaffen. Der Herr Staatsanwalt wollte daraus 
in der Anklageschrift schließen, daß mein Klient schon da 
mals nicht an das Rumänien-Geschäft geglaubt habe. Das 
ist aber selbstverständlich nicht der Fall, sondern wenn. mein 
Klient damals die Bürgschaft durch die Rückbürgschaft ge 
deckt haben wollte, so ist das nur ein Allsfluß dessen, daß 
cr erkannte, daß dieses Geschäft im Grunde genommen 
nicht zu den Geschäften der Sparkasse gehörte. Die per 
sönliche Befragung hat ergeben, daß mein Klient also so 
fort, als er von der Bürgschaft des Barmer Bankvereins 
erfuhr, mit einem eventuellen Rückbürgen oder Bürgen 
zur Ausschließung der Landesbank sich in Verbindung 
sitzte und zwar mit einem Anwälte aus Chur. Dieser 
Herr war grundsätzlich bereit, weil er sich für die ganze 
Angelegenheit in Rumänien interessierte/ Mein Klient 
hatte von diesem Herrn den )Iaß in der Hand und die 
beabsichtigte Reise nach Rumänien erfolgte m,e deshalb 
nicht, weil offenbar aus Rumänien der Bericht kam, die 
Sache sei noch nicht soweit gediehen. Mein Klient hat 
sicher hier alles getan, um die Belastung der Landesbank 
zu eliminieren. 
Außer diesem Versuch bei dem Anwalt von Chur- 
hat mein Klient auch weiter bei der Bank Würzweiler 
durch Vermittlung des Hauser, den er von Zürich her 
kannte, Beziehungen anzuknüpfen versucht, um von dieser 
Bank zu erreichen, daß Sie das nötige Geld zur Ver 
fügung stelle, ohne daß die hiesige Bank in Anspruch ge- 
nommen werde. Ich erinnere daran, daß Würzweiler 
ohne Weiteres für 500000 Mark 2. G. Farben-Industrke 
Aktien deponierte, daß er damit seinen Willen zeigte, 
einztlgreifen. Damit ist auch der Beweis erbracht, wie 
ernst und seriös von Seite meines Klienten die Verhand 
lungen waren. Er brachte es zu Stande, daß eine Er 
klärung abgefaßt wurde, in welcher Schwarz und Würz 
weiler sich grundsätzlich bereit erklärten, in das Geschäft 
einzutreten. Diese Erklärung liegt bei den Akten. Aus 
ihr geht hervor, daß von irgendwelcher Bürgschaft von 
Seite der Landesbank für den Fall, daß Würzweiler das 
Geld znr Verfügung stellte, keine Rede war. Es hätte 
auch gar keinen Sinn gehabt, wenn mein Klient mit 
Würzweiler Verhandlungen gepflegt hätte, bei denen er 
die Bürgschaft der Landesbank für das Geld der deutschen 
Gruppe offeriert hätte. Er hätte zwar vielleicht den Barmer 
Bankverein eliminiert, tatsächlich aber wäre die Sache 
im alten geblieben und die beabsichtigte Entlassung der 
hiesigen Bank wäre nicht eingetreten. Des Weiteren steht 
fest, daß Würzweiler in Rumänien war/ Aus einer Aus 
sage des Walser (AM VI act. 320 Seite 984) geht her 
vor, daß er kein Interesse mehr an Würzweiler hatte, 
weil er das Geld vom Barmer Bankverein hatte. Ich 
will nun nicht weiter darauf eingehen, ob das, was 
Walser in dieser Aussage festgestellt hat, richtig ist. Ich 
will nur konstatieren, daß mit der Anknüpfung von Ver 
bindungen mit dem Anwalt in Chur und ebenso mit der 
deutschen Gruppe Würzweiler mein Klient alles getan 
hat, um die Haftung der Landesbank auszuschalten. 
Nun kommen wir zur Angelegenheit der ersten Wechsel 
begebungen. Da ist die erste von Zwicky-Malans im Betrage 
von Fr. 100 000. Alls der persönlichen Befragung ist hervor- 
gegangen, daß Thöny seine rulgedeckten Kredite gedeckt haben 
wollte, die Kredite, die er an die Elektrochemie und andere, 
arich diejenigeil, die er Walser gegeben hatte. Diese Kredite 
wollte er wegen der Kontrolle gedeckt habeil. Hjer in Vaduz 
milrde darüber Rat gehalteil, wie der Bank das nötige Geld 
beschafft merdeil könnte, und man wlirde einig, daß Walser 
. Wechsel geben sollte. Herr Dr. Glintli hat nun geglaubt, fest. 
stellen zu können,- daß Beck derjenige gewesen sei, der als er 
ster in Zürich dem Walser vorgeschlagen habe, die Sparkasse 
sollte die Wechsel akzeptieren. Nlm ist richtig, daß mein Klient 
lind Walser in Zürich verhandelt haben und daß Walser die 
Wechsel persönlich als Aussteller unterzeichnete. Ich möchte 
aber stark bezweifeln, ob Walser, der bei der Landesbank einen 
nicht kleinen Kredit beansprucht hatte, jemals daran gedacht 
hat, daß ein von ihm als Aussteller unterzeichneter Wechsel 
ohne weiteres diskontiert merdeil könne. Vielmehr hat er doch 
schon in deur Moment, als überhaupt von Wechselbegebung 
gesprochen wlirde, sich klar darüber sein müssen, daß dies ohne 
weitere Inanspruchnahme der Bank nicht geschehen könne. 
So einfachen Gemütes war denn Walser nicht, wie behauptet 
werden will. So war deiln die Wechselbegebung mit Akzept der 
Landesbank schon bei der Besprechung in Vaduz beschlossene 
Sache, ohne daß festgestellt werden könnte, ob nun gerade mein 
Klient oder Walser oder Thöny der Anstifter der Wechselbe 
gebung mar. 
Betreffeiid Zwicky-Malails ist nicht ganz sicher festgestellt, 
was dort gegailgen ist, teilweise alis dem Gründe, weil die 
Aussagen des Zwicky nicht ganz zweifelsfrei' sind. Zwicky ist 
hier aus guten Gründen nicht erschienen; in seinen Zeugen-
	        

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