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tung hin, nicht auf die Haftung Dritter hin. Ob
f man aus seine Unterschrift Wechselgeld erhalte,
werde erst die Zukunft zeigen und ob das Beck ge
lingen werde oder nicht. Er war ja Schuldner auf
der Sparkasse und wenn aus diesem Wege der
Sparkasse hätte aus seine Verantwortung hin und
aus seine Haftung- hin Geld verschafft werden
können, hätte das. seinen Absichten entsprochen.
In solchen Wechseloegebungen an und für sich
liegt "ja nichts ungehöriges. Auch die sogenannte
Wechselreiterei, die eigentlich hier inszeniert wor
den ist, ist an und für sich strafrechtlich nicht rele
vant. Es ist eine Form der Darlehensaufnahme
wie. eine andere.. Darum rechtlich irrelevant. Es
mutz anderes dazukommen, bis so eine Wechsel
reiterei unter Umständen zu einer strafbaren
Handlung-wird. Sie ist nicht ganz korrekt, ist
nicht ganz geschäftsmäßig. Jawohl, sie wird nicht
praktiziert von einem seriösen Kaufmann, alles
zügegeben,, aber strafbar ist sie nicht Und sehr
beliebt ist sie, viel beliebter als man gemeinhin
anzunehmen Pflegt. Ganz andere Institute als
die Sparkasse bedienen sich der Wechsel, man
nennt, sie dann-Finanzwechsel, bedienen sich der
Wechsel,. um vorübergehend, sich Mittel zu ver
schaffen ,wenn die Bedürfnisse des Geschäftsbe-.
trieb es es mit sich bringen. Also in der Wechsel
begebung allein kann. ein strafbarer Tatbestand
nicht gesunden werden. Nun meine Herren! flie
gen die Wechsel in die Welt hinaus. Das Enga
gement Carbones durch Beck, das war eine Sache,
von der Walser nichts wußte und er war absolut
unbeteiligt und an den meisten Wechseldiskon-
tierungen, mit denen wir uns zu befassen haben,
ist Walser überhaupt unbeteiligt. Er war unbe
teiligt bèi den großen Transaktionen bei der
Bussebank, die nach meinen: Wissen spezielle Kon
sequenzen für die Spar- und Leihkasse gemacht
haben. — Nun haben wir uns des langen und
breiten mit 2 Geschäften befaßt, die im Laufe
des Jahres 1928 ins Auge gefaßt, worden find,
das. sogenannte Koburggeschäft und das Nitro-
gengeschäft. Koburggeschäft, das war eine Ge
schäft, wie ein anderes, wenn man sich bemüht hat,
damit ins Geschäft zu . kommen und selbst, wenn
wenn, man es hätte perfekt machen können, wäre
am Abschluß des Geschäftes selber nichts rechts
widriges, etwas unerlaubtes oder strafbares zwei
fellos nicht zu erblicken gewesen. Ganz andere
Leute haben sich damit befaßt, diese Jnvesting
Corporation mit Justizrat Bollert, der in allen
Tönen gerühmt worden ist als Mann, der über
jeden Zweifel erhaben sei, der Herr Dr. Eisler
aus Prag!, und dort hat man den Eindruck ge
wonnen, daß alle, die bei diesem Koburggeschäft
einen Abschluß versuchten, in irgend einer Form
mitgewirkt haben, ganz offenbar auf-die Herren
Bollert und Eisler abgestellt.haben und ich glau
be auch abstellen dursten. Das war kein àhwin-
delgeschäft, es wäre unrichtig," zu sagen, daß die
Befassung mit diesem Geschäfte an und für sich
schon etwas strafbares wäre. Dazu kommt, daß
es nicht zUm Abschluß gekommen ist. Beim Ni-
trogengeschäst Verhalten sich die Dinge ähnlich,
-wir haben zu ergründen versucht, ist das- Nitro»
gengeschäst zufiandegekommen ist oder nicht,. ist
es zustandegekommen mit Dr.' Goldfinger, das
ist mit Refolutidbestimmungen, die darin bestan-,
den, daß Goldfinger noch gewisse genau bezeich
nete Unterlagen hätte bringen sollen, Unterla
gen, die sich bezogen aus die Frage des inneren
Wertes dieser Aktien. Es ist nicht wiederlegt wor
den, daß Walser damals im guten treuen an-?
nehmen konnte, daß aus dem Weiterverkauf die-
er Nitrogenaktien sich ein. Gewinn erzielen las-
e. Hinterher sich auf einen Wert abzustellen und
su fragen, was damals die 'Chancen dieser pa
riere gewesen seien, scheint mir nicht zuläsfig zn
ein, denn wenn ein Geschäft kompromittiert ist,
st man leicht geneigt, ein ungünstiges Urteil, da
rüber abzugeben. Es ist nicht widerlegt, daß die
Leute mit gutem Glauben annehmen durften und
annehmen konnten, daß durch den Abschluß des
Geschäftes sich ein Gewinn realisieren lasse und,
meine Herren-, ich -betone neuerdings, im einen
wie im anderen Falle hatte Walser keine andere
Absicht als die, einen zu erzielenden Gewinn zur
Entlastung seines Freundes Franz Thönv . der
Spar- und Leihkasse zukommen zu lassen. Keinen
anderen Zeck hat er verfolgt. Nun sind bei die
sen beiden Geschäften Wechsel abgegeben worden?
Ich betone aber, daß durch das.Beweisverfahren
festgestellt worden. ist, daß Walser nur beteiligt
ist bei der Begebung von drei oder vier Wechseln
an den Alexander Justus, während andererseits
festgestellt - ist, daß die Uebergabe von Wechseln
an Dr. Goldfinger ausschließlich durch Carböne
stattgefunden hat. Ich für mich nehme an,, daß,
die Begebung von Wechseln an den Alexander Ju
stus erfolgte zu Diskontozwecken. Ich glaube nicht,
daß Walser mich korrigiert, wenn ich das sage.
Zu Diskontzwecken.. Ja, meine Herren, und - das
ist eben Wechselreiterei, daß man mit Wechseln
wenigstens vorübergehend Geld beschafft und zu
wessen Gunsten wollte Walser einen. Diskönter-
lös erzielen?, wiederum für nichts anderes als
zugunsten der Spar- und Leihkasse. Wenn nun,
wie es scheint, bei solchen Geschäften vielfach halb
part gemacht werden mutz, wenn man den Dis-
konterlös halbieren muß, so. ist zu sagen- daß
es dann eine. Selbstverständlichkeit ist, daß der
jenige, der seine Hälfte aus' dem Diskontgeschäft
bezogen hat, es dann aber wieder refundieren
mutz, wenn , der- Wechsel zur Zahlung präsentiert
wird, und der andere die andere Hälfte. So wird
es gemacht und es konnte nicht festgestellt wer
den, was darauf schließen ließe, daß Walser sich
hätte sagen müssen, dieser Justus ist gar nicht
in der Lage, - seiner bezüglichen Verpflichtungen
im gegebenen Falle nachzukommen. Ich glaube,
Justus war so ein etwas dunkler Ehrenmann,
der es aber immer fertig, bringt, im gegebenen
Falle, wenn Not an Mann ist, die nötigen Mit
tel aufzubringen, um seinen Verpflichtungen zu
genügen. So einer war er, und es kann daher
nach meiner rechtliche:: Ueberzeugung, ich umche