Volltext: Stenographischer Verhandlungs-Bericht aus dem Kriminalprozess gegen Franz Thöny, Niko Beck, Anton Walser und Rudolf Carbone

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... Transport 1198000.- 
11. zwei Akzepte von frs. 250000 i-.nS 
100000^— zusain. frs. '350000. -, 
Hinterlag bekNoturSuncgyk, bisher 
noch ohne Schaden 
15. zwei Akzepte von je 3000OO. zu 
sammen frs. 600000.-, von denen 
der eine zurückgezogen wurde, der 
zweite belüftet mit frs. 100000.— 
Pengo, Schaden , 8000.- 
16. ein Akzept über frs. 10800, bege 
ben b. der Sparkasse, Koloska, Schaden „ 10800. 
17. ein Akzept über frs. .1000. — , be 
geben an Käpferer, Schaden „ 1000.- 
18. ein Akzept von frs. 20000.— per 
19. September 1928, 
19. am 13. April ein Wechsel über 
frs. 8000.—, begeben von Walser 
und Schwarzwald am 19. April 
1928, Schaden , 8000.- 
20. einen Wechsel über frs. 20000, be 
geben dllrch Käpferer, 
21. einen Wechsel über frs 100 000.— 
per 3. August 1928, 
22. einen Wechsel über frs. 30O0O.- 
B) durch Unterfertigung von Bürg 
schaftserklärungen : 
a) über frs. 50000.— zu Gunsten der 
Schweizerischen Genossenschaftsbank, 
einen Kredit an Walser und Bruger, 
b) eine Bürgschaft über frs. 25000.—, 
ausgestellt 311 Gunsten eines unge 
nannten Gläubigers und Schuldners, 
begeben dllrch Larbone an Wallen- 
' stein, Schaden ■ „ 25000.-: 
c) eine Bürgschaft über RM. 300000, . 
zu Gunsten des Barmer Bank 
vereines für einen an Walser ge 
gebenen Kredit, Schaden „ 370000. - 
C) Er hat aus den ihm als Ver 
walter der Spar- und Leihkasse des 
Fürstentums Liechtensteins anver- - 
trauten Gelder zweckwidriger Ver 
wendung zugeführt, sohin der Spar 
kasse vorenthalten: 
a) frs. 15000.—, gegeben an Walser 
als Darlehen, Schaden- „ 15000.— 
b) frs. • 6300Ö.— bezahlt an die 
Schweizerische Genossenschaftsbank,. 
Schaden „ 63000,— 
c) RM. 39000. - rund ist frs. 48145 
an Zinsen, die an den Barmer 
Bankverein bezahlt wurden, Schaden „ 48145.,- 
frS. 1746945,- 
Walser Anton 
habe 
1. die Übeltaten Thönys sub A, B und C eingeleitet, 
vorsätzlich veranlaßt, zu ihrer Ausübung dlirch ab 
sichtliche Herbeischäffung von Mitteln, Hintanhaltung 
der Hindernisse -durch Nichtausübung der ihm oblie 
genden Kontrolltätigkcit in der Bank Vorschub ge 
geben, Hilfe geleistet und zu ihrer sicheren Voll 
streckt,ng beigetragen, zudem sich mit dem Täter über 
nach vollbrachter Tat zu leistende Hilfe und Beistand 
und. über einen Anteil am Gewinn und Vorteil ein 
verstanden, ferner er habe veruntreute Sachen an sich 
gebracht und fich zugeeignet. 
- 2. Er habe ferner durch das Telegramm vom 1. Fe 
bruar 1927 an den Barmer Bankverein diesen in 
Irrtum geführt, durch welchen er an seinem 'Vermö 
gen einen Schaden von RM 150000.— erleiden 
sollte und in der Hohe von RM 52500.— wirklich 
erlitten hat, Schaden RM 52500 
Beck Nico 
habe zur Ausübung sub A 2 — 22 B, b, c, C, c ge 
nannte Übeltaten durch absichtliche Herbeischaffung 
von Mitteln, Hintanhaltung der Hindernisse Vorschub 
gegeben, Hilfe geleistet und zu ihrer sicheren Voll 
streckung beigetragen und sich mit den Tälern Walser 
und Thöny über einen Anteil an Gewinn und Vor 
teil einverstanden. 
Carbone Rudolf 
habe zur Ausübung, sub A 5 — 9, 11—22, B, 1», C, c 
genannte Übeltaten durch abfichtlkche Herbeischaffung 
von Mitteln, Hintanhaltung der Hindernisse Vorschub 
gegeben, Hilfe geleistet und zu ihrer sicheren Voll 
streckung beigetragen und fich mit den Tätern Walser 
und Thöny über einen Anteil am' Gewinn und Vor 
teil einverstanden, er habe überdies Thöny durch 
listige Vorstellungen und Handlungen in Irrtum ge- 
' führt, durch welchen die Spar- und Leihkasse des 
Fürstentums Liechtenstein, Liechtensteinische Landes 
bank mit unbeschränkter Landesgarantke mit einem 
Betrag von frs. 3250000.- Schaden leiden sollte 
und auch tatsächlich erlitten hat, Schaden frs. 1048 945. — 
Es haben hiedurch begangen: 
Thöny: 
das Verbrechen des Betruges iM SiuM197, 
200, 201 a, 201 d, A 1 — 22' und H. a^csamitzv-das 
Verbrechen der Veruntreuung nach § 183 strafkmm- nach 
§§ 34, 203. 
Walser: 
das Verbrechen des -Betruges nach §§ 5, 200, 197, 
201 a, 201 d, in den Fällen sub A und B und das Ver 
brechen der Veruntreuung nach §§ 5, 183, strafbar nach 
§§ 34, 203. ' 
Beck Nico: 
das Verbrechen des Betruges gemäß §§ 197,200,-5,201 a, 
201 d, in den Fällen A 2 — 22, B, b und der Mitschuld 
an der Veruntreuung gemäss §§ 5, 183, im Falle C, c 
und das Verbrechen ' des Betruges nach -§§ 197, 200. 
Larbone: 
das Verbrechen des Betruges im Sinne der §§ 5, 
197, 200, 201 a, 201 d, in Sen Fällen A'3, 5-9, 
11 — 22, B, b, strafbar nach §§ 34 und 203. 
Zu verlesen find: 
ON. 1, 4, 6, 8, 18, 21, 22, 23, 24, 26, 27, Bl. '21. 2 
ON. 28, Bl. 1 Bl. 6,0 N. 33 Seite 55, ON. 34, 36, 
37, 38, atergo, 39, 41, 42, 47, 48, 52, 57, 58, 65, 97, 
98, 107, 108, 113, 127, 321, 131, 132, 134, 135, 137, 
138, 159, 140, 141, 142, 143, 144, 145, 148, -149, 151, 
158, 160, 161, Bl. 31. 2, 5, 6, 150, 163, 164, 166,
	        

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