wenn man aus einem solchen Geschäft profitiert hat, so frägt
niemand nach der -Kompetenz. Nach der Kompetenz wird mir
gefragt, wenn es schief gegangen ist. Ich glaube, nrit vollern
Rechte sagen, zu können, daß hier — was Walser anbetrifft
— von der Erfüllung des Tatbestandes des Betruges nicht
die Rede sein kann. Nun hat der Herr Staatsanwalt suchen
und finden wollen, der darin bestanden hätte, man habe aus
diese Weise den Berwaltiingsrat bezüglich des Kontrollrechtes
betrogen. Ja, meine Herren, der Walser hat nach dieser
Richtung hin sich gar nichts vorzustellen gebraucht, darüber
hüt er sich gar keine Gedanken gemacht. Das konnte er ruhig
dein Verantivortlichen Leiter überlassen. Er war ja selber
Mitglied der Kontrollstelle. Das muß man nehmen nicht wie
es sich am grünen Tische präsentiert unter der kundigen
Hand eines Staatsanwaltes, sondern ivie es ini Leben
draußen ist. Da möchte ich doch sagen, glauben Sie, das; eiu
Laienmitglied einer -Kontrollstelle sich das ganze Jahr als
Kontrolleur betrachtet; das fällt ihm gar nicht ein. Er meint
vielmehr dann zu handeln, wenn er gerufen wird, die Kon
trolle vorzunehmen, aber nicht quasi die Oberaufsicht über
die Geschäftsführung des Institutes auszuführen. Wenn
man, wie es hier noch der Fall ist, die Ostschweizerische
Treuhandgesellschaft als Mitglied der Kontrollstelle bestellt
hat, ist es doch einleuchtend, das; sich der andere — der
Laie — außerdem über seine Bedeutung und Obliegenheiten
als Mitglied gegenüber der Ostschweizec. Treuhandgesellschaft
nicht allzugroße Gedanken macht, weil er sich seiner Unbe
deutendheit und Zwecklosigkeit gegenüber dieser Anstalt voll
ständig bewußt ist. Ich bin auch Mitglied- einer Bankbehörde,
einer Kantonalbank und weiß' wie es mit der Kontrolle eines
Bankbetriebes ist. Im einzelnen, in den Details --- das weiß
doch jeder, .der Buchhaltung ex professo abgibt — das; der.
der - nicht speziell Buchsachverständiger ist, eigentlich nicht
sehr viel.ausrichten kann.und nicht sehr viel Bedeutung hat,
was die Kontrolle anbelangt. Sonst hat sie- natiirlich schon
eine gewisse Bedeutung, aber gerade mit Be,zug auf die
näheren Einzelheiten ist man sich bewußt, daß- es bestimmter
Fähigkeiten und Kenntnisse -bedarf und wer die nicht hat,
dessen, Kontrolle ist eigentlich eine wertlose-Formalität, über
die der Kontrollierte im Grunde genommen hineinlacht., wenn
der Kontrolleur wieder zur Türe hinausgegangen ist. Da
rüber sollte man sich klar sein. So waren auch die Verhält
nisse bei der Landesbank, und. Walser hatte vollkommen recht,
wenn er die Wahl nicht annehmen wollte, weil er sich dachte,
was. will ich. kontrollieren, was verstehe ich davon:, er hat
diese.Stelle nicht gesucht. Nun, weil ich gerade an dieser
Kontrollstelle bin, möchte ich noch ein Wort sagen zum Ver
suche des Staatsanwaltes, seine heutige Klage nochmals zu
erweitern. Er hat heule morgen zum Gegenstand der Klage
gemacht, den Tatbestand des. Amtsmißbrauches nach 8 101
des St. G. Meine Herren, ich.konstatiere zunächst,, daß in
der Strafeinleitungsschrift des Staatsanwalts, die vor Ge
richt verlesen worden.ist, dieser Tatbestand nicht enthalten
ist und es ist.auch kein- Nachtrag gemacht worden. Ich be
streite die Zulässigkeit im Vortrag vor Gericht, noch einen
solchen Tatbestand neu.beizufügen. Es kann das auch- nicht
zulässig sein, weil sonst -die Verteidigung in ihrem Rechte
offensichtlich eingeschränkt und benachteiligt wird: aber,- meine
Herren, selbst wenn Sie darauf, eintreten wollen, so wird man
sagen-müssen, auf den vorliegenden Fall trifft dieser Fall
nicht zu und es ist nicht von ungefähr, daß der Herr Staats
anwalt erst hellte an diesen Sirüiei gedacht hat. Er wird ihn
wohl schon früher iin vorhinein verworfen haben, da er nicht
antrifft. Mißbrauch von einem Amt oder Gewalt ist doch
etwas anderes, als was hier vorliegt. Wenn einer z. B. sein.
Kontrollrecht dazu benützen ivürde, den Kontrollierten zu'
irgend welchen rechtswidrigen Handlungen zll veranlassen in
Ausübung seines Kontrollrechtes,' das wäre ein Mißbrauch
des Kontrollrechtes, ein Mißbrauch der Gewalt; aber hier
ill diesein Zusammenhang war doch überhallpt von dein Amte
lind von der Geivalt keine Rede. Es kann deshalb von einein
Mißbrauch in diesem Zusammenhange nicht gesprochen wer
den und muß ich das Gericht bitten, eventliell Material für
diesen Klagepunkt ebenfalls nachzuweisen.
Präsident: Ich muß den Herrn Verteidiger unterbrechen,
die Stunde ist abgebrochen; ich vertage die Verhandlung auf
morgen, vormittags 8 Uhr.
Freitag, 29. November von 8 bis 10'Uhr.
Präsident: Herr Nationalrat Dr. Guntli hat
das Wort.
Dr. Guntli. Meine Herren! Bevor ich das
Thema der rumänischen Klassenlotterie ganz ver
lasse, möchte ich noch einige Punkte kurz bespre
chen, die nlit der Liquidation der Zentrofag im
Zusammenhardg stehen. In seinem gestrigen Plai
doyer hat sich der Herr Staatsanwalt neuerdings
aus jenes sogenannte Berliner Protokoll berufen,
in welchem Anton Walser Aeußerungen in den
Mund gelegt werden, die sich wirklich außerordent
lich großartig anhören, als ob er über 450.000
Fr. verfügen könnte, als ob es genügen würde,
wenn er, Walser, zum Herrn Regierungschef et
was sagen könnte und dann wird es gemacht, und
dergleichen Dinge mehr. Ich muß im Auftrag Wal
sers bemerken, daß er jene Darstellung durchaus
bestreitet, auch jetzt, wie er es im Beweisverfahren
bestritten hat, und wenn ihm das vonr Unter
suchungsrichter vorgehalten worden wäre, so hätte
er nicht ermangelt, soweit es bei der Gebunden
heit seiner Verhältnisse möglich gewesen wäre, den
Gegenbeweis gegen jene Behauptung zu- führen.
Ich darf wohl sagen, daß. jener Bericht,, der in
Vaduz erstattet worden ist über die Dinge, die
sich in Berlin abgespielt haben, offenbar nicht
authentisch ist und aus Mitteilungen beruht, die
nicht aus Glaubwürdigkeit aus die Seite des Ge
richtes Anspruch haben.
Der Herr Kollege Dr. Budschedl hat gestern
die Fragie gestellt, darauf will ich auch noch anU
Worten, was hat die Regierung gewußt und was
mußte sie wissen? Das war meine-Frage, die nicht
genau zum Prozehstoff gehört, aber nachdem sie
gestellt worden ist, möchte ich ihm die Antwort
nicht vorenthalten. Ich bin nicht der Anwalt der
Regierung, aber aus Grund meiner Aktenkenntnis
und aus Grund dessen,- was ich sonst weiß, kann ich
sagen, wenn ein Mtglied der Regierung, das da
mals zur Opposition gehörte, der Regierung Mit
teilung von. dem gemacht hätte,' was es wußte,
damals drei Vierteljahre vor dem Krach wußte,
mit bezug auf. die Wechsel in bedeutender Höhe,