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don 1^2 Millionen, àie für die Durchführung von Wuhr-
arbeiten ausgenommen werden mußten, ein größerer Betrag
zur Reduzierung des Kredites zngeflossen. Wie Direktor
Schredt sagt, war der Bank von Liechtenstein diese Abdeckung
sehr willkommen, und es wurde der erste Anlaß dazu be
nützt, der Sparkasse den Kredit zu reduzieren. Wer nur ein
klein wenig Verstand hat, Voransblick hat, wird auch die
Gründe erkennen, die zu diesem Entschluß beigetragen haben.
Schredt sagt selbst, er habe schon im Jänner 1928 den Herrn
Regierungschef darauf aufmerksam gemacht, daß es. ihm
eigentümlich und ganz verdächtig vorkomme, wieso so viele
Anfragen über die Landesbank aus aller Herren Länder ein
treffen können. Diese Vorstellungen und Mahnungen haben
aber nichts genützt. Schredt war der einzige, der der Sache
doch nicht kraute, insbesondere dann, als nach den festen Ab-
lengnungsversuchen Thönys solche Anfragen weiter einliefen,
im Gegenteil sich' noch mehrten. Er tat als Bankfachmann das
einzig richtige, er benützte den ersten Anlaß und reduzierte
den Kredit. :
Das sechste Warnungssignal war der Bericht des fürst
lichen Rechmmgsdirektors an den Präsidenten des Verwal
tungsrates und das Eingeständnis Thönys über sechs ini
Umlauf befindliche von ihm im Namen der LandeZbank akzep
tierte Wechsel. Was hat nun der Verwaltungsrat und dessen
Präsident trotz dieses Wissens und trotz dieser ernstlichen
Warnungen vorgekehrt? Seine Vorkehrungen bestunden mehr
oder weniger Ui einer ununterbrochenen Reihe von Gesetzes-
' Verletzungen, Volk Geschästsreglementsverletzungen, in groben
Fahrlässigkeiten und in Verletzungen der kaufmännischen
Sorgfalt. Ohne diese Gejetzesverletzungcn und ohne diese
begangenen groben Fahrlässigkeiten wären auch die Betrü
gereien nicht möglich geweseik. Sie können nicht weggedacht
werden. Was würde ein anderer Präsident des Verwaltungs
rates getan haben, wenn ihm sein eigener Verwalter eiir Be
kenntnis machte über ansgestellte Wechsel, und zivar wie ge
jagt, 6 an der Zahl. Er hätte sich wahrscheinlich den Verwalter
rufen lassen und gesagt, sie seheik sehr schlecht aus, brauchen
sie nicht eine Erholung, wollen sie liicfjt auf Urlaub gehen,
und wenn der Verwalter diesen Urlaub abgelehnt Hütte, was
bestimmt hätte auffallen müssen, hätte man eben stärkere
Mittel anwenden müssen, schreiten müssen zur Entzichung
wenigstens der rochtsverbilkdlichen Unterschrift. Uikd lvenll
alle Mittel nichts nützten, eventuell diesen Verwalter gleich
zum Teufel jagen sollen. Und was geschah da? Man schickte
Herrn Dr. Ritter von Vaduz nach Wien, unk die genaniktell
sechs Wechsel einzuziehen, und nun ereignete sich das ganz
Unglaubliche und nahezu Unfaßbare: Welche Komödie spiel
ten Walser und Beck mit Herrn Dr. Ritter in Wien. Dr.
Ritter kam nach Wien und traf Nlir Nico Beck. Nico Beck be
richtete ihm, Walser käme am aikdcren Tag aus Budapest.
Walser kam und wurde Volk Dr. Ritter zur Rede gestellt.
Er entschuldigte sich, er habe die Akzepte nicht da, er habe sie
untergebracht und müsse sie erst holen. Natürlich traf er
sich später niit Nico Beck, um die Akzepte, von deiken Mco
Beck massenhaft in der Tasche hatte, wenigstens einige zu
holen. Aber er hatte vieleicht nur 4, möglicherweise, weil es
ihm zu schade war, wenn alle herausgegeben iverden müßteik.
Man brauchte sie weiter zur Wechselbegebung und nun hatte
Walser die Kühnheit, den« Dr. Ritter nur die vier Abschnitte,
die vier Akzepte der Landesbank zu geben, mit der Begrün-
düng, das andere bekümmere ihn nicht, das gehe niemand
etwas an. Was aber dann gegangen ist, wissen wir alle. Ich
erinnere Sie an die Positionen Zwicky-Malans, zweite Dis
kontierung im April 1928, 120 000 Franken. Ich erinnere
an die Goldsingerwechsel, 160 000 Franken. Ich erinnere
an die Alexander Justus-Wechsel zweimal 300 000 Frmcken,
zweimal 60 000 Franken, einmal 100 000 Fraikken, einmal
250 000 und 100 000 Franken, zusamineir 360 000 Fran
ken. Ich erinnere an die Wechsel Kalosza, Schwarzwald,
Kapferer und wie diese Namen alle hier heißen. Hätte man
wenigstens nicht nach dein 30. März 1928 mit einer eiser
nen Faust dreinschlagcn sollen? Nein, der Verwaltungsrat
schaute einfach ruhig zu, wie diese Angeklagten Verbrechen
auf Verbrechen weiter häufen konnten. Alles in allem muß
gesagt werden, hätte nur ein einziges Glied aus dieser hier
von mir geschilderten Kette gefehlt, .die Betrügereien wären
überhaupt nicht oder nicht in dem ungeheuren Umfange mög
lich gewesen.
Ein weiterer Faktor war auch die Regierung. Was wußte
die Regierung und was hätte die Regierung wissen müssen?
Der^Kontrollbericht für das Jahr 1926 wurde noch am Tage
des Einganges einfach ad acta gelegt. Der Koiktrollbericht
1926 wurde kurze Zeit nach dem Eingang ebenfalls ad acta
gelegt und was wurde vorgekehrt? Der Regierungschef berief
sich daraus, daß die Berichte ihm im Drange seiner zahlreichen
Regiermkgsgeschäste eiktgangen seien. So wichtig war doch be
stimmt keine andere Angelegenheit als gerade diese. Die An
gelegenheit der Berichte dieses Landes, der.Bank, der Bevöl
kerung, die berufen war, ihre Ersparnisse in diese Bank zu
gut gesicherter Anlage hinzutragen, und so zahlreich können
diese Regiernngsgeschüste auch nicht gewesen sein, daß man
nicht doch etwas Zeit gefunden hätte, diese Berichte wenig-
stens durchznlesen. Es ist wie gesagt, die Duplizität der Fälle,
alles hat keine Zeit, der Regierungschef nicht, der Präsident
des Verwaltungsrates nicht, nick» er hat vielleicht um Gottes
Willen keine Zeit gehabt. Fm übrigen aber beruft sich der
Herr Regierungschef auf das Sparkasjegesetz, wonach diese
Angelegenheit primär in den Wirkungskreis des Verwal-
tuugsrates falle lind ihn nichts bekümmere. Aber noch mehr.
Nicht nur, daß nichts vorgekehrt wurde, die Regierung för
derte, indirekt wenigstens, diese Geschäfte, indem sie glänzende
Auskünfte erteilte über Walser, den Hauptakteur. Die An
fragen sind sogar telegraphisch ergangen und wurden auch
prompt telegraphisch erledigt.
Diese Auskünfte Waren zweifellos nach Inhalt und Auf
machung keineswegs gerechtfertigt und die Regierungskanz
lei schließlich bestätigte die Echtheit.der Unterschrift des
Thöny. In diesem Zusammenhange möchte ich darauf
hinweisen, daß die Regierungskaitzlei zu einer derarti
gen Bestätigung gar nicht berechtigt war. Denn nach
Paragraph 81 der Rechtssicherungsordnung ist Folgen
des festzustellen. Da heißt e£: ,,Für die öffentliche Be
urkundung.... (Dr. Budschedl liest)... nun befugt: Nun
handelt es sich um einen RegistevanstzUg, also eine
Beurkundung, infolgedessen hätte richtigerweise die Be
urkundung nicht vom Herrn Regierungsfekretär ausge
stellt werden dürfen. Aber abgesehen davon, mußte es
doch demselben unbedingt auffallen, daß diese Vollmacht
so oft .verlangt wurde, so oft notwendig geworden ist.
Und es 'konnte dem Herrn Regierungssekretär der vor
stehende Text, der Inhalt der Urkunde keineswegs ent
gehen. Die meisten Bestätigungen tragen doch die glei